Geldanlage Genussscheine - eine lohnende Investition?
Genussscheine kann man im Grunde als eine Art Zwitter mit Elementen aus der Aktie und dem Rentenpapier bezeichnen: Mit Erwerb eines Genussscheines erwirbt der Käufer zwar kein Stimmrecht, hat jedoch Anteil an erwirtschafteten Verlusten der Gesellschaft, zumindest in den meisten Fällen. Abhängig gemacht werden kann die Verzinsung beispielsweise vom Erreichen von gewissen Unternehmenskennziffern. Es handelt sich bei Genussscheinen gewissermaßen um ein Instrument der so genannten Mezzanine Finanzierung, da Genussscheine Fremdkapital- und Eigenkapitalcharakteristika aufweisen.
Leider besteht für den Anleger bei Genussscheinen das große Problem, dass die Ausgabebedingungen recht frei gestaltet werden können, denn die Ausgabe der Genussscheine muss sich keinen gesetzlichen oder irgendwie festgelegten Regeln unterwerfen. Entsprechend findet man auf dem Markt Genussscheine, die eine feste Laufzeit aufweisen, andere wiederum können vorzeitig gekündigt werden. Bei Genussscheinen ist es Usus, dass sie nachrangig ausgeschaltet werden, das bedeutet, dass Anleger im Falle einer Insolvenz der erst nach den anderen Fremdkapitalgläubigern bedient werden.
Es gibt Genussscheine, die ein Wandlungsrecht bzw. ein Optionsrecht aufweisen - also das Recht auf Eintausch der Genussscheine in Aktien des Unternehmens oder der Gesellschaft, und zwar zu genau festgelegten Konditionen. Dies soll in erster Linie Anleger ansprechen, die vorrangig spekulativ eingestellt sind. Bei anderen Papieren finden Anleger eine Mindestverzinsung, die Sicherheit gibt.
Laut IAS, also dem International Accounting Standards, gelten Genussscheine nicht als Eigenkapital, vielmehr müssen sie als Verbindlichkeiten ausgegeben werden - was sie weniger interessant für Banken macht, interessanter wären da Tier-1-Anleihen und entsprechend finanzieren sich auch tatsächlich viele Banken über Hybrid-Bonds. Anleger finden heutzutage weniger Genussscheine auf dem Finanzmarkt, als einst.
Aus Gründen der Steuerersparnis sollte man seit Einführung der Abgeltungssteuer nicht in Genussscheine investieren, Stückzinsen werden nicht ermittelt, aufgelaufene Zinsen (rechnerisch) finden sich im Kurs widergespiegelt.
Leider besteht für den Anleger bei Genussscheinen das große Problem, dass die Ausgabebedingungen recht frei gestaltet werden können, denn die Ausgabe der Genussscheine muss sich keinen gesetzlichen oder irgendwie festgelegten Regeln unterwerfen. Entsprechend findet man auf dem Markt Genussscheine, die eine feste Laufzeit aufweisen, andere wiederum können vorzeitig gekündigt werden. Bei Genussscheinen ist es Usus, dass sie nachrangig ausgeschaltet werden, das bedeutet, dass Anleger im Falle einer Insolvenz der erst nach den anderen Fremdkapitalgläubigern bedient werden.
Es gibt Genussscheine, die ein Wandlungsrecht bzw. ein Optionsrecht aufweisen - also das Recht auf Eintausch der Genussscheine in Aktien des Unternehmens oder der Gesellschaft, und zwar zu genau festgelegten Konditionen. Dies soll in erster Linie Anleger ansprechen, die vorrangig spekulativ eingestellt sind. Bei anderen Papieren finden Anleger eine Mindestverzinsung, die Sicherheit gibt.
Laut IAS, also dem International Accounting Standards, gelten Genussscheine nicht als Eigenkapital, vielmehr müssen sie als Verbindlichkeiten ausgegeben werden - was sie weniger interessant für Banken macht, interessanter wären da Tier-1-Anleihen und entsprechend finanzieren sich auch tatsächlich viele Banken über Hybrid-Bonds. Anleger finden heutzutage weniger Genussscheine auf dem Finanzmarkt, als einst.
Soll ich Genussscheine kaufen?
Wichtig vor dem Erwerb von Genussscheinen ist, dass die Emissionsbedingungen genau betrachtet werden. Wird in Genussscheine investiert, so freut man sich in der Regel auch über eine durchschnittlich höhere Verzinsung, wobei natürlich ein gewisses Maß an Risiko eingegangen werden muss.Aus Gründen der Steuerersparnis sollte man seit Einführung der Abgeltungssteuer nicht in Genussscheine investieren, Stückzinsen werden nicht ermittelt, aufgelaufene Zinsen (rechnerisch) finden sich im Kurs widergespiegelt.