Gebühr zahlt Empfänger: Briefe kostenlos schicken
Oft zeigen sich Absender von Werbung und andere Anbieter sehr großzügig, indem sie ihren Anschreiben stets Briefe mit dem Aufdruck „Gebühr zahlt Empfänger„ beilegen, die scheinbar kostenlos zurückgeschickt werden können. Ist dem auch wirklich so - oder entstehen später dich Gebühren.
Vorweg: Ja, wenn Briefe oder auch Päckchen und Paketmarken mit dem Aufdruck Gebühr zahlt Empfänger versehen sind, können diese immer kostenlos abgeschickt werden, ohne dass man sich Sorgen machen muss. Der Grund ist einfach: Diese Briefe werden im Massenverfahren erstellt und somit fällt für sie nicht die normalerweise übliche Gebühr an, da die Post auch Massentarife anbietet, wenn man sehr viele Briefe verschickt.
Für Werbetreibende ist die somit Gebühr somit schonmal günstiger, als wenn man den Brief selbst zurückschicken würde. Dazu kommt, dass die Antwortschreiben und Fragebögen sehr viel mehr Wert sind, als nur die übliche Postgebühr. Denn damit erstellte Kundenprofile, also wenn der Brief zurückgeschickt wird, sind im Verkauf, denn diese werden oft anschließend gehandelt, das zehnfache bis hundertfache des Portos Wert.
Selbst wenn man nur den Brief ohne Inhalt absendet ist das noch etwas Wert, auch wenn man meint, dass man damit den lästigen Werbetreibenden ein Schnippchen geschlagen hat. Denn damit wird die Adresse quasi bestätigt und in den Adressdatenbestand aufgenommen. Und selbst Adressdaten ohne dazugehöriges Kundenprofil sind immernoch mehr Wert als das Porto, denn auch diese kann man verkaufen. Dazu kommt, dass die Portokosten ohnehin als Betriebsausgabe und Verlust von der Steuer abgesetzt werden können.
Ein weiterer Fall von Gebühr bezahlt Empfänger ist übrigens „Bitte freimachen„ - denn auch diese Briefe kann man kostenlos zurückschicken. Die Bitte, das Porto freizumachen ist letztendlich nichts mehr als eine Bitte - um selbst die Kosten für das Porto zu sparen. Trotzdem wird dieser Brief genauso von der Post transportiert und das Porto dem Empfänger in Rechnung gestellt wie bei Gebühr zahlt Empfänger.
Aber: Auch Antwortbriefe und Briefe mit dem aufgedruckten Vermerk „Antwort„ können kostenlos zurückgeschickt werden, auch wenn hier der Vermerk Gebühr zahlt Empfänger oder Bitte freimachen fehlt. Denn hier gilt ebenfalls, dass Antwortbriefe kostenlos zurückgeschickt werden können, denn schließlich verschickt man diese nicht vollkommen auf eigenen Antrieb hin, sondern weil man eine Antwort abgeben muss oder soll.
Dieses Prinzip des „sich gegen die Antwort wehren„ geht auch soweit, dass Bestätigungen über den Erhalt eines Briefes oder Päckchens unfrankiert zurückgeschickt und mit dem Vermerk „Porto zahlt Empfänger„ versehen werden können. Aber: Das ist nicht gänzlich geregelt, denn der Empfänger kann die Annahme auch verweigern. Generell kann so jede Art von Post „kostenlos„ verschickt werden - sollte der Empfänger diesen Brief aber nicht annehmen, so muss man selbst das Porto und das Rückporto tragen.
Fazit: Bei Briefen mit dem aufgedruckten (!) Vermerk Gebühr bezahlt Empfänger, Bitte freimachen, und „Antwort„ über dem Adressfeld ist klar, wer was bezahlen muss und wer nicht. Sollte das Feld für die Briefmarke mit Porto zahlt Empfänger bedruckt sein, gilt das auch - lediglich bei einem handschriftlichen, eigenhändigen Vermerk ist es eine wacklige Angelegenheit.
Vorweg: Ja, wenn Briefe oder auch Päckchen und Paketmarken mit dem Aufdruck Gebühr zahlt Empfänger versehen sind, können diese immer kostenlos abgeschickt werden, ohne dass man sich Sorgen machen muss. Der Grund ist einfach: Diese Briefe werden im Massenverfahren erstellt und somit fällt für sie nicht die normalerweise übliche Gebühr an, da die Post auch Massentarife anbietet, wenn man sehr viele Briefe verschickt.
Für Werbetreibende ist die somit Gebühr somit schonmal günstiger, als wenn man den Brief selbst zurückschicken würde. Dazu kommt, dass die Antwortschreiben und Fragebögen sehr viel mehr Wert sind, als nur die übliche Postgebühr. Denn damit erstellte Kundenprofile, also wenn der Brief zurückgeschickt wird, sind im Verkauf, denn diese werden oft anschließend gehandelt, das zehnfache bis hundertfache des Portos Wert.
Selbst wenn man nur den Brief ohne Inhalt absendet ist das noch etwas Wert, auch wenn man meint, dass man damit den lästigen Werbetreibenden ein Schnippchen geschlagen hat. Denn damit wird die Adresse quasi bestätigt und in den Adressdatenbestand aufgenommen. Und selbst Adressdaten ohne dazugehöriges Kundenprofil sind immernoch mehr Wert als das Porto, denn auch diese kann man verkaufen. Dazu kommt, dass die Portokosten ohnehin als Betriebsausgabe und Verlust von der Steuer abgesetzt werden können.
Ein weiterer Fall von Gebühr bezahlt Empfänger ist übrigens „Bitte freimachen„ - denn auch diese Briefe kann man kostenlos zurückschicken. Die Bitte, das Porto freizumachen ist letztendlich nichts mehr als eine Bitte - um selbst die Kosten für das Porto zu sparen. Trotzdem wird dieser Brief genauso von der Post transportiert und das Porto dem Empfänger in Rechnung gestellt wie bei Gebühr zahlt Empfänger.
Aber: Auch Antwortbriefe und Briefe mit dem aufgedruckten Vermerk „Antwort„ können kostenlos zurückgeschickt werden, auch wenn hier der Vermerk Gebühr zahlt Empfänger oder Bitte freimachen fehlt. Denn hier gilt ebenfalls, dass Antwortbriefe kostenlos zurückgeschickt werden können, denn schließlich verschickt man diese nicht vollkommen auf eigenen Antrieb hin, sondern weil man eine Antwort abgeben muss oder soll.
Dieses Prinzip des „sich gegen die Antwort wehren„ geht auch soweit, dass Bestätigungen über den Erhalt eines Briefes oder Päckchens unfrankiert zurückgeschickt und mit dem Vermerk „Porto zahlt Empfänger„ versehen werden können. Aber: Das ist nicht gänzlich geregelt, denn der Empfänger kann die Annahme auch verweigern. Generell kann so jede Art von Post „kostenlos„ verschickt werden - sollte der Empfänger diesen Brief aber nicht annehmen, so muss man selbst das Porto und das Rückporto tragen.
Fazit: Bei Briefen mit dem aufgedruckten (!) Vermerk Gebühr bezahlt Empfänger, Bitte freimachen, und „Antwort„ über dem Adressfeld ist klar, wer was bezahlen muss und wer nicht. Sollte das Feld für die Briefmarke mit Porto zahlt Empfänger bedruckt sein, gilt das auch - lediglich bei einem handschriftlichen, eigenhändigen Vermerk ist es eine wacklige Angelegenheit.