Übersicht AU Kosten aktuell

Wenn der TÜV fällig wird, dann muss auch häufig die AU (Abgasuntersuchung) mitgemacht werden. Für die AU gilt hier wie auch beim TÜV, dass bei einem Neuwagen der TÜV in den ersten 3 Jahren nur einmal fällig wird, danach alle 2 Jahre.

Diese Fristen sind grundsätzlich fest, man muss also nicht eher zur AU und zum TÜV als notwendig. Eine Ausnahme von diesen Fristen gilt nur dann, wenn man innerhalb der 3 Jahresfrist bereits vorstellig werden sollte - dann verkürzt sich die Frist auf 2 Jahre. Auch für Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung oder zum Verleih genutzt werden, gilt eine kürzere Frist von einem Jahr.

Bei der AU wird generell überprüft, ob der Schadstoffausstoß des PKW mit den gängigen Grenzwerten übereinstimmt oder nicht. Gleichzeitig wird auch der Schadstoffausstoß g CO2 / km festgehalten, der für die Ermittlung der neuen Kfz Steuer fällig ist - denn diese richtet sich nicht mehr nach der Schadstoffklasse und dem Hubraum, sondern nur noch nach dem Hubraum und dem Schadstoffausstoß an g CO2 pro km.

Für die AU wird wie auch beim TÜV dem Halter nach der Prüfung ein Prüfbericht vorgelegt, der ihm die Ergebnisse bescheinigt oder Mängel. Dieser Bericht ist nach 2010 umso wichtiger, da die AU Plakette ab 2010 entfällt. Zwar war auch vorher die AU Plakette allein kein gültiger Nachweis, aber zumindest ein grobes Indiz. Dies entfällt jetzt vollständig mit der Reform der Prüfplakette.

Die Abgasuntersuchung fällt nunmehr zwar mit dem TÜV bzw. der HU an, aber die AU Kosten sind trotzdem noch von diesem getrennt. So muss man für einen PKW mit 3,5 zulässigem Gesamtgewicht mit Ottomotor bei den AU Kosten:
- mit 15 Euro AU Kosten bei geregeltem Kat mit OBD,
- mit 27 Euro AU Kosten mit Endrohrprüfung sowie,
- mit 23 Euro AU Kosten ohne Kat oder nur mit U Kat
rechnen.

Ein Diesel ist bei den AU Kosten wesentlich teurer. Hier fallen ohne Endrohrprüfung:
- für Kfz bis 3,5 t: 29 Euro AU Gebühren,
- für Kfz ab 3,5 t: 46 Euro AU Gebühren,
sowie mit Endrohrprüfung:
- für Kfz bis 3,5 t: 35 Euro AU Gebühren,
- für Kfz bis 7,5 t: 57 Euro AU Gebühren,
- für Kfz ab 7,5 t: 29 Euro AU Gebühren an,

Die aktuellen TÜV Gebühren, die für die HU zusätzlich anfallen, können Sie nachlesen: TÜV Gebühren - Übersicht

Man muss um den TÜV, die HU und die AU machen zu lassen nicht zwingend zu einer Niederlassung des TÜVs oder der DEKRA - der TÜV, die HU und AU lassen sich oft auch in freien Werkstätten durchführen, hier sollte jedoch vorab ein Termin vereinbart werden.

Wichtig: Sollte man den TÜV, die HU und die AU trotz der Kosten aufschieben, so wird das seit 2010 richtig teuer - hier können mit steigender Dauer ein Verwarngeld, Bußgeld und sogar Punkte in Flensburg drohen.