Fondsrente: fondsgebundene Rentenversicherung

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung handelt es sich um eine Mischung aus Rentenversicherung und Fondsanlage: Ziel dieser Mischform ist es, dass der Versicherte eine höhere Zusatzrente erzielt. Damit dies auch tatsächlich der Fall ist, muss jedoch vorausgesetzt werden, dass die Investmentfonds, in die investiert werden, höhere Renditen erwirtschaften, als festverzinsliche Wertpapiere.

Fondsrente: Vorteile

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung herrschen im Gegensatz zur regulären Kapitalversicherung (Fondsrente und Fondspolice) recht klare Vermögensverhältnisse: Die Sparanteile werden als Fonds Sondervermögen behandelt, beteiligt wird der Anleger am Fondsvermögen mit dem Ankauf von Investmentanteilsscheinen, in das Sondervermögen des Fonds geht der jeweilige Sparanteil. Auf jeden Fall müssen eigenes Vermögen der Gesellschaft und Sondervermögen strikt getrennt gehalten werden, eine Haftung für Schulden der Kapitalgesellschaft ist ausgeschlossen. Es ergeben sich weitere Vorteile:

  • monatliche Einzahlungen oder Einmalbeträge möglich

  • Kapitalrückgewähr: Hinterbliebene erhalten im Todesfall die bis Dato erworbenen Fondsanteile ausgezahlt

  • Kombiprodukt: Chancenwahrnehmung auf dem Aktienmarkt und private Vorsorge

  • Kapitalwahlrecht: monatliche Rentenauszahlung oder Einmalauszahlung zum festgelegten Zeitpunkt


Fondsrente: Nachteile

Leider weist die fondsgebundene Rentenversicherung nicht nur Vorteile auf, es müssen auch Nachteile genannt werden: in aller Regel fallen nämlich recht hohe Abschlusskosten an - diese müssen zwar bei Neuverträgen auf die ersten fünf Jahre hin verteilt werden, doch dies führt dazu, dass nun höhere Rückkaufwerte als früher bestehen. Trotzdem bleibt es dabei: im Falle einer Kündigung bleibt der Verlust hoch. Weitere Nachteile bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung:

  • Die Auszahlung aus Investmentfonds ist riskant, keine Garantie auf die erbrachten Sparbeiträge

  • teilweise Bindung an eine geringe Anzahl von Fonds - sollen die Investmentfonds gewechselt werden, entstehen weitere Kosten

  • wird die Police vorzeitig verkauft, unterliegt der Gewinn der Abgeltungssteuer, eventuell entstandene Kosten können nicht steuerlich verrechnet werden.

  • Trennung von Geldanlage und Versicherung ist nicht mehr gewährleistet, außerdem erweist sich eine fondsgebundene Rentenversicherung bzw. Lebensversicherung in der Praxis oft als zu unflexibel