Kunst und Kunstwerke richtig versichern!

Mit einer Hausratversicherung ist man grundsätzlich immer auf der sicheren Seite, denn schließlich versichert sie eine Reihe von Schäden am Eigentum in nicht geringer Höhe ab und das für viele Fälle. Problematisch kann es jedoch im Fall von teuren Kunstwerken und Kunstgegenständen werden, denn diese sind nicht zwingend in voller Höhe versichert und auch nicht gegen alle Fälle.

Kunstversicherung Kunst

Reicht die Hausratversicherung?

So müssen teure Kunstwerke meist gemeldet und gesondert im Versicherungsschein aufgenommen werden, was nicht nur mit einem Prämienzuschlag einhergehen kann, sondern auch mit Auflagen des Versicherers, beispielsweise dass besondere Sicherungsmaßnahmen (Diebstahslssicherung, Tresor) getroffen werden müssen, damit der Versicherungsschutz besteht.

Zudem gelten auch dann die in der Hausratversicherung enumerativ aufgeführten Schadensarten als Haftungsfall - in der Regel Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Schäden durch Unglücke wie Feuer, Sturm und Hagel oder je nachdem auch Rückstau und Überschwemmungen. Ausgeschlossen sind meist Schäden, durch die üblicherweise Kunstgegenstände im Haushalt beschädigt werden, wie beispielsweise tobende Kinder, die eine teure und kostbare Vase umstoßen oder andere Arten von unachtsamen Verhalten.

Als Eigentümer ist man außerdem bei der Hausratversicherung in der Pflicht, den aktuellen Marktwert gegenüber der Versicherung nachzuweisen, das heißt, dass in der Regel eine Expertise auf eigene Kosten in Auftrag gegeben werden muss.

Kunstversicherung als Allriskabsicherung

Anders verhält es bei einer speziellen Kunstversicherung, die gegen alle Gefahren absichert, durch die ein Kunstwerk beschädigt werden kann - also auch gegen jene, die in der Hausratversicherung ausgeschlossen sind.

Eine Kunstversicherung macht gegenüber einer Hausratversicherung vor allem dann Sinn, wenn ein Kunstgegenstand einen Wert von über 50.000 Euro haben sollte oder aber mehrere Kunstwerke diesen Wert insgesamt überschreiten. Unterhalb dieses Betrages ist eine Hausratversicherung, meist mit der Auflage teure Einzelkunstwerke zu melden, noch ausreichend und im Vergleich auch mit Prämienerhöhung noch günstiger.

Kunstversicherung SchmuckBei einem Wert, der sich um die 50.000 Euro bewegt und mehr, sollte jedoch über eine Kunstversicherung nachgedacht werden, da diese dann nicht nur an sich umfassnder Kunst im eigenen Besitz versichern kann, sondern auch günstiger, da eine Kunstversicherung mit steigendem Wert der Kunst im Verhältnis günstiger wird. Eine Kunstversicherung muss jedoch meist weit häufiger einer Aktualisierung unterworfen werden, vor allem wenn es sich um Kunstgegenstände handelt, die schnell im Wert steigt.

Übrigens: Mit einer Kunstversicherung können nicht nur Bilder und Skulpturen versichert werden, sondern auch Fotos, Sammlungen, Schmuck oder Pelze.

Wer im Besitz besonders wertvoller Kunst ist, an denen ein öffentliches Interesse besteht, kann diese in der Regel bei einer Kunstversicherung auch noch zusätzlich gegen Transportschäden versichern lassen, konkret: „Von Nagel zu Nagel.„ (also vom Abbau bis Aufbau).

Haftungsausschlüsse

Auch wenn es sich bei der Kunstversicherung um eine Allriskversicherung handelt, welche Kunst und Kunstwerke gegen fast alle möglichen Schäden absichert, so sind doch bestimmte Schäden ausgeschlossen. Dies betrifft in der Regel Verlust, Beschädigung und Zerstörung durch Terroranschläge, Krieg und Unruhenu und staatliche Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe. Auch Beschädigung durch
  • die Beschaffenheit des Kunstwerkes,
  • Schädling und Ungeziefer,
  • sich vergrößernde Altschäden,
  • Veruntreuung, Betrug, Erpressung und Unterschlagung,
  • Transportschäden durch mangelhafte Verpackung,
  • allmähliche Einwirkung, Abnutzung und Verschleiß sowie
  • Bearbeitung, Reparatur, Restauration und Reinigung
ist nicht versichert. In diesen Fällen haftet je nachdem die Versicherung des Verursachers (z. B. Bei Schäden infolge Restauration).

Wertprüfung und Wertnachweis

Im Gegensatz zur Hausratsversicherung muss bei einer Kunstversicherung nicht der Wert gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden. Die Wertprüfung und der Wertnachweis wird meist von Spezialisten im Auftrag der Versicherung geführt oder von kunsthistorischen Abteilungen der Versicherungen selbst.