Fahrzeug Leasing - Konditionen im Vergleich
Das Leasing stellt für viele Verbraucher eine recht bequeme Alternative zu einer herkömmlichen Finanzierung dar: die Verlockung, ein Auto temporär zu „mieten„ und am Ende der Laufzeit einfach wieder an den Autohändler zurückgeben zu dürfen, ohne bei der ganzen Geschichte zu tief in die Tasche greifen zu müssen, ist verlockend. Doch Vorsicht - wer beim Fahrzeug Leasing nicht auf die Leasing Konditionen im Vergleich achtet, zahlt schnell zu viel, und das vermeintliche Schnäppchen wird zur Kostenfalle.
Natürlich ist in erster Line die Höhe der Leasingrate interessant - diese ist je nach Anbieter, ausgehend vom gleichen Fahrzeug, unterschiedlich hoch, und leider sind die Preisschwankungen ganz enorm.
Die fast schon als dramatisch zu bezeichnenden Preisschwankungen (es ergeben sich Unterschiede von mehreren Hundert Euro pro Leasingrate) haben einen relativ simplen Grund: die Zusammensetzung der Leasingrate ist ausgesprochen komplex, sie lässt sich beispielsweise nicht mit einer recht einfach aufgebauten Kreditrate bei einem ganz normalen Ratenkredit der Hausbank, die sich aus Tilgungsanteil und Zinsanteil zusammensetzt, vergleichen.
Die Höhe der Leasingrate wird durch viele Faktoren bestimmt, wobei manche Faktoren schwerer wiegen als andere: ein großes Gewicht hat beispielsweise die Anzahlung, die der Leasingnehmer zu Beginn der Laufzeit leisten muss. Wer Leasing ohne Anzahlung wählt, muss sich auf deutlich höhere Leasingraten gefasst machen - sofern der Händler überhaupt ein Leasing ohne Anzahlung gewährt.
Üblich sind in aller Regel Leasingverträge, die auch als Kilometerverträge bezeichnet werden. Der Autohändler bzw. die Autobank gewährt dem Leasingnehmer eine gewisse Anzahl an Kilometern, die er während der Laufzeit verfahren darf - liegt die Gesamtfahrleistung am Ende der Leasing-Laufzeit darüber, muss der Leasingnehmer eine Nachzahlung leisten. Das bedeutet, dass man seine jährliche Fahrleistung im Vorfeld möglichst genau abschätzen sollte.
Auch Leasingverträge, die mit dem Restwert des Fahrzeugs kalkulieren, sind relativ beliebt, können aber für den Leasingnehmer unangenehm teuer bzw. unwirtschaftlich werden, wenn der Restwert in den Augen des Händlers niedriger ist, als in den Augen des Leasingnehmers - die Unversehrtheit des Wagens ist dabei natürlich ein ausschlaggebendes Kriterium.
Natürlich ist in erster Line die Höhe der Leasingrate interessant - diese ist je nach Anbieter, ausgehend vom gleichen Fahrzeug, unterschiedlich hoch, und leider sind die Preisschwankungen ganz enorm.
Die fast schon als dramatisch zu bezeichnenden Preisschwankungen (es ergeben sich Unterschiede von mehreren Hundert Euro pro Leasingrate) haben einen relativ simplen Grund: die Zusammensetzung der Leasingrate ist ausgesprochen komplex, sie lässt sich beispielsweise nicht mit einer recht einfach aufgebauten Kreditrate bei einem ganz normalen Ratenkredit der Hausbank, die sich aus Tilgungsanteil und Zinsanteil zusammensetzt, vergleichen.
Die Höhe der Leasingrate wird durch viele Faktoren bestimmt, wobei manche Faktoren schwerer wiegen als andere: ein großes Gewicht hat beispielsweise die Anzahlung, die der Leasingnehmer zu Beginn der Laufzeit leisten muss. Wer Leasing ohne Anzahlung wählt, muss sich auf deutlich höhere Leasingraten gefasst machen - sofern der Händler überhaupt ein Leasing ohne Anzahlung gewährt.
Üblich sind in aller Regel Leasingverträge, die auch als Kilometerverträge bezeichnet werden. Der Autohändler bzw. die Autobank gewährt dem Leasingnehmer eine gewisse Anzahl an Kilometern, die er während der Laufzeit verfahren darf - liegt die Gesamtfahrleistung am Ende der Leasing-Laufzeit darüber, muss der Leasingnehmer eine Nachzahlung leisten. Das bedeutet, dass man seine jährliche Fahrleistung im Vorfeld möglichst genau abschätzen sollte.
Auch Leasingverträge, die mit dem Restwert des Fahrzeugs kalkulieren, sind relativ beliebt, können aber für den Leasingnehmer unangenehm teuer bzw. unwirtschaftlich werden, wenn der Restwert in den Augen des Händlers niedriger ist, als in den Augen des Leasingnehmers - die Unversehrtheit des Wagens ist dabei natürlich ein ausschlaggebendes Kriterium.