Haftpflichtversicherung - Leistungen
Die private Haftpflichtversicherung versichert für nur wenig Geld die größten Alltagsrisiken, aber: nicht alles ist inbegriffen, da vor allem sehr bestimmte Bereiche separat oder gegen Aufpreis versichert werden müssen. Welche Haftpflichtversicherung welche Leistungen bietet sollte immer nachgeprüft werden.
Allgemein kann man als Versicherungsnehmer jedoch damit rechnen, dass folgende Leistungen in einer normalen Haftpflichtversicherung inbegriffen sind. Als Kurzübersicht möchten wir ebenfalls auf die Artikel Wann und was zahlt die Haftpflichtversicherung? und Wann und was zahlt die Haftpflichtversicherung nicht? hinweisen. Welche Haftpflichtversicherung welche Leistungen versichert und welche nicht, kann im speziellen immer dem ausgehändigtem Versicherungsschein entnommen werden.
Zu beachten ist, dass die Höhe der Sachschäden / Personenschäden bei einer Haftpflichtversicherung unterschiedlich hoch versichert sein kann. Vor allem bei Personenschäden sollte die Versicherungssumme jedoch mindestens 3 Millionen Euro betragen, bei Sachschäden ist ein niedrigerer Wert möglich, aber nicht empfehlenswert. Bestenfalls sollte die beste Haftpflichtversicherung beide Schadensarten gleich hoch absichern.
Vorsicht: Die Haltung von Haustieren ist zwar abgedeckt, jedoch sind damit häufig nur Kleintiere ohne Haltungsrisiko betroffen (z. B. Meerschweinchen, Hamster) - Hunde und Großtiere (Pferde, Rinder, andere Nutztiere usw.) sind durch die private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Hierzu muss separat eine Tierhalterhaftpflicht genutzt werden.
Generell gilt, dass fast alle Haftpflichtversicherungen die Muster AHB der GDV (Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft) nutzen und lediglich durch Sonderbedingungen und Risikoausschlüsse ergänzen, die jedoch wiederum große Unterschiede ausmachen können.
Für Verwirrung sorgt immer wieder die Versicherung der Mietsache: So ist die Mietwohnung beispielsweise grundsätzlich in der Haftpflichtversicherung versichert, ausgenommen sind jedoch: - Glasschäden,
- Schäden an der Elektrik und
- Gebrauchsschäden.
Glasschäden können zusätzlich versichert werden, jedoch ist die Glasbruchversicherung kaum sinnvoll und häufig unnütz wie teuer, da sie pro Jahr oft soviel kostet wie das möglicherweise zerstörte Fensterglas an sich und dazu lediglich dessen Zeitwert (nicht Neuwert). Übrigens: Sollten Sie in einem Hotel oder Pension eine Fensterscheibe zerstören, ist dies wiederum über die private Haftpflichtversicherung abgesichert, da es keine dauerhaft genutzte Mietsache ist.
Gebrauchsschäden meint, dass z. B. ein normal abgenutzter Teppich oder Parkett durch den alltäglichen Gebrauch nicht versichert sind - ein außergewöhnlicher Schaden, der nicht im Rahmen der normalen Abnutzung entstanden ist, z. B. ein Brandloch im Teppich oder tiefe Kratzer im Parkett durch ein verschobenes Möbelstück, ist jedoch versichert.
Wichtig: Prinzipiell sind auch Risiken, die ursprünglich nicht abgedeckt waren, in der Privathaftpflicht im Rahmen der Vorsorgeversicherung mitversichert, aber:
- nur mit einem sehr geringen Versicherungssumme und
- sie müssen neu (kürzlich aufgetreten) sein und
- zeitnah bzw. spätestens bei der jährlichen Anfrage der Versicherung mitgeteilt werden.
Nach der Mitteilung in der jährlichen Anfrage werden diese anschließend höher versichert, jedoch ist dies natürlich, wie jede Zusatzleistung, oft mit einem Aufpreis verbunden.
Vermögensschäden sind übrigens generell ausgenommen, außer diese stehen mit einem Personenschaden oder Sachschaden in Zusammenhang. Vermögensschäden können nur selten über die private Haftpflichtversicherung abgesichert werden, da diese allgemein über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert werden müssen.
Das gleich gilt für gewerbliche Risiken und Schäden, die mit einem Gewerbe in Zusammenhang stehen - in diesem Fall muss ebenfalls eine gesonderte Betriebshaftpflichtversicherung genutzt werden.
Allgemein kann man als Versicherungsnehmer jedoch damit rechnen, dass folgende Leistungen in einer normalen Haftpflichtversicherung inbegriffen sind. Als Kurzübersicht möchten wir ebenfalls auf die Artikel Wann und was zahlt die Haftpflichtversicherung? und Wann und was zahlt die Haftpflichtversicherung nicht? hinweisen. Welche Haftpflichtversicherung welche Leistungen versichert und welche nicht, kann im speziellen immer dem ausgehändigtem Versicherungsschein entnommen werden.
Wann tritt der Versicherungsfall ein?
Damit die Haftpflichtversicherung überhaupt zahlt, muss es sich um einen Schaden handeln, der einer dritten, nicht Mitversicherten Person fahrlässig oder grob fahrlässig, jedoch nicht absichtlich, zugefügt wurde. Dabei kann es sich sowohl um einen Sachschaden handeln, als auch um Personenschäden.Zu beachten ist, dass die Höhe der Sachschäden / Personenschäden bei einer Haftpflichtversicherung unterschiedlich hoch versichert sein kann. Vor allem bei Personenschäden sollte die Versicherungssumme jedoch mindestens 3 Millionen Euro betragen, bei Sachschäden ist ein niedrigerer Wert möglich, aber nicht empfehlenswert. Bestenfalls sollte die beste Haftpflichtversicherung beide Schadensarten gleich hoch absichern.
Welche Leistungen sind in der Regel versichert ...
Die private Haftpflichtversicherung umfasst übliche Alltagsrisiken und sichert darüber hinaus eingeschränkt Schäden ab, welche durch Immobilienbesitz bedingt sein können (klassisch: der ungestreute Gehweg), Schäden die im Rahmen der Sportausübung entstehen (außer: Jagdsport sowie risikoträchtige Wettkampfsportarten) oder durch die Haltung von Haustieren.Vorsicht: Die Haltung von Haustieren ist zwar abgedeckt, jedoch sind damit häufig nur Kleintiere ohne Haltungsrisiko betroffen (z. B. Meerschweinchen, Hamster) - Hunde und Großtiere (Pferde, Rinder, andere Nutztiere usw.) sind durch die private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Hierzu muss separat eine Tierhalterhaftpflicht genutzt werden.
Generell gilt, dass fast alle Haftpflichtversicherungen die Muster AHB der GDV (Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft) nutzen und lediglich durch Sonderbedingungen und Risikoausschlüsse ergänzen, die jedoch wiederum große Unterschiede ausmachen können.
... und welche nicht?
Ausgenommen von der Privathaftpflichtversicherung sind jegliche größeren Versicherungsrisiken, die gesondert versichert werden müssen oder im Rahmen einer Pflichtversicherung wie etwa der Kfz Haftpflichtversicherung. Zusatzleistungen können jedoch oft gegen einen Aufpreis hinzugebucht werden, wobei vor allem die Schaden-Ausfalldeckung zu empfehlen ist.Für Verwirrung sorgt immer wieder die Versicherung der Mietsache: So ist die Mietwohnung beispielsweise grundsätzlich in der Haftpflichtversicherung versichert, ausgenommen sind jedoch: - Glasschäden,
- Schäden an der Elektrik und
- Gebrauchsschäden.
Glasschäden können zusätzlich versichert werden, jedoch ist die Glasbruchversicherung kaum sinnvoll und häufig unnütz wie teuer, da sie pro Jahr oft soviel kostet wie das möglicherweise zerstörte Fensterglas an sich und dazu lediglich dessen Zeitwert (nicht Neuwert). Übrigens: Sollten Sie in einem Hotel oder Pension eine Fensterscheibe zerstören, ist dies wiederum über die private Haftpflichtversicherung abgesichert, da es keine dauerhaft genutzte Mietsache ist.
Gebrauchsschäden meint, dass z. B. ein normal abgenutzter Teppich oder Parkett durch den alltäglichen Gebrauch nicht versichert sind - ein außergewöhnlicher Schaden, der nicht im Rahmen der normalen Abnutzung entstanden ist, z. B. ein Brandloch im Teppich oder tiefe Kratzer im Parkett durch ein verschobenes Möbelstück, ist jedoch versichert.
Wichtig: Prinzipiell sind auch Risiken, die ursprünglich nicht abgedeckt waren, in der Privathaftpflicht im Rahmen der Vorsorgeversicherung mitversichert, aber:
- nur mit einem sehr geringen Versicherungssumme und
- sie müssen neu (kürzlich aufgetreten) sein und
- zeitnah bzw. spätestens bei der jährlichen Anfrage der Versicherung mitgeteilt werden.
Nach der Mitteilung in der jährlichen Anfrage werden diese anschließend höher versichert, jedoch ist dies natürlich, wie jede Zusatzleistung, oft mit einem Aufpreis verbunden.
Vermögensschäden sind übrigens generell ausgenommen, außer diese stehen mit einem Personenschaden oder Sachschaden in Zusammenhang. Vermögensschäden können nur selten über die private Haftpflichtversicherung abgesichert werden, da diese allgemein über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert werden müssen.
Vorsicht: Trennung privat und gewerblich / beruflich
In der privaten Haftpflichtversicherung sind nur private Risiken versichert - wichtig ist das insofern, dass beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Verein nicht als privat gelten - hier greift jedoch die (hoffentlich vorhandene) Vereinshaftpflichtversicherung. Das gleiche gilt für jegliche Schäden, die bei einer hauptberuflichen oder nebenberuflichen Tätigkeit verursacht werden.Das gleich gilt für gewerbliche Risiken und Schäden, die mit einem Gewerbe in Zusammenhang stehen - in diesem Fall muss ebenfalls eine gesonderte Betriebshaftpflichtversicherung genutzt werden.