Mehr Geld in der Haushaltskasse

Die Haushaltskasse wird mitunter ziemlich in Mitleidenschaft gezogen - gerade so schafft man es über den Monat, ohne dass man Schulden machen muss, aber zum Zurücklegen bzw. für die Altersvorsorge oder als Reserve bleibt in den meisten Haushalten einfach nichts übrig. In einer solchen Situation ist es notwendig, dass man die eigene Situation überdenkt um Mittel und Wege zu finden, monatlich mehr Geld zur Verfügung zu haben - denn ewig geht eine solche finanzielle Lage einfach nicht gut.

Bevor man sich daran macht, zu schauen, inwiefern man den monatlichen Dienst nach oben schrauben kann, macht es Sinn, dass man sich die regelmäßigen Ausgaben einmal genauer ansieht: häufig kann man so nämlich Sparpotenzial offen legen, dass einem zuvor verborgen geblieben ist.

In jedem Fall sollte man ein Haushaltsbuch führen, das alle Ausgaben penibel auflistet, nur so ist es möglich, dass man Herr seiner Finanzen ist, denn ansonsten entgehen der Aufmerksamkeit zwangsläufig die eher unregelmäßig anfallenden Kosten.

Sind alle Ausgaben gesichtet worden, und das impliziert auch diejenigen Kosten, die jährlich anfallen und entsprechend anteilig auf 12 Monate berechnet werden müssen, so sollte man die diversen Posten durchgehen, um feststellen zu können, wo man Geld einsparen kann - ein großer Posten sind meistens Versicherungen, denn viele Haushalte in Deutschland sind schlicht und ergreifend überversichert.

Durch einige kluge Züge lässt sich auch der monatliche Nettolohn erhöhen, und zwar durch die Eintragung von diversen Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte. Das bedeutet jedoch nicht, dass man dadurch weniger Steuern bezahlen muss, sondern einfach nur, dass man nicht erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu viel bezahlte Steuern zurück erhält und dafür monatlich weniger Lohnsteuer abgibt.

Danach macht es Sinn, sich nach zusätzlichen Verdienstmöglichkeiten umzusehen - das kann beispielsweise eine Gehaltserhöhung sein, oder auch ein Nebenjob, den man zusätzlich annimmt. Sofern es sich bei dem Nebenjob um eine geringfügige Beschäftigung handelt, müssen die Einnahmen auch nicht versteuert werden.