Sicherheiten - Kredit besichern in der Praxis
Im Bankenalltag kommt es nicht selten vor, dass ein Kredit besichert werden muss - das kann mehrere gründe haben. Möglich ist beispielsweise, dass die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreichend erscheint, damit es zu einer Kreditzusage kommen kann. Genauso denkbar, oder gleichzeitig zutreffend, ist aber auch, dass die Bank aufgrund der Höhe des Kreditbetrages das Risiko des Kreditausfalls minimieren möchte und entsprechend das Bereitstellen von Kreditsicherheiten notwendig wird. Was in der Theorie recht aufgeblasen klingt, gestaltet sich in der Praxis eigentlich als relativ leicht verständlich.
Wichtig ist außerdem, dass die Kreditsicherheiten nicht wesentlich bzw. gar nicht im Wert schwanken - dies gilt vor allem für die Dauer der Kreditlaufzeit, wobei Wertzuwächse natürlich eher akzeptiert werden, als Wertverluste. Vorausgesetzt wird des Weiteren, dass zwischen Kreditsicherheit und wirtschaftlicher Situation des Kreditnehmers keine positive Korrelation besteht, was sich im Bankenalttag aber im Grunde nicht wirklich ergibt. Ist die Kreditsicherheit dann noch insolvenzfest, so handelt es sich rein von den Eigenschaften um eine Sicherheit, die die Banken akzeptieren.
- Kaskoversicherungen (Fahrzeugfinanzierung)
- Feuerversicherungen ( Immobilienfinanzierung)
- Risikolebensversicherungen (Todesfallrisiko)
- Kapitalbildende Lebensversicherungen (Kredittilgung)
Auch Bürgschaften finden sich recht häufig im Bankenalltag, wobei der auf viele abschreckend wirkende begriff der Bürgschaft oft umgangen und stattdessen ein zweiter Kreditnehmer im Kreditvertrag gefordert wird, wobei es sich aber tatsächlich einfach nur um einen Bürgen handelt. Man unterscheidet zwischen den Bürgschaften von Verwandten, der Ehegattenbürgschaft, Garantien, Patronatserklärungen und Bürgschaften von Gesellschaftern für ihre GmbH.
In der Praxis gängig ist natürlich auch die Sicherung von Krediten mittels Grundschulden, Hypotheken finden sich hingegen nur bei der Schiffsfinanzierung in Form der Schiffshypothek, ansonsten aber nicht, da es sich bei Hypotheken um akzessorische Sicherheiten (werden also „bereits verwendet„) handelt.
Eigenschaften der Sicherheiten
Für die Banken ist natürlich wichtig, dass sie die jeweiligen Sicherheiten auch tatsächlich verwerten können, denn ansonsten sind sie nicht wirklich als Besicherung von Krediten dienlich. Eine der hauptsächlichen Voraussetzungen, die die Banken an die Sicherheiten stellen, ist deswegen, dass sich die Sicherheiten schnell und unkompliziert zu Geld machen lassen - also beispielsweise ohne, dass noch rechtliche Hindernisse aus dem Weg geschafft werden müssen.Wichtig ist außerdem, dass die Kreditsicherheiten nicht wesentlich bzw. gar nicht im Wert schwanken - dies gilt vor allem für die Dauer der Kreditlaufzeit, wobei Wertzuwächse natürlich eher akzeptiert werden, als Wertverluste. Vorausgesetzt wird des Weiteren, dass zwischen Kreditsicherheit und wirtschaftlicher Situation des Kreditnehmers keine positive Korrelation besteht, was sich im Bankenalttag aber im Grunde nicht wirklich ergibt. Ist die Kreditsicherheit dann noch insolvenzfest, so handelt es sich rein von den Eigenschaften um eine Sicherheit, die die Banken akzeptieren.
Übliche Sicherheiten bei Kreditgeschäften
In der Praxis reduzieren sich die theoretischen Möglichkeiten im Grunde auf eine recht überschaubare Anzahl von möglichen Besicherungen. Dabei bildet die Gruppe der Zessionen bzw. Forderungsabtretungen eine Mehrheit ab, denn darunter fallen:- Kaskoversicherungen (Fahrzeugfinanzierung)
- Feuerversicherungen ( Immobilienfinanzierung)
- Risikolebensversicherungen (Todesfallrisiko)
- Kapitalbildende Lebensversicherungen (Kredittilgung)
Auch Bürgschaften finden sich recht häufig im Bankenalltag, wobei der auf viele abschreckend wirkende begriff der Bürgschaft oft umgangen und stattdessen ein zweiter Kreditnehmer im Kreditvertrag gefordert wird, wobei es sich aber tatsächlich einfach nur um einen Bürgen handelt. Man unterscheidet zwischen den Bürgschaften von Verwandten, der Ehegattenbürgschaft, Garantien, Patronatserklärungen und Bürgschaften von Gesellschaftern für ihre GmbH.
In der Praxis gängig ist natürlich auch die Sicherung von Krediten mittels Grundschulden, Hypotheken finden sich hingegen nur bei der Schiffsfinanzierung in Form der Schiffshypothek, ansonsten aber nicht, da es sich bei Hypotheken um akzessorische Sicherheiten (werden also „bereits verwendet„) handelt.