Heizungsmodernisierung günstig finanzieren
Eine Heizungsmodernisierung ist je nach Umfang der erforderlichen Maßnahmen und Materialkosten nicht gerade billig - wie gut, dass Vater Staat bei vielen Vorhaben, die der Umwelt zugutekommen, unterstützend zur Seite steht. So auch bei der Modernisierung von alten Heizungsanlagen! Neben diversen Förderprogrammen des BAFA bietet die KfW-Bank zinsgünstige Kredite und Finanzierungsmodelle.
Heizung
Eine Erneuerung der bestehenden Heizungsanlage (Einbau Niedertemperaturkessel + Wärmetauscher oder Blockheizkraftwerk (BHW), Einbau Brennwertkessel). Auch sonstige Maßnahmen, die im Rahmen der vollständigen Funktion der neuen Heizung erforderlich sind, werden gefördert, darunter:
Die Förderung bezieht sich auf den Einbau bzw. die Erneuerung einer Lüftungsanlage. Die folgenden Lüftungsanlagen sind dabei förderfähig:
Bis zu 100 % der förderungsfähigen Investitionskosten werden mit dem Kreditbetrag bzw. dem Finanzierungsanteil abgedeckt, bei Einzelmaßnahmen und freien Einzelmaßnahmenkombinationen jedoch maximal EUR 50000 je Wohneinheit. Die Anzahl der Wohneinheiten ist dabei immer Bemessungsgrundlage.
Sowohl der aktuelle Sollzinssatz, als auch der Effektivzinssatz gemäß PAngV (Preisangabenverordnung) werden laufend geändert, da sie sich, auch wenn sie im Vergleich deutlich günstiger sind, an den marktüblichen Zinsen bzw. dem EURIBOR orientieren. Anhand dieser Tabelle können Sie aktuelle KfW Zinsen für das jeweils gewünschte Förderprogramm einsehen. Auch unter der Faxnummer 069 74 31 42 14 erhalten Sie Auskunft. Die Zinssätze sind für eine Laufzeit von 10 Jahren festgeschrieben.
II. Das Zuschussprogramm 430
Ein Zuschuss in Höhe von 5 % der Investitionskosten, die förderfähig sind, maximal jedoch EUR 2500 je Wohneinheit erhält man im Rahmen des Zuschussprogramms 430. Es gilt ebenso wie bei allen anderen Investitionszuschüssen: Beträge unter EUR 300 werden nicht ausgezahlt.
Für den Kredit muss der Antragsteller für alle Maßnahmen ein unterzeichnetes Antragsformular einreichen. Benötigt wird außerdem das Formular mit der Nummer 600 000 1780 (Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Sanieren), ausgefüllt und unterschrieben vom Sachverständigen und dem Antragsteller.
Wichtig: Ohne hydraulischen Abgleich, keine Fördermittel! Mit diesem steigern Sie den Komfort und die Effizienz Ihrer Heizung, außerdem ist er zwingende Voraussetzung für BAFA- Fördermittel und den KfW-Programmen 430 und 152. Dasselbe gilt übrigens für Förderungen von Dämmmaßnahmen. Alle benötigten Antragsformulare finden Sie auf der Seite der KfW Bank.
Die Fördermittel der KfW
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes umfasst diverse Einzelmaßnahmen, aber auch die Kombination von Einzelmaßnahmen. Dies trifft sowohl auf den Einbau bzw. die Erneuerung der Lüftungsanlage, als auch auf die Erneuerung bzw. die Optimierung der Heizungsanlage. Sollten Sie ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus besitzen, so können Sie beispielsweise das KfW Programm Nummer 152 in Form einer günstigen Finanzierung, oder auch das Programm Nummer 430 in Anspruch nehmen - bei letzterem besteht die Förderung aus einem einmaligen Zuschuss.Was wird durch die KfW gefördert?
Bei beiden Programmen findet eine Förderung der energetischen Sanierung in Wohngebäuden statt. Für die Gebäude gilt dabei, dass der Bauantrag bzw. die Bauanzeige vor dem Jahr 1995 gestellt / erstattet worden sein muss. In beiden Programmen gelten als förderungsfähige Einzelmaßnahme:Heizung
Eine Erneuerung der bestehenden Heizungsanlage (Einbau Niedertemperaturkessel + Wärmetauscher oder Blockheizkraftwerk (BHW), Einbau Brennwertkessel). Auch sonstige Maßnahmen, die im Rahmen der vollständigen Funktion der neuen Heizung erforderlich sind, werden gefördert, darunter:
- Erneuerung von Rohrleitungen und Heizkörpern
- Entsorgung von alten Heizkesseln
- Dämmung der Rohrleitungen
- erneuter Fußbodenaufbau, sofern der Einsatz einer Fußbodenheizung vorgesehen ist
- Einbau der Steuerungstechnik, Regelungstechnik, Pufferspeichern
- Schornsteinanpassung
Gemäß EnEV 2009 hydraulischer Abgleich der Anlage
Die Förderung bezieht sich auf den Einbau bzw. die Erneuerung einer Lüftungsanlage. Die folgenden Lüftungsanlagen sind dabei förderfähig:
- Kompaktgeräte in energieeffizienten Gebäuden
- dezentrale, zentrale oder raumweise Anlagen + Wärmeüberträger
- Abluftsysteme (bedarfsgeregelt), die Mischgas-, CO2- oder Feuchtegeführt sind
Konditionen
I. Das Kreditprogramm 152:Bis zu 100 % der förderungsfähigen Investitionskosten werden mit dem Kreditbetrag bzw. dem Finanzierungsanteil abgedeckt, bei Einzelmaßnahmen und freien Einzelmaßnahmenkombinationen jedoch maximal EUR 50000 je Wohneinheit. Die Anzahl der Wohneinheiten ist dabei immer Bemessungsgrundlage.
Sowohl der aktuelle Sollzinssatz, als auch der Effektivzinssatz gemäß PAngV (Preisangabenverordnung) werden laufend geändert, da sie sich, auch wenn sie im Vergleich deutlich günstiger sind, an den marktüblichen Zinsen bzw. dem EURIBOR orientieren. Anhand dieser Tabelle können Sie aktuelle KfW Zinsen für das jeweils gewünschte Förderprogramm einsehen. Auch unter der Faxnummer 069 74 31 42 14 erhalten Sie Auskunft. Die Zinssätze sind für eine Laufzeit von 10 Jahren festgeschrieben.
II. Das Zuschussprogramm 430
Ein Zuschuss in Höhe von 5 % der Investitionskosten, die förderfähig sind, maximal jedoch EUR 2500 je Wohneinheit erhält man im Rahmen des Zuschussprogramms 430. Es gilt ebenso wie bei allen anderen Investitionszuschüssen: Beträge unter EUR 300 werden nicht ausgezahlt.
Antragstellung
Der Zuschuss muss vor dem eigentlichen Beginn des Bauvorhabens beantragt werden, und zwar bei der KfW-Bank. Planungs- und Beratungsleistungen können auch vor der Antragstellung in Anspruch genommen werden und gelten nicht als Vorhabensbeginn. Es gilt das Datum des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn bei förderfähigem Ersterwerb.Für den Kredit muss der Antragsteller für alle Maßnahmen ein unterzeichnetes Antragsformular einreichen. Benötigt wird außerdem das Formular mit der Nummer 600 000 1780 (Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Sanieren), ausgefüllt und unterschrieben vom Sachverständigen und dem Antragsteller.
Wichtig: Ohne hydraulischen Abgleich, keine Fördermittel! Mit diesem steigern Sie den Komfort und die Effizienz Ihrer Heizung, außerdem ist er zwingende Voraussetzung für BAFA- Fördermittel und den KfW-Programmen 430 und 152. Dasselbe gilt übrigens für Förderungen von Dämmmaßnahmen. Alle benötigten Antragsformulare finden Sie auf der Seite der KfW Bank.