Baufinanzierung: so wird es günstig!
Der Hausbau bzw. Immobilienkauf stellt für viele Familien die größte Investition ihres Lebens dar - entsprechend wichtig ist es, einen besonders günstigen und guten Immobilienkredit abzuschließen. Aufgrund der langen Laufzeit, die sich aus dem in aller Regel hohen Darlehensbetrag ergibt, können sich bereits kleine Zinsaufschläge oder sonstige ständige Kreditnebenkosten ausgesprochen nachteilig auf die Gesamtkosten des Kredites auswirken. Blkk.de sagt Ihnen, worauf Sie beim Finanzierungsgespräch besonders achten sollten.
Bei Schätzkosten, die die Bank bei einer Baufinanzierung recht gerne in Rechnung stellen, handelt es sich schlicht und ergreifend um Bearbeitungsgebühren, hier sollte der Kreditnehmer auf jeden Fall versuchen, zu handeln, denn diese Kosten lassen sich teilweise komplett auf null drücken. Hinzu kommt, dass Schätzkosten bzw. Schätzgebühren eigentlich nicht gesondert berechnet werden, denn die Wertermittlung (Beleihungswert / Verkehrswert) ist die gesetzliche Pflicht der Bank und geschieht generell im eigenen Interesse. Nicht verlangt werden darf eine Wertermittlungsgebühr.
Wird ein fertiges Haus gekauft und nicht gebaut, so stellt sich dem Kreditnehmer meistens nicht die Frage nach den Auszahlungsraten, anders sollte es jedoch bei Bauherren aussehen. Es macht Sinn, die Auszahlungen nach Baufortschritt festzulegen, anstatt sich auf jährlich mengenmäßig begrenzte bzw. feste Auszahlungsraten einzulassen. Zu prüfen ist dann jedoch, ob Teilauszahlungszuschläge anfallen.
Es ist natürlich vor allem der Effektivzins, der einen aussagekräftigen Vergleich ermöglicht. Erschwert wird der Vergleich immer davon, dass sich die Angebotsbedingungen voneinander unterscheiden - es wäre falsch, den gebundenen Sollzins einer Finanzierung mit dem effektiven Jahreszins einer zweiten Finanzierung zu vergleichen. Es ergeben sich aus dem Tilgungsplan die absoluten Werte für den Vergleich, weswegen Interessenten immer auf die Überlassung bzw. Zusendung des Tilgungsplanes bestehen sollten: die Restschuld, die nach Ablauf des Darlehenszeitraumes stehen bleibt, kann verglichen werden.
Schätzkosten und Beleihungsgrenze
Herangezogen wird nicht der Verkehrswert, sondern der so genannte Beleihungswert - es findet eine Begrenzung der Fremdfinanzierung auf 50 - 60% des jeweiligen Verkehrswertes statt. Für die Bank bedeutet das, dass sie im Grunde kein Risiko eingeht und entsprechend einen optisch billigeren Zinssatz anbieten kann. Der Bauherr jedoch muss sich entweder eine zweite Finanzierungsquelle suchen, oder mehr Eigenkapital aufbringen - wer eine höhere Beleihung benötigt, muss Zinsaufschläge in Kauf nehmen. Deswegen sollten immer nur die Zinsen bei identischer Beleihungsgrenze verglichen werden.Bei Schätzkosten, die die Bank bei einer Baufinanzierung recht gerne in Rechnung stellen, handelt es sich schlicht und ergreifend um Bearbeitungsgebühren, hier sollte der Kreditnehmer auf jeden Fall versuchen, zu handeln, denn diese Kosten lassen sich teilweise komplett auf null drücken. Hinzu kommt, dass Schätzkosten bzw. Schätzgebühren eigentlich nicht gesondert berechnet werden, denn die Wertermittlung (Beleihungswert / Verkehrswert) ist die gesetzliche Pflicht der Bank und geschieht generell im eigenen Interesse. Nicht verlangt werden darf eine Wertermittlungsgebühr.
Zinsen, Raten und Tilgungsplan
Sofern zwischen dem Bestellungstermin des Darlehens und dem tatsächlichen Abruf eine gewisse Zeitspanne liegt, so verlangt die Bank so genannte Bereitstellungszinsen (bzw. Bereitstellungsprovision / Bereithaltungszinsen). Ab welchem Zeitraum die Banken hier welche Zinsen verlangen, ist höchst unterschiedlich, die Konditionen sind in jedem Fall im Vorfeld zu erfragen und zu vergleichen.Wird ein fertiges Haus gekauft und nicht gebaut, so stellt sich dem Kreditnehmer meistens nicht die Frage nach den Auszahlungsraten, anders sollte es jedoch bei Bauherren aussehen. Es macht Sinn, die Auszahlungen nach Baufortschritt festzulegen, anstatt sich auf jährlich mengenmäßig begrenzte bzw. feste Auszahlungsraten einzulassen. Zu prüfen ist dann jedoch, ob Teilauszahlungszuschläge anfallen.
Es ist natürlich vor allem der Effektivzins, der einen aussagekräftigen Vergleich ermöglicht. Erschwert wird der Vergleich immer davon, dass sich die Angebotsbedingungen voneinander unterscheiden - es wäre falsch, den gebundenen Sollzins einer Finanzierung mit dem effektiven Jahreszins einer zweiten Finanzierung zu vergleichen. Es ergeben sich aus dem Tilgungsplan die absoluten Werte für den Vergleich, weswegen Interessenten immer auf die Überlassung bzw. Zusendung des Tilgungsplanes bestehen sollten: die Restschuld, die nach Ablauf des Darlehenszeitraumes stehen bleibt, kann verglichen werden.