Die Firmen Insolvenz beantragen

Eine Insolvenz ist kein leichter Schritt, vor alle, da man in eine Firma mehr als nur Geld und Zeit, sondern oft auch Herzblut gesteckt hat. Trotzdem gibt es einen Zeitpunkt, wo der Insolvenzantrag und die Insolvenz beantragt werden sollte. Dieser ist oft dann gegeben, wenn eine Firma ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern langfristig nur noch teilweise oder gar nicht mehr nachkommen kann.

Sollte dieser Zustand eintreten und sich der Zustand der Firma in dieser Situation befinden, so sollte ein Schlussstrich gezogen werden. Falls man dies versäumt, so hat dies nicht nur Konsequenzen für die Gläubiger, sondern auch für den Inhaber der Firma: Denn dieser könnte, wenn er es unterlässt die Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens mit der Insolvenz anzuzeigen, wegen Insolvenzverschleppung auch strafrechtlich belangt werden.

(Ehemalige) Selbständige, Freiberufler oder Firmen nutzen im Falle einer Insolvenz das Regelinsolvenzverfahren, oder kurz: Regelinsolvenz. Die Insolvenz bedeutet übrigens nicht zwingend das Ende, denn im Gegensatz zu früher wird heute nach dem Einreichen der Regelinsolvenz kein Gewerbeverbot mehr ausgesprochen, sondern man darf sein Gewerbe und seine Firma vorerst weiterführen um die Forderungen eher bedienen zu können.

Eine Regelinsolvenz zu beantragen fällt übrigens nicht nur einer Firma zu - auch ein Gläubiger einer Firma kann die Regelinsolvenz beantragen. Sollte eine Firmen Insolvenz seitens der Firma beantragt werden, so fallen hierfür übrigens nicht zwingend Kosten für einen Anwalt an, denn der Antrag auf Insolvenz wird bei der Beantragung der Firmen Insolvenz zuerst vom Gericht an die Firma, welche Insolvenz angemeldet hat, geschickt. Diese muss anschließend sämtliche vorhandenen Vermögenswerte angeben, die dem Firmeneigentum zuzuordnen sind - das können Maschinen, Fahrzeuge, Firmenfahrzeuge aber auch Konten und Immobilien sein.

Im Insolvenzantrag selbst sollte auch eine Angabe seitens der Firma erfolgen, warum Insolvenz angemeldet werden muss und wie mit der Firma weiter verfahren werden soll, also ob der Inhaber die Firma vorerst weiterführen möchte. Ebenso Pflicht ist es, im Antrag auf Firmen Insolvenz auch alle Gläubiger mit ihren offnen Forderungen sowie deren Adressen anzugeben. Je nachdem kann man sich auch einen Insolvenzverwalter aussuchen, der die Firma abwickeln soll.

Der korrekt und vollständig ausgefüllte Antrag auf Firmeninsolvenz muss anschließend wieder an das Insolvenzgericht zurückgesendet werden. Nachdem dieser beim Insolvenzgericht angenommen wurde, wird dieser anschließend bestätigt und es wird verfügt, dass die Firma und das Firmenvermögen vorerst nicht mehr durch einen Gerichtsvollzieher pfändbar ist. Dieser Prozess dauert in etwa zwei Wochen. Anschließend folgt eine erneute Wartezeit von 2 Wochen, nach deren Ablauf ein Gutachter bestellt werden muss, der auch oft direkt als Insolvenzverwalter eingesetzt wird, der das Firmenvermögen bewerten und den Gläubigern mitteilen soll, ob dies ausreichend ist, um ihre Forderungen zu befriedigen. Für das Erstellen des Gutachtens hat der Gutachter in der Regel 1 - 2 Monate Zeit.

Der Gutachter weist die Gläubiger, weswegen eine Auflistung dieser mit Adresse notwendig ist, an, dass sie ihre noch offenen Forderungen an die Firma bei dem Insolvenzgereicht, bei welchem die Firmen Insolvenz beantragt wurde, anmelden müssen, wenn sie an diesen festhalten wollen.

Das Insolvenzgericht eröffnet dann das eigentliche Insolvenzverfahren, wenn der Gutachter sein Gutachten bei dem Insolvenzgericht vorgelegt hat und die Fristen, in denen die Gläubiger ihre Forderungen anmelden konnten, abgelaufen sind. Die Firma selbst ist übrigens nicht dazu verpflichtet, an den nun folgenden Terminen teilzunehmen - außer falls deliktische Forderungen (Forderungen, die aus der Begehung einer Straftat entstanden sind) vorliegen, die nicht mit in das Firmeninsolvenzverfahren aufgenommen werden können.

Das Involvenzverfahren für Firmen ähnelt dem für Verbraucher: Nachdem festgestellt wurde, dass keine deliktischen Forderungen bestehen beginnt die Wohlverhaltensphase der Firma. In dieser Zeit muss zurückbezahlt werden was möglich ist - unabhängig davon, ob die Firma durch einen Insolvenzverwalter fortgeführt wird oder durch die alten Inhaber oder Geschäftsführer. Änderungen innerhalb dieser Zeit müssen dem Gericht unverzüglich mitgeteilt werden, da ansonsten die Firmen Insolvenzverfahren platzen kann.

Nach dem Ablauf des Insolvenzverfahrens kann die Firma einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen und wäre somit wieder ohne Schulden. Die Kosten von 2.500 Euro für das Firmeninsolvenzverfahren werden übrigens von dem Insolvenzverwalter einbehalten und das Vermögen von diesem nach einem festen Schlüssel an die Gläubiger verteilt. Die Gerichtskosten müssen nicht anfallen, falls ein Antrag gestellt wird der feststellen soll, ob die Gerichtskosten überhaupt noch bezahlt werden können. Ist dem nicht so, fallen auch die Gerichtskosten weg.