Kreditnebenkosten: Vom Wohlfühlkredit in die Schuldenfalle
Was man Banken zugutehalten muss ist zweifelsohne die Kreativität, mit der die immer gleichen Produkte vermarktet und beworben werden - wäre da nicht immer wieder die Konsequenz, dass so immer wieder Menschen in die Schuldenfalle schlittern, die sich aufgrund plakativer Aussagen zu Fehlentscheidungen verleiten lassen. Eine dieser Werbebotschaften ist die vom (teuren) Ratenkredit oder Verbraucherkredit als „Wohlfühlkredit„ zu niedrigen Zinsen.
Der tatsächlich offerierte Zins bei Ratenkrediten weicht in der Praxis um das 2 bis 3fache vom Werbezins oder Lockzins ab - das hat noch nicht einmal etwas mit einem reinen Werbeversprechen oder gar Werbelüge zu tun, schließlich werden die in den Auslagen und Prospekten zur Schau gestellten Niedrigzinsen du Konditionen auch an Kunden vergeben. Der Kundenanteil, der aufgrund einer sehr guten Bonität und eines hohen Scores dafür aber in Frage kommt liegt in der Praxis bei 1 - 2 % aller Kunden - salopp gesagt handelt es sich dabei um Kunden, welche das Darlehen oder das Geld nicht brauchen.
Die Mehrheit der Kunden bekommt den so genannten 2/3 Zins, der eigentlich seit Juni 2010 zusätzlich zum Sollzins ausgewiesen werden muss. Dabei handelt es sich um den Effektivzins, den 2/3 aller Kunden tatsächlich erhalten würden - und dieser Zins ist aufgrund der oft schlechteren Bonität der Mehrheit der Kunden (gemessen am Idealkunden) oft 2 bis 3 mal so hoch aufgrund eines höheren Sollzinses, höherer Kreditnebenkosten wie dem Ausgabeaufschlag oder Bearbeitungsgebühren.
Doch nicht nur der höhere Effektivzins verteuert den Ratenkredit (euphemistisch eben auch Verbraucherkredit / Wohlfühlkredit), sondern vor allem teure Zusatzprodukte wie etwa Versicherungspolicen. Zählt man hier alle Faktoren zusammen, wird aus dem Traumzins von wenigen Prozent (2 - 4%) ein Effektivzins, der fast 20 % und mehr betragen kann - und damit sogar weit über den ohnehin zu hohen Dispo- und Überziehungszinsen der Banken liegt!
Bei einem Ratenkredit kommt zusätzlich die gemessen an der vergleichsweise geringen Summe hohe Laufzeit darlehensverteuernd hinzu. Es gilt grundsätzlich: Je länger die Laufzeit, desto teurer ist ein Kredit.
Auf Sicherheiten kann weitestgehend verzichtet werden, da, falls der Kredit nicht getilgt werden sollte, der Arbeitslohn (daher: Selbständige, Rentner, Studenten oft ausgeschlossen) per Lohnpfändung gepfändet werden kann. Die Höhe der Kreditsumme ist meist so angelegt, dass im Fall des Falles diese mit 3 - 6 gepfändeten Monatsgehältern größtenteils wieder eingetrieben werden kann - so ist die Bank auch im Kündigungsfall abgesichert, da sich die Kündigungsfrist bei den meisten Arbeitnehmern über eben diesen Zeitraum erstreckt.
Die Höhe des Darlehens ist dabei, deswegen auch der Werbename Verbraucherkredit, so ausgelegt, dass damit kleine Wünsche nebenher scheinbar einfach finanziert werden können, wie etwa eine neue Wohnzimmereinrichtung oder eine neue Küche - und man noch etwas für Kleinigkeiten übrig hat. Da zwischen Antragstellung und Auszahlung meist nicht einmal eine Woche und teilweise sogar nur mehrere Stunden liegen, wird der Ratenkredit auch gern als Sofortkredit oder Schnellkredit beworben.
Aus Sicht der Banken wird hierbei nicht umsonst eine aggressive Vermarktung angepeilt, da zum einen der Ratenkredit als sehr ausfallsicher gilt - nur 3 % der Kredite fallen komplett oder teilweise aus, 90 % werden vertragsgemäß bedient, bei 7 % kommt es zu geringfügigen Vertragsverletzungen (Zahlungsverzug) - und zum anderen über 130 Milliarden Euro pro Jahr an Umsatz allein Ratenkrediten erzielt werden. Das Geschäft ist also hochlukrativ!
Hier machen sich die Banken einen Trick zu Nutze: Zusatzoptionen, wie etwa eine Kreditversicherung, müssen nämlich nicht in den effektiven Zins einberechnet werden, da sie nicht verbindlich zum Produkt gehören - auch wenn sie diesen deutlich verteuern! Diese frei wählbaren Zusatzoptionen sind jedoch in der Praxis quasi als verbindlich anzusehen, da sie entweder dem Kunden als unabdingbares Extra angepriesen werden oder bei ablehnenden Kunden der Kredit teilweise nicht bewilligt wird aufgrund des dann zu hohen Risikos.
Optionale Kreditabsicherung wie eine Restschuldversicherung klingen zweifellos gut: Absicherung gegen Tod, Krankheit oder sogar Arbeitslosigkeit und damit auch gegen Schulden, die man nicht mehr bezahlen kann. Problematisch ist auch hier, dass, das Kleingedruckte verrät es meist, diese Absicherung nicht umfassend und uneingeschränkt ist. Kernbestandteil der meisten Kreditausfallversicherungen ist beispielsweise, dass diese nur bis zu 12 Monate einspringen und auch nur nach einer 6 Monatsfrist. Wie der Kreditnehmer die 6 Monate überbrückt oder was er nach den 12 Monaten macht, ist nicht das Problem der Versicherung.
Kunden im Alter von 45 Jahren erhalten teilweise noch schlechtere Konditionen: für einen Kredit über eine Summe von 30.000 Euro über eine Laufzeit von 72 Monaten muss mit einem 2/3 Zins von 12 % und mehr gerechnet werden - eine Kreditausfallversicherung schlägt in dieser Größenordnung meist mit bis zu 11.000 Euro (!) zu Buche, was einem effektivem Kreditzins von weit über 25 % entspricht.
Neben der Kündigung der Prämie ist die einzige Möglichkeit um der „Wohlfühlfalle„ zu entkommen die Klage vor Gericht, da Kredite, welche im Schnitt 100 % teurer sind als vergleichbare Durchschnittskredite als Wucher und damit sittenwidrig eingeordnet werden können. Bei einem positiven Verfahrensausgang, und damit einer Rückabwicklung des Kreditvertrages, muss jedoch die Kreditsumme wieder (de facto sofort) zurückgezahlt werden - einziger Trost: ohne Zinsen und abzüglich geleisteter Raten.
Auch hier führt der Ausweg, sollte man auf dieses Spiel hereingefallen sein, nur über den Anwalt mit dem Fachgebiet Kapitalanlagerecht und Verbraucherzentralen, um die Verträge möglichst vollständig rückabwickeln zu können.
Günstiger Wohlfühlkredit - was will man mehr?
Das Zinsniveau ist aktuell ungekannt niedrig und Zeiten wie diese werden so schnell nicht mehr wiederkommen: Sich jetzt Geld zu leihen ist genau die richtige Entscheidung bei effektiven Zinsen, die kaum über dem Inflationsniveau liegen. Problematisch ist hierbei nur, dass die versprochenen Zinsen kaum die sind, die man letztendlich beim Abschluss des Kreditvertrages erhält und ein Wohlfühlkredit mit niedrigen und günstigen Raten schnell teurer wird, als man sich vorstellen kann.Der tatsächlich offerierte Zins bei Ratenkrediten weicht in der Praxis um das 2 bis 3fache vom Werbezins oder Lockzins ab - das hat noch nicht einmal etwas mit einem reinen Werbeversprechen oder gar Werbelüge zu tun, schließlich werden die in den Auslagen und Prospekten zur Schau gestellten Niedrigzinsen du Konditionen auch an Kunden vergeben. Der Kundenanteil, der aufgrund einer sehr guten Bonität und eines hohen Scores dafür aber in Frage kommt liegt in der Praxis bei 1 - 2 % aller Kunden - salopp gesagt handelt es sich dabei um Kunden, welche das Darlehen oder das Geld nicht brauchen.
Die Mehrheit der Kunden bekommt den so genannten 2/3 Zins, der eigentlich seit Juni 2010 zusätzlich zum Sollzins ausgewiesen werden muss. Dabei handelt es sich um den Effektivzins, den 2/3 aller Kunden tatsächlich erhalten würden - und dieser Zins ist aufgrund der oft schlechteren Bonität der Mehrheit der Kunden (gemessen am Idealkunden) oft 2 bis 3 mal so hoch aufgrund eines höheren Sollzinses, höherer Kreditnebenkosten wie dem Ausgabeaufschlag oder Bearbeitungsgebühren.
Doch nicht nur der höhere Effektivzins verteuert den Ratenkredit (euphemistisch eben auch Verbraucherkredit / Wohlfühlkredit), sondern vor allem teure Zusatzprodukte wie etwa Versicherungspolicen. Zählt man hier alle Faktoren zusammen, wird aus dem Traumzins von wenigen Prozent (2 - 4%) ein Effektivzins, der fast 20 % und mehr betragen kann - und damit sogar weit über den ohnehin zu hohen Dispo- und Überziehungszinsen der Banken liegt!
Bei einem Ratenkredit kommt zusätzlich die gemessen an der vergleichsweise geringen Summe hohe Laufzeit darlehensverteuernd hinzu. Es gilt grundsätzlich: Je länger die Laufzeit, desto teurer ist ein Kredit.
Aggressive Werbung und verdeckte Kosten
Betrachtet man sich den Ratenkredit genauer, so ist dieses Finanzprodukt reichlich unspektakulär: Es werden Kreditsummen von 2.000 bis 10.000 Euro über eine Laufzeit von meist 36 bis 60 Monaten (höhere Summen zu längeren Laufzeiten) zu festen Raten ohne die Stellung von Sicherheiten verliehen, verlangt wird selten mehr als die Beibringung der letzten 3 Gehaltsnachweise, da Ratenkredite fast nur an Personen vergeben werden, welche ein festes Einkommen aus einem festen, unbefristetem Arbeitsverhältnis haben.Auf Sicherheiten kann weitestgehend verzichtet werden, da, falls der Kredit nicht getilgt werden sollte, der Arbeitslohn (daher: Selbständige, Rentner, Studenten oft ausgeschlossen) per Lohnpfändung gepfändet werden kann. Die Höhe der Kreditsumme ist meist so angelegt, dass im Fall des Falles diese mit 3 - 6 gepfändeten Monatsgehältern größtenteils wieder eingetrieben werden kann - so ist die Bank auch im Kündigungsfall abgesichert, da sich die Kündigungsfrist bei den meisten Arbeitnehmern über eben diesen Zeitraum erstreckt.
Die Höhe des Darlehens ist dabei, deswegen auch der Werbename Verbraucherkredit, so ausgelegt, dass damit kleine Wünsche nebenher scheinbar einfach finanziert werden können, wie etwa eine neue Wohnzimmereinrichtung oder eine neue Küche - und man noch etwas für Kleinigkeiten übrig hat. Da zwischen Antragstellung und Auszahlung meist nicht einmal eine Woche und teilweise sogar nur mehrere Stunden liegen, wird der Ratenkredit auch gern als Sofortkredit oder Schnellkredit beworben.
Aus Sicht der Banken wird hierbei nicht umsonst eine aggressive Vermarktung angepeilt, da zum einen der Ratenkredit als sehr ausfallsicher gilt - nur 3 % der Kredite fallen komplett oder teilweise aus, 90 % werden vertragsgemäß bedient, bei 7 % kommt es zu geringfügigen Vertragsverletzungen (Zahlungsverzug) - und zum anderen über 130 Milliarden Euro pro Jahr an Umsatz allein Ratenkrediten erzielt werden. Das Geschäft ist also hochlukrativ!
Teure Extras: Gut für die Bank, schlecht für den Kunden
Nur wie kommt die angesprochene Verteuerung des Zinses zustande? Der Effektivzins allein beträgt zwar auch bei Kunden mit einer schlechten Bonität bei beworbenen 2 - 4 % häufig 7 - 11 % - doch damit liegt er noch weit unter der von uns beschriebenen „20 % und mehr„ Marke!Hier machen sich die Banken einen Trick zu Nutze: Zusatzoptionen, wie etwa eine Kreditversicherung, müssen nämlich nicht in den effektiven Zins einberechnet werden, da sie nicht verbindlich zum Produkt gehören - auch wenn sie diesen deutlich verteuern! Diese frei wählbaren Zusatzoptionen sind jedoch in der Praxis quasi als verbindlich anzusehen, da sie entweder dem Kunden als unabdingbares Extra angepriesen werden oder bei ablehnenden Kunden der Kredit teilweise nicht bewilligt wird aufgrund des dann zu hohen Risikos.
Optionale Kreditabsicherung wie eine Restschuldversicherung klingen zweifellos gut: Absicherung gegen Tod, Krankheit oder sogar Arbeitslosigkeit und damit auch gegen Schulden, die man nicht mehr bezahlen kann. Problematisch ist auch hier, dass, das Kleingedruckte verrät es meist, diese Absicherung nicht umfassend und uneingeschränkt ist. Kernbestandteil der meisten Kreditausfallversicherungen ist beispielsweise, dass diese nur bis zu 12 Monate einspringen und auch nur nach einer 6 Monatsfrist. Wie der Kreditnehmer die 6 Monate überbrückt oder was er nach den 12 Monaten macht, ist nicht das Problem der Versicherung.
Beispiele aus der Praxis
Wer als 2/3 Kunde im Alter von 30 Jahren einen Kredit über eine Summe von 10.000 Euro mit einer Laufzeit von 36 Monaten haben möchte, zu einem 2/3 Zins von 7 bis 8 %, der muss für eine Kreditausfallversicherung mit Kosten von 450 bis 1.100 Euro rechnen (je nach Umfang) - das heißt, dass der Zins um weitere 4,5 bis 11 % ansteigen würde.Kunden im Alter von 45 Jahren erhalten teilweise noch schlechtere Konditionen: für einen Kredit über eine Summe von 30.000 Euro über eine Laufzeit von 72 Monaten muss mit einem 2/3 Zins von 12 % und mehr gerechnet werden - eine Kreditausfallversicherung schlägt in dieser Größenordnung meist mit bis zu 11.000 Euro (!) zu Buche, was einem effektivem Kreditzins von weit über 25 % entspricht.
Ausweg aus der „Wohlfühlfalle„?
Eine Restschuldversicherung oder eine anders benannte und mit dem Kreditvertrag abgeschlossene Police kann zwar auch noch im Nachhinein gekündigt werden, wenn man vor Augen hat, was man eigentlich abgeschlossen hat, aber: die Provision, die für die Vermittlung der Versicherung angefallen ist, ist davon in der Regel ausgenommen. Da diese teilweise bis zu 50 % der Versicherungsprämie beträgt, ist der Schaden auch im Falle einer Kündigung noch gewaltig.Neben der Kündigung der Prämie ist die einzige Möglichkeit um der „Wohlfühlfalle„ zu entkommen die Klage vor Gericht, da Kredite, welche im Schnitt 100 % teurer sind als vergleichbare Durchschnittskredite als Wucher und damit sittenwidrig eingeordnet werden können. Bei einem positiven Verfahrensausgang, und damit einer Rückabwicklung des Kreditvertrages, muss jedoch die Kreditsumme wieder (de facto sofort) zurückgezahlt werden - einziger Trost: ohne Zinsen und abzüglich geleisteter Raten.
Umschuldung: Weg in die Schuldenfalle?
Viele Verbraucher und Kreditnehmer suchen jedoch nach wie vor den Ausweg in einer Umschuldung, die ironischerweise oft vom gleichen Kreditgeber angeboten wurde - natürlich wieder mit einer Restschuldversicherung, womit das Spiel von vorn beginnt.Auch hier führt der Ausweg, sollte man auf dieses Spiel hereingefallen sein, nur über den Anwalt mit dem Fachgebiet Kapitalanlagerecht und Verbraucherzentralen, um die Verträge möglichst vollständig rückabwickeln zu können.