Kündbares Leasing

Dass das kündbare Leasing eine Sonderform des Leasings darstellt, überrascht viele Leasingnehmer, denn das man einen Vertrag kündigen kann, wenn man diesen nicht mehr möchte oder sich nicht mehr leisten kann, ist doch eigentlich selbstverständlich - aber nicht beim Leasing.

Leasingverträge beinhalten meist kein Kündigungsrecht des Leasingnehmers während der Laufzeit und vor allem nicht während der vereinbarten Grundmietzeit, in der der Vertrag unkündbar ist. Zwar kann eine Kündigung auch indirekt erzwungen werden, indem die Vertragsbedingungen verletzt werden, allerdings hat dies empfindliche finanzielle Einbußen zur Folge, da beispielsweise bei einer Aussetzung der Ratenzahlung zwar eine Kündigung durch den Leasinggeber erfolgt, aber auch verbunden mit hohen Strafzahlungen.

Nach dem Ablauf der Grundmietzeit ist ein Leasing zwar auch kündbar, jedoch können auch in diesem Fall Strafzahlungen in Form von Schadenersatz aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung und entgangener Gewinne drohen, sowie Ausgleichszahlungen, falls der tatsächliche Wert des Leasingguts unter dem bereits abbezahlten liegen sollte, was gerade bei Neuanschaffungen aufgrund des höheren Wertverfalls normal ist.

Bei einem Leasing ist eine Kündigung frühestens nach dem Ablauf von 40 % der gewöhnlichen Nutzung (siehe jeweils Abschreibungstabelle) möglich, da ansonsten die steuerrechtlichen Regelungen, wann ein Leasing als Leasing eingestuft wird und wann als Mietkauf (beim Unterschreiten dieser Grenze) verletzt werden.

Was ist nun bei einem kündbarem Leasing anders als bei einem normalen Leasing - im Grunde nichts, denn das kündbare Leasing stellt lediglich eine Zusatzoption zu einem normalen Leasingvertrag dar, jedoch werden bei einem kündbaren Leasing bereits beim Abschluss des Vertrages die Konditionen im Fall einer Kündigung festgelegt. Somit können keine überraschenden, hohe zusätzliche Zahlungen bei einer Kündigung auf den Leasingnehmer zukommen, sondern bei einer vorzeitigen Beendigung nach dem Ende der Grundmietzeit und vor dem Ablauf des Leasings gilt was vereinbart wurde.

Als Leasingnehmer hat man damit die Sicherheit, dass man fest kalkulieren kann und nicht auf das Angebot des Leassinggebers bei einer Kündigung warten muss. Diese zusätzliche finanzielle Sicherheit bei einem Leasing lassen sich die Leasinggesellschaften jedoch oft mit einem Aufschlag auf das Leasing und einer Verteuerung der monatlichen Leasingraten bezahlen, da so der Anrzeiz für eine Kündigung natürlich höher ist.