Mahnbescheid online beantragen - Kosten und Ablauf
Wer sich den Gang zum Amtsgericht sparen möchte, kann einen Mahnbescheid online beantragen. Dabei stehen zwei Möglichkeiten auf der offiziellen Seite der deutschen Mahngerichte zur Verfügung: die signierte Antragstellung per Internet, oder den Ausdruck auf Papier. Es bestehen spezielle technische Voraussetzungen, die der Nutzer erfüllen muss, vor allem hinsichtlich des Versands per Internet mit Signaturkomponente EGVP.
Gestellt wird der Mahnantrag auf www.online-mahnantrag.de. Bevor man mit der Eingabe der Daten beginnt, wählt man aus, ob man in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnt. Personen, die im Ausland leben, müssen „Berlin„ als Wohnsitz bzw. Sitz angeben.
Im nächsten Schritt entscheidet man sich zwischen einem Ausdruck des Antrags auf Papier, oder dem tatsächlichen Online Mahnantrag. Wer den Mahnantrag online verschicken möchte benötigt neben Java auch ein Kartenlesegerät und eine Signaturkarte.
Danach baut sich der Antrag auf Mahnbescheid relativ simpel auf:
- Schritt 1: Erfassung des Prozessbevollmächtigten
- Schritt 2: Erfassung der Antragstellerdaten
- Schritt 3: Erfassung des Antragsgegners
- Schritt 4: Erfassung von Forderung / Anspruch
- Schritt 5: Erfassung von Nebenforderung und Auslagen
- Schritt 6: allgemeine Angaben
- Schritt 7: Antragsdaten überprüfen
- Schritt 8: Antragsabgabe / Druck
Kosten
Die Kosten für den online Mahnbescheid orientieren sich jeweils am Streitwert: bis zu einem Streitwert von 900 Euro zahlt der Antragsteller beispielsweise 23 Euro, bei 3.500 Euro Streitwert haben sich die Gebühren mit 48,50 Euro quasi verdoppelt. Bei einem Streitwert von 2,5 Mio. Euro liegen die Gebühren für den Mahnbescheid bei 4.478 Euro.
Die Kosten sind also als durchaus moderat zu bezeichnen, vor allem wenn der Streitwert hoch ist. Ob es sich bei ausstehenden Forderungen von 100 Euro lohnt, 23 Euro für einen Mahnbescheid zu investieren, muss jeder selbst entscheiden.
Gestellt wird der Mahnantrag auf www.online-mahnantrag.de. Bevor man mit der Eingabe der Daten beginnt, wählt man aus, ob man in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen wohnt. Personen, die im Ausland leben, müssen „Berlin„ als Wohnsitz bzw. Sitz angeben.
Im nächsten Schritt entscheidet man sich zwischen einem Ausdruck des Antrags auf Papier, oder dem tatsächlichen Online Mahnantrag. Wer den Mahnantrag online verschicken möchte benötigt neben Java auch ein Kartenlesegerät und eine Signaturkarte.
Danach baut sich der Antrag auf Mahnbescheid relativ simpel auf:
- Schritt 1: Erfassung des Prozessbevollmächtigten
- Schritt 2: Erfassung der Antragstellerdaten
- Schritt 3: Erfassung des Antragsgegners
- Schritt 4: Erfassung von Forderung / Anspruch
- Schritt 5: Erfassung von Nebenforderung und Auslagen
- Schritt 6: allgemeine Angaben
- Schritt 7: Antragsdaten überprüfen
- Schritt 8: Antragsabgabe / Druck
Kosten
Die Kosten für den online Mahnbescheid orientieren sich jeweils am Streitwert: bis zu einem Streitwert von 900 Euro zahlt der Antragsteller beispielsweise 23 Euro, bei 3.500 Euro Streitwert haben sich die Gebühren mit 48,50 Euro quasi verdoppelt. Bei einem Streitwert von 2,5 Mio. Euro liegen die Gebühren für den Mahnbescheid bei 4.478 Euro.
Die Kosten sind also als durchaus moderat zu bezeichnen, vor allem wenn der Streitwert hoch ist. Ob es sich bei ausstehenden Forderungen von 100 Euro lohnt, 23 Euro für einen Mahnbescheid zu investieren, muss jeder selbst entscheiden.