Deckungskapital bei Lebensversicherung / Rentenversicherung

Was genau bedeutet eigentlich „Deckungskapital„ bei der Rentenversicherung und der Lebensversicherung? Und wie wird dieses Deckungskapital ermittelt? Ist es möglich, dass der Rückkaufwert das Deckungskapital übersteigt? Wenn es um Verteilung und Entstehung der Überschüsse bei der Lebensversicherung geht, gibt es bei den Versicherungsnehmern viele offene Fragen.

Vereinfacht ausgedrückt versteht man unter Deckungskapital das bislang aufgebaute Guthaben des Versicherten in einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung. In der Versicherungsmathematik ist das Deckungskapital der Begriff für einen Wert, der versicherungsmathematisch ermittelt wurde und einem Versicherungsvertrag an einem gewissen Zeitpunkt der Versicherungsdauer zusteht.

Finanzierung der Versicherungsleistung

Das Deckungskapital dient gewissermaßen der Sicherung: durch den ansteigenden Aufbau kann sichergestellt werden, dass die Versicherungsleistung (Todesfallleistung / Erlebensfallleistung) auch wirklich finanziert werden kann. Entsprechend wird aus den Sparbeiträgen, die mit dem Höchstrechnungszins verzinst werden, bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung mit Garantieleistung bzw. einer kapitalbildenden Lebensversicherung das Deckungskapital finanziert. Ausgerichtet ist die Kalkulation darauf, dass das Deckungskapital letztendlich ausreicht, um die garantierte Rente (bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung) zahlen zu können.

Damit hinsichtlich der Todesfallleistung das Deckungskapital finanziert werden kann, legt der Versicherer bei der Beitrags- und Tarifkalkulation einen entsprechenden Wert für das Todesfallrisiko zugrunde, und zwar sowohl bei einer gemischten Lebensversicherung, als auch bei der Risikoversicherung. Sieht man von der vereinbarten Dynamik ab, sind die Beiträge bei einer Kapitallebensversicherung gleichbleibend hoch während der gesamten Versicherungsdauer.

Der Risikobetrag wird bei der Kalkulation der Beiträge zunächst einmal höher angesetzt, als es tatsächlich zur Deckung des Todesfallrisikos innerhalb der ersten Jahre notwendig wäre. Diese erhöhten Risikoanteile werden genauso im Rahmen des Deckungskapitals verzinst angesammelt, je länger mithin die Versicherung läuft, desto höher werden die später zu niedrigen Risikobeiträge mit den hohen Risikobeiträgen aus der Anfangszeit verrechnet.

Vorzeitige Kündigung: Negatives Deckungskapital

Wie aufgezeigt, stellt das Deckungskapital sicher, dass sich die Versicherung die Auszahlung der Versicherungsleistung überhaupt leisten kann. Was passiert jedoch, wenn die Police vorzeitig gekündigt wird? Da der Versicherer die Abschlusskosten mehr oder weniger vorfinanziert und diese Kosten durch die laufend durch den Versicherten eingezahlten Beiträge zurückerhält, findet zunächst eine Minderung der Deckungssumme um die entstandenen Kosten statt - es entsteht das so genannte „gezillmerte Deckungskapital„.