Die Frührente und ihre Voraussetzungen

Was bedeutet Frührente?

Mit der sogenannten Frührente ist nicht eine besondere Form der gesetzlichen Rente gemeint, wie es oftmals fälschlicher Weise vermutet wird. Von einer Frührente oder einem Frührentner wird dann gesprochen, wenn eine Person vor dem Erreich des regulären Rentenalters die gesetzliche Rente beantragt.

Im Regelfall ist eine solche Frührente jedoch auch mit Abschlägen verbunden. Nur vereinzelte Rentenversicherungen ermöglichen eine solche verfrühte Rente ohne finanzielle Abschläge. Dennoch verlangen auch diese Rentenversicherungen, dass der Versicherte verschiedene Voraussetzungen erfüllt, um die Frührente ohne Abschläge antreten zu können.

Frührente ohne Abschläge - Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Frührente ohne Abschläge sind mehr oder minder verschiedene Rentenformen.

Eine dieser Formen ist die Erwerbsminderungsrente. Eine solche Erwerbsminderungsrente kann, unabhängig vom Alter des Antragstellers, bei Krankheit oder Behinderung gestellt werden, wenn diese dazu führen, dass der Antragsteller zum Teil erwerbsgemindert, vollständig erwerbsgemindert oder aber vollständig berufsunfähig ist.

Zudem muss der Antragsteller eine Versicherungszeit, von mindestens fünf Jahren vorweisen. Diese Bedingung entfällt jedoch bei Arbeitsunfällen, sofern der Antragsteller vor dem Jahr 1961 geboren wurde. Ebenso hat der Antragsteller nachzuweisen, dass er mindestens drei Jahre lang die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat.

Wann wird von einer Erwerbsminderung gesprochen?

Von einer Erwebsminderung wird dann gesprochen, wenn der Antragsteller weniger als sechs Stunden aber mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Von einer vollen Erwerbsminderung wird dann gesprochen, wenn der Antragsteller weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Unter welchen Bedingungen Frührente noch möglich ist

Jegliche körperlichen oder aber psychischen Beschwerden können dazu beitragen, dass eine Person in Frührente gehen kann. Hierbei sollte in jedem Fall ein Arzt konsultiert werden, der eine Person als fähig oder unfähig erklärt, einen Beruf weiterhin auszuüben. Dabei kann auch der medizinische Dienst ein Gutachten über den Zustand einer Person, bezogen auf das reguläre Berufsleben, ausstellen. Auch das Alter einer Person kann bei dem Antrag auf Frührente eine große Rolle spielen.

Je höher das Alter einer Person ist, die beispielsweise arbeitslos wird, desto höher sind die Chancen auf eine Frührente, da es im erhöhten Alter immer schwieriger wird, noch einmal eine neue Arbeitsstelle zu bekommen. Hat der Arbeitgeber für solche Fälle eine Betriebsrente eingerichtet, ist es möglich, dass eine Person bis zur Vollendung des 58. Lebensjahres Arbeitslosengeld erhält und danach gleich die Frührente antritt.

Weiterhin ist es möglich in Frührente zu gehen, sofern man bereit ist monatliche Einbußen in Kauf zu nehmen. Pro Monat, den eine Person vor dem regulären Rentenalter in Frührente geht, werden ihr rund 0,3 Prozent Abschläge angerechnet. Das bedeutet, dass eine Person, die rund ein Jahr vor dem regulären Rentenalter die Frührente antritt, etwa 3,6 Prozent weniger der regulären Rentenbezüge erhält.