Leasing kündigen

Ein Leasing zu kündigen ist in der Praxis sehr viel problematischer als der Erhalt und der Abschluss eines Leasings - denn eine Kündigung ist vom Leasinggeber nicht wirklich erwünscht, da ihm wie bei einer Bank im Falle einer Kreditkündigung damit Verluste entstehen. Eine Kündigungsoption ist außerdem in kaum einem Leasingvertrag vorgesehen.

Bei einem Leasingvertrag gibt es, außer bei einem „Mietleasing„, die sogenannte Grundmietzeit: In dieser kann der Leasingvertrag grundsätzlich nicht durch den Leasingnehmer, auch nicht bei besonderen Gründen, gekündigt werden. Diese kann sich bis zum Ende des Leasing Laufzeit erstrecken, beträgt aber mindestens 40 % der gewöhnlichen Nutzung des Leasingobjekts, die sich aus den amtlichen Abschreibungstabellen ergibt.

Liegt diese bei 10 Jahren, so kann man den Leasingvertrag frühestens nach 4 Jahren kündigen, wenn im Vertrag keine längere Grundmietzeit vereinbart ist. Diese Grundmietzeit von mindestens 40 % der gewöhnlichen Nutzung ergibt sich daraus, dass ein Leasing steuerrechtlich nur dann als Leasing und nicht als Mietkauf anerkannt wird, wenn das Leasingobjekt zu mindestens 40 % der gewöhnlichen Nutzung geleast wird.

Außerhalb dieser Grundmietzeit bei einem Leasing kann eine Kündigung auch vor dem Auslaufen eines Leasings ausgesprochen werden - nur ist in diesem Fall, ähnlich der Kündigung bei einem Kredit, damit zu rechnen, dass der Leasinggeber Schadenersatz aufgrund entgangener Gewinne fordert, die meist einen sehr hohen Anteil an den noch zu bezahlenden Raten ausmachen kann. Möchte man das Leasing kündigen, kann man sich vom Leasinggeber ein Angebot machen lassen, wie hoch dieser Schadenersatz aufgrund entgangener Gewinne ist.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, den Leasingvertrag trotzdem in der Grundmietzeit zu kündigen - und zwar dann, wenn die Kündigung durch den Leasinggeber bei einem Leasing erfolgt. Das ist dann zu erwarten, wenn die vertraglichen Pflichten durch den Leasingnehmer verletzt werden, typischerweise wenn dieser die Leasingraten nicht bezahlt.

Aber: In diesem Fall kann der Leasinggeber ebenfalls Schadenersatz bis zur Höhe der vereinbarten Leasingzahlung verlangen sowie eine möglich Restwertdifferenz verlangen. Die Kündigung durch den Leasinggeber zu provozieren ist daher eine schlechte Idee, da man weiterhin hohe Kosten hat, die sogar auf einen Schlag fällig werden und ohne dafür das Leasinggut beanspruchen zu können.

Wie schwierig und vor allem teuer es werden kann, wenn man das Leasing kündigen möchte, sollte man stets im Hinterkopf behalten, da die möglichen Kosten fast unkalkulierbar ausfallen, den welches Angebot der Leasinggeber dem Leasingnehmer bei einem Kündigungswunsch macht, kann dieser nicht beeinflussen.

Ausgenommen hiervon ist nur das kündbare Leasing, da bei einem kündbaren Leasing die fälligen Zahlungen und Konditionen bei einer Kündigung durch den Leasingnehmer von Anfang an vereinbart und festgelegt werden. Aber auch bei einem kündbaren Leasing muss die Grundmietzeit von mindestens 40 % eingehalten werden - außerdem lässt sich der Leasinggeber, ähnlich dem Sondertilgungsrecht bei einer Bank, diese Zusatzoption meist sehr gut mit erhöhten Raten (aufgrund eines für ihn erhöhten Risikos) extra bezahlen.

Natürlich ist die Schwierigkeit ein Leasing zu kündigen beabsichtigt - denn viele Leasingnehmer werden es sich, wenn sie kein kündbares Leasing abgeschlossen haben, dreimal überlegen, ob sie das finanzielle Risiko eingehen oder lieber zähneknirschend bis zum Ende der Leasinglaufzeit abwarten und dafür wenigstens noch das Leasinggut nutzen können, anstatt viel Geld für nichts zu bezahlen.

Will man das Leasing kündigen muss man außerdem beachten, dass ähnlich bei einer Finanzierung die Wertentwicklung stets asynchron verläuft und somit auch eine Sachwertdifferenz die Kündigung verteuern kann, vor allem bei sehr neuen Leasingobjekten. Denn Neuwaren unterliegen in der Zeit kurz nach der Anschaffung, man kennt das vom Fahrzeugmarkt, einem sehr starken Wertverfall.

Beispiel: Man hat ein Auto Leasing abgeschlossen, welches man kündigen möchte. Die Finanzierungskosten lagen bei 40.000 Euro. Nach 3 Jahren möchte man das Leasing kündigen und hat bereits 9.000 Euro der Finanzierungskosten abbezahlt - nur ist das Auto nach 3 Jahren auf dem freien Markt keine 31.000 Euro mehr Wert, sondern vielleicht nur noch 20.000 Euro. Somit besteht eine Differenz von 11.000 Euro zwischen den bereits geleisteten Raten und dem Verkehrswert. Diesen Verlust muss der Leasingnehmer dem Leasinggeber erstatten.