Sicherungsfonds bei der Lebensversicherung
Geld für die eigene Altersvorsorge anzusparen bedeutet auch: darauf setzen können, dass die Ersparnisse nicht auf irgendeine Art und Weise verfallen. Keine Sicherheit besteht hingegen bei Investitionen in Immobilien und bei vielen Geldanlagen - unter anderem deswegen wurden in Deutschland einige Millionen Verträge mit einer privaten Rentenversicherung und einer Lebensversicherung abgeschlossen.
Vom Bundesministerium für Finanzen wurde die „Protektor Lebensversicherungs-AG mit den Befugnissen und Aufgaben des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer per Rechtsverordnung betraut.
Diejenigen Unternehmen, die Mitglied eines Sicherungsfonds sind, müssen Beiträge an den Sicherungsfonds entrichten, sie dienen der Deckung von Verwaltungskosten, Fehlbeträge der Versicherungsverträge und sonstige anfallende Kosten.
Vom Bundesministerium für Finanzen wurde die „Protektor Lebensversicherungs-AG mit den Befugnissen und Aufgaben des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer per Rechtsverordnung betraut.
VAG: gesetzliche Grundlage
Unter dem Titel Sicherungsfonds ist die Sicherheit im Versicherungsaufsichtsgesetz ganz genau geregelt: gemäß § 124 VAG haben Krankenversicherer und Lebensversicherer die Pflicht, Mitglied in einem Sicherungsfonds zu sein. Es ist gemäß § 126 VAG die Pflicht des Sicherungsfonds, die Ansprüche der Versicherten, dem Versicherungsnehmer und bezugsberechtigte bzw. begünstigte Personen zu schützen - entsprechend werden dann die Verträge der betroffenen Versicherungsunternehmen fortgeführt.Diejenigen Unternehmen, die Mitglied eines Sicherungsfonds sind, müssen Beiträge an den Sicherungsfonds entrichten, sie dienen der Deckung von Verwaltungskosten, Fehlbeträge der Versicherungsverträge und sonstige anfallende Kosten.