KfW Energieeffizient Sanieren – Förderung für Bauherren
Energieeffizient zu wohnen, freut nicht nur die Umwelt: wer seine Immobilie energieeffizient saniert bzw. modernisiert, wird finanziell gefördert, und zwar im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren„. Es gilt: umso energieeffizienter, desto höher sind die Zuschüsse bzw. umso zinsgünstiger die Darlehen. Das gilt auch für Einzelmaßnahmen - gedacht ist die KfW-Förderung allerdings nur für Privatpersonen. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Förderprogramme.
Energieeffizient Sanieren – was wird gefördert?
Im Rahmen des Programmes „Energieeffizient Sanieren„ werden sowohl Maßnahmenpakete, als auch die komplette energetische Sanierung alter Gebäude und die Durchführung von Einzelmaßnahmen gefördert. Zu den Einzelmaßnahmen gehören unter anderem die folgenden Punkte: Erneuerung von Außentüren und Fenstern, Wärmedämmung von Geschossdecken, Dachflächen und Wänden, Optimierung oder Erneuerung der Heizungsanlage und der Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage.
Gleichzeitig bestehen zwei Maßnahmenpakete: zum einen das Lüftungspaket, bestehend aus dem Einbau oder der Erneuerung der Lüftungsanlage inklusive Wärmerückgewinnung verbunden mit einer mehr oder weniger beliebigen Maßnahme zur Optimierung der Energieeffizienz der Immobilie – beispielsweise einer Fassadendämmung oder dem Einbau neuer Fenster. Zum anderen das Heizungspaket, bestehend aus der Erneuerung der Heizungsanlage gekoppelt an eine Verbesserung der Wärmeverteilung.
Wer sich für die Förderung bei einer Komplettsanierung zum KfW Energieeffizienzhaus interessiert, muss darauf achten, dass er sich an den aktuellen Richtlinien und Grenzwerten gemäß Energieeinsparverordnung , der EnEV, orientiert. Die Verordnung betrifft einerseits Gesamtanforderungen an Neubauten, aber auch Einzelanforderungen, beispielsweise an technische Geräte wie etwa die Heizungsanlage. Es bestehen die so genannten Effizienzhaus-Standards – von KfW 55 bis KfW 115. Die Zahl gibt an, wie viel Prozent an Energie die Immobilie nach Bau oder Sanierung im Vergleich zu einem zeitgemäßen Neubau. Das heißt: je geringer die Zahl, desto weniger Energie wird verbraucht – und desto höher fällt die Förderung aus.
Darlehen oder Zuschuss – Höhe der Förderung
Zunächst stehen Bauherren vor der Entscheidung: Investitionszuschuss oder zinsvergünstigtes Darlehen? Bei der Darlehensvariante kommen zusätzlich zu den günstigen Zinsen noch Tilgungszuschüsse hinzu. Je Wohneinheit ist dabei eine Kreditsumme von maximal 100.000 Euro möglich, bei Maßnahmenpaketen und Einzelmaßnahmen ein Darlehen bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Nur für die ersten 10 Jahre der Laufzeit, die insgesamt bis zu 30 Jahre betragen kann, ist eine Zinsverbilligung möglich, außerdem können maximal die ersten 5 Jahre tilgungsfrei sein.
Wichtig ist der angesprochene Energieeffizienzgrad nach der Sanierung bzw. dem Neubau: in der höchsten Förderstufe, also dem KfW 55 Standard, kann ein Tilgungszuschuss von maximal 27,5% der gesamten Darlehenssumme gewährt werden, höchstens also 27.500 Euro je Wohneinheit – bei Häusern entsprechend KfW 115 Standard gibt es „nur noch„ 12.500 Euro. Bei Einzelmaßnahmen fallen die Zuschüsse generell niedriger aus, als bei einer Komplettsanierung.
Übrigens: auch eine professionelle Baubegleitung fördert die KfW Bank im Rahmen des „Energieeffizient Sanieren„ Programmes. Maximal 50% der Kosten bzw. höchstens EUR 4.000 pro Wohneinheit übernimmt die KfW für Abnahme und Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen, Kontrolle der Bauausführung, Angebotsauswertung, Ausschreibung und Detailplanung.
KfW Ergänzungskredit für eine neue Heizungsanlage
Sofern die Heizungsanlage so saniert wird, dass sie auf erneuerbaren Energien basiert oder wer eine Immobilie erwirbt, in der eine eben solche Heizungsanlage verbaut ist, kann zusätzlich von Fördermitteln in Form von einem KfW Ergänzungskredit profitieren. Dafür muss die bestehende Heizungsanlage jedoch vor dem 01.01.2009 eingebaut worden sein. Gefördert werden dann Wärmepumpen, Biomasseanlagen wie Holzhackschnitzelheizungen und Pelletheizungen, Solarkollektoranlagen mit maximal 40 Quadratmetern Kollektorfläche und kombinierte (fossile und erneuerbare) Heizungsanlagen. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie ist die gesonderte Feststellung der Kosten für die Heizungsanlage im Kaufvertrag notwendig!
Die Förderung besteht aus einem vergünstigten Darlehen mit einer maximalen Darlehenssumme von 50.000 Euro je Wohneinheit, die Laufzeit liegt dabei zwischen vier und maximal zehn Jahren. Tilgungsfrei sind maximal die ersten zwei Jahre, ab dann werden Tilgung und Zinsen fällig.
Fazit: Eine energieeffiziente Modernisierung bzw. Sanierung lohnt sich in mehrerer Hinsicht: der Staat fördert mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen und die laufenden Heizkosten verringern sich beispielsweise durch eine verbesserte Wärmedämmung. Interessenten müssen aber auf jeden Fall die Richtlinien der Energieeinsparverordnung beachten, um die Höhe der Förderung abschätzen zu können.