Nachteile bei einem Leasing I

Es gibt nicht nur Vorteile bei einem Leasing, sondern je nach Situation auch eine Menge Nachteile, die es bei einem Leasing zu beachten gilt - gesondert zu den Nachteilen bei einem Leasing für Unternehmen sind die Nachteile bei einem Privatleasing zu betrachten, da diese gravierender sein können als bei Unternehmen aufgrund eingeschränkter Vorteile bei einem Leasing, die nur Unternehmen offen stehen.

Der größte Nachteil bei einem Leasing gegenüber einer Finanzierung oder einem Barkauf ist sicherlich, dass bei einem Leasing, entgegen einer verbreiteten Meinung, kein Eigentum erworben wird. Die Leasingraten können lediglich beim Ausüben einer Kaufoption am Ende der Leasing Laufzeit auf den Kaufpreis bzw. die Finanzierungskosten des Leasingobjekts angerechnet werden, jedoch erfolgt kein automatischer Eigentumsübergang in das Eigentum des Leasingnehmers am Ende der Laufzeit.

Wird ein automatischer Eigentumsübergang am Ende der Laufzeit des Leasings vereinbart, so handelt es sich um einen Mietkauf, bei dem die Vorteile eines Leasings weitgehend wegfallen und der steuerlich weitaus geringer begünstigt ist. Selbst bei einem Leasing mit Vollamortisation, bei dem die Finanzierungskosten zu 100 % abgedeckt werden, erfolgt kein automatischer Eigentumsübergang, sondern auch hier fallen zusätzlich zu den Leasingraten bei einem Kauf Kosten an, die mindestens zu 10 % über dem Buchwert (Abschreibungswert von 10 %) liegen müssen.

Zwar ist oft beabsichtigt, dass eben kein Eigentumsübergang erfolgen soll, aber sollte sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden heißt das auch, dass das Leasinggut mangels zivilrechtlichen Eigentums nicht verkauft werden kann!

Nachteile bei einem Leasing sind auch, dass die Leasingraten während der Grundmietzeit weiter bedient werden müssen, unabhängig davon, ob es sich das Unternehmen (noch) leisten kann oder will oder ob das Leasinggut überhaupt genutzt wird. Im Gegensatz zu einer Finanzierung sind Leasinggesellschaften bei einer Nichtzahlung der Raten oder wenn diese temporär nicht gezahlt werden können nicht zu einer Stundung der Leasingraten bereit.

Im Gegensatz zu einer Finanzierung über die Bank liegt das Eigentum bei einem Leasingobjekt eben nicht beim Leasingnehmer - sollte dieser die Raten nicht bedienen können, stellt sich der Fall für einen Leasinggeber einfach dar: Eine Nichtbezahlung der Leasingraten entspricht einer Vertragsverletzung, die zu einer einseitigen Kündigung und hohen Vertragsstrafen berechtigt. Da das Eigentum beim Leasinggeber liegt, kann dieser das Leasingobjekt einfach zurückfordern und anderweitig verleasen oder einfach verkaufen.

Eine Bank hat hingegen ein stärkeres Interesse daran, eine Stundung oder Minderung der Tilgung bei einer Finanzierung zuzustimmen, da sie eben nicht Eigentümer ist und bei einer vorzeitigen Veräußerung des Finanzierungsobjekts selten ausreichend Kapital aufgebracht werden kann, um den Kredit zurückzubezahlen, was ein hohes Ausfallrisiko bedeutet und zudem den Kreditnehmer in seiner wirtschaftlichen Leistung einschränkt und damit weitere Kredite und die Rückzahlung dieser gefährden kann.

Dieser Ausfall kann auch anderer Art und trotzdem genauso schwerwiegend sein. Werden wichtige Produktionsmittel oder Betriebsmittel geleast, die schwer ersetzbar sind, so hat das Unternehmen am Ende der Leasing Laufzeit oft nur 2 Möglichkeiten: entweder es verlängert den Leasingvertrag, oft zu ungünstigeren Konditionen (steuerlich und wirtschaftlich) oder es verzichtet auf die Produktionsmittel, was einen Einschnitt bei der Produktivität bedeutet und mögliche Auftragsverluste und damit einen sinken Gewinn.

Kann das Leasing mangels Verlängerungsoption nicht ohne Weiteres verlängert werden, so besitzt der Leasinggeber ein noch größeres Druckmittel, den Betrieb zu einem schlechteren Vertragsabschluss zu „bewegen„, damit diesem die Produktionsmittel nicht verloren gehen.

Leider ist das noch nicht das Ende aller möglichen Nachteile bei einem Leasing - worin weitere Risiken und Nachteile bestehen, siehe: