Service Leasing - Flotten Leasing

Das Flotten Leasing stellt eine Sonderform des Leasings und des Service Leasings dar. Es ist eigentlich kein Leasing im engeren Sinn, da die Leistungen eines Flottenleasings weit über das Angebot eines normalen Leasings hinausgehen, bei dem nur ein einzelnes Objekt vom Leasinggeber finanziert und vom Leasingnehmer anschließend geleast wird.

Das Eigentum am Leasinggut liegt auch beim Flottenleasing beim Leasinggeber, geleast wird vom Leasingnehmer vor allem das Nutzungsrecht. Das Service Leasing ist eine Sonderleistung zum eigentlichen Leasing - mit diesem übernimmt der Leasinggeber gegen eine Pauschale bestimmte Leistungen und Kosten, die der Leasinggeber zu tragen hätte, z. B. Kosten für die Reparatur und Versicherung, aber auch für Wartung und Instandhaltung (Inspektion / Reifenwechsel).

Das Flotten Leasing ist ein Sonderfall bei einem Fahrzeug Leasing bzw. bei einem Service Leasing. Bei einem Flotten Leasing werden nicht nur Service Leistungen für ein einzelnes Fahrzeug (Firmenwagen oder LKW) angeboten, sondern für eine ganze Fahrzeugflotte, die geleast wird. Das besondere ist hierbei, dass die Leistungen des Service Leasings noch einmal erweitert werden.

Die erweiterten Leistungen bei einem Flotten Service Leasing umfassen oft nicht nur die Grundkosten wie etwa Reparatur, Versicherung und Wartung, sondern oft auch die Übernahme ganzer Abrechnungssysteme, die Stellung von Ersatzfahrzeugen und die Übernahme des Kostenmanagements. Somit handelt es sich eigentlich nicht mehr um eine reine Zusatzleistung zum Leasing, sondern um ein Outsourcing eines Unternehmensbereichs in Form einer Dienstleistung.

Die Leistungen bei einem Flottenleasing können beispielsweise bei einer größeren Menge an Fahrzeugen eines Unternehmens oder auch einer Behörde wie folgt aussehen: Das Leasingunternehmen stellt die gewünschten Leasingfahrzeuge oft in Form eines Leasings mit Kilometerbegrenzung.

Gleichzeitig übernimmt das Leasingunternehmen die Erstellung von Tankabrechnungen, Fahrleistungen, die Wiederbeschaffung und Instandsetzung von ausgefallenen Fahrzeugen, die dann nötige Stellung von Ersatzfahrzeugen und überwacht die Einhaltung der Grenzwerte für das Kilometerleasing. Bei einem Flottenleasing werden diese selten pro Fahrzeug, sondern für die gesamte Fahrzeugflotte festgelegt - statt beispielsweise einer Jahreshöchstgrenze von 60.000 km für ein Fahrzeug wird eine Höchstgrenze von 600.000 km für 10 Fahrzeuge festgelegt.

Der Vorteil bei einer Flottenkilometerbegrenzung ist, dass Verwaltungsressourcen eingespart werden können und das Risiko sich in einer Mischkalkulation neu verteilt. So werden zwar Fahrzeuge unterhalb des errechneten Restwerts aufgrund einer zu hohen Kilometerleistung liegen, aber im Gegenzug auch Fahrzeuge oberhalb des errechneten Restwerts, da sie zum Ausgleich weniger stark genutzt werden dürfen.

Das Flottenleasing macht vor allem für größere Unternehmen und Behörden Sinn, da das Flottenleasing zwar auf den ersten Blick teurer sein kann als eine Finanzierung und Selbstverwaltung, aber durch die komplette Auslagerung und reine Nutzung der Flotte (ohne Betreuung) auch Kosten und Aufwand eingespart werden.

Der Vorteil für Unternehmen und Behörden liegt hier im Liquiditätszugewinn und besserer Planungssicherheit und der Möglichkeit ganze Unternehmensbereiche einzusparen und auszulagern sowie auf die Bilanzierung der Fahrzeugflotte verzichten zu können und das spezialisierte Unternehmen diese Leistung oft besser erbringen können als eine eigene Bürokratie, da diese gewinnorientierter arbeiten.