Bankkonto Eröffnung: Ablauf
Ein Tagesgeldkonto, ein Sparkonto oder Aktien sind alles Dinge, auf die man auch getrost verzichten kann - worauf man nicht verzichten kann, aller Skepsis den Banken gegenüber zum Trotz, ist das Girokonto. Denn ohne ein eigenes Bankkonto läuft fast nichts und die meisten Dienstleistungen, z. B. Telefon und Internet, kann man ohne eigenes Konto überhaupt nicht nutzen.
Denn: Die meisten Anbieter setzen bei der Vertragsvergabe ein bestehendes Bankkonto voraus - auch weil z. B. Provider und Telefonanbieter zwar Rechnungen verschicken, aber auf dem Lastschrifteinzug bestehen, um einen Zahlungsverzug zu vermeiden und sicherzugehen, dass auch bezahlt wird. Auch andere Dienstleistungen des täglichen Lebens, Strom, Miete und Gas lassen sich genauso wenig in bar bezahlen wie die zu entrichtende Steuer.
Wo das Arbeitsamt teilweise noch kulant ist und das Arbeitslosengeld ggfs. auch in Bar auszahlt, da z. B. kein eigenes Konto besteht, so wird man spätestens bei einem Arbeitgeber auf Unverständnis stoßen. Denn größere Summen wie früher in Form der Löhne bar gegen Quittung auszuzahlen ist mehr als unüblich und wird auch meist abgelehnt.
Das heißt: Auch wenn man vorher nicht unbedingt ein eigenes Konto benötigt, z. B. als Kind oder Jugendlicher, so braucht man dies spätestens in der Ausbildung oder sobald man eine Arbeit aufnehmen möchte, da Gehälter und Vergütungen nur unbar überwiesen werden.
Ein Konto kann prinzipiell jeder ohne Probleme eröffnen, der mindestens 18 Jahre alt ist und damit unbeschränkt geschäftsfähig. Möchten Minderjährige ein Konto eröffnen, so geht dies nur mit der Zustimmung der Eltern, die in dessen Auftrag eine Bankkonto Eröffnung vornehmen müssen und auch dafür, neben dem Kind, unterschreiben müssen.
Welches Bankkonto man eröffnen möchte, hängt davon ab, ob man grundsätzlich dafür bereit ist, dafür zu bezahlen: Denn es gibt sowohl ein kostenpflichtiges als auch kostenloses Bankkonto - kostenlos ist fast immer ein Jugendgirokonto, da die Banken damit vor allem junge Kunden gewinnen wollen. Trotzdem sollte man hier aufpassen, ob es auch wirklich komplett kostenfrei ist - berechnet werden sollte maximal die Zusendung der Kontoauszüge, und auch die kann je nach Bank auch kostenlos sein.
Dazu sollte man beachten, ob das anfangs kostenlose Jugendgirokonto nicht bereits mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs sofort kostenpflichtig wird, denn es geht auch anders. Ein gutes Jugendgirokonto bleibt auch nach dem 18. Geburtstag vorerst kostenfrei, bevor die Bank an den Kunden herantritt und diesen bittet, ein Bankkonto für Erwachsene oder ein Gehaltskonto zu eröffnen. Ausgenommen hiervon sind meist Auszubildende und Studenten, die man ungern als Kunden vergraulen möchte und ihnen das Konto auch bis über den 18. Geburtstag hinaus kostenlos anbietet.
Auch ein Bankkonto für Erwachsene kann man oft kostenlos eröffnen in Form eines Gehaltskontos mit einem monatlichen Mindestgeldeingang. In diesem Fall ist das Konto oft komplett gebührenfrei wie ein Jugendgirokonto - falls die eigene Bank das nicht anbieten sollte: Es finden sich am Markt genug andere Banken, die das gerne übernehmen. Direktbanken im Internet bieten sogar die Eröffnung eines kostenlosen Kontos ohne Gehaltseingang an.
Möchte man ein Bankkonto eröffnen, so kann man dies vor Ort in der Filiale oder auch im Internet machen. Wenn man das Bankkonto vor Ort eröffnen möchte, so reicht ein Termin aus um gemeinsam mit einem Bankmitarbeiter das Kontoformular ausfüllen zu können. Hierfür ist nur die Angabe der persönlichen Daten notwendig und die Identifikation mit dem Personalausweis. Dieser wird in der Regel auch gleich kopiert und mit dem Antrag bei der Bank hinterlegt. Das Konto wird heute in der Regel gleich eröffnet und kann sofort genutzt werden, z. B. um das erste Geld darauf einzuzahlen.
Bei der Bankkonto Online Eröffnung kann selten vor Ort mangels Filiale ein Konto abgeschlossen werden - jedoch gestaltet sich das Verfahren ähnlich: Der Antrag kann im Internet ausgefüllt und abgeschickt werden und wer einen Scanner oder ein Fax hat, kann die Kopie des Personalausweises meist direkt nachsenden. Anschließend erhält man nach ein paar Tagen die Unterlagen für das Konto zugeschickt - hier muss man sich, da der Versand an das PostIdent Verfahren gebunden ist, anschließend dem Postboten gegenüber ausweisen.
Denn: Die meisten Anbieter setzen bei der Vertragsvergabe ein bestehendes Bankkonto voraus - auch weil z. B. Provider und Telefonanbieter zwar Rechnungen verschicken, aber auf dem Lastschrifteinzug bestehen, um einen Zahlungsverzug zu vermeiden und sicherzugehen, dass auch bezahlt wird. Auch andere Dienstleistungen des täglichen Lebens, Strom, Miete und Gas lassen sich genauso wenig in bar bezahlen wie die zu entrichtende Steuer.
Wo das Arbeitsamt teilweise noch kulant ist und das Arbeitslosengeld ggfs. auch in Bar auszahlt, da z. B. kein eigenes Konto besteht, so wird man spätestens bei einem Arbeitgeber auf Unverständnis stoßen. Denn größere Summen wie früher in Form der Löhne bar gegen Quittung auszuzahlen ist mehr als unüblich und wird auch meist abgelehnt.
Das heißt: Auch wenn man vorher nicht unbedingt ein eigenes Konto benötigt, z. B. als Kind oder Jugendlicher, so braucht man dies spätestens in der Ausbildung oder sobald man eine Arbeit aufnehmen möchte, da Gehälter und Vergütungen nur unbar überwiesen werden.
Ein Konto kann prinzipiell jeder ohne Probleme eröffnen, der mindestens 18 Jahre alt ist und damit unbeschränkt geschäftsfähig. Möchten Minderjährige ein Konto eröffnen, so geht dies nur mit der Zustimmung der Eltern, die in dessen Auftrag eine Bankkonto Eröffnung vornehmen müssen und auch dafür, neben dem Kind, unterschreiben müssen.
Welches Bankkonto man eröffnen möchte, hängt davon ab, ob man grundsätzlich dafür bereit ist, dafür zu bezahlen: Denn es gibt sowohl ein kostenpflichtiges als auch kostenloses Bankkonto - kostenlos ist fast immer ein Jugendgirokonto, da die Banken damit vor allem junge Kunden gewinnen wollen. Trotzdem sollte man hier aufpassen, ob es auch wirklich komplett kostenfrei ist - berechnet werden sollte maximal die Zusendung der Kontoauszüge, und auch die kann je nach Bank auch kostenlos sein.
Dazu sollte man beachten, ob das anfangs kostenlose Jugendgirokonto nicht bereits mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs sofort kostenpflichtig wird, denn es geht auch anders. Ein gutes Jugendgirokonto bleibt auch nach dem 18. Geburtstag vorerst kostenfrei, bevor die Bank an den Kunden herantritt und diesen bittet, ein Bankkonto für Erwachsene oder ein Gehaltskonto zu eröffnen. Ausgenommen hiervon sind meist Auszubildende und Studenten, die man ungern als Kunden vergraulen möchte und ihnen das Konto auch bis über den 18. Geburtstag hinaus kostenlos anbietet.
Auch ein Bankkonto für Erwachsene kann man oft kostenlos eröffnen in Form eines Gehaltskontos mit einem monatlichen Mindestgeldeingang. In diesem Fall ist das Konto oft komplett gebührenfrei wie ein Jugendgirokonto - falls die eigene Bank das nicht anbieten sollte: Es finden sich am Markt genug andere Banken, die das gerne übernehmen. Direktbanken im Internet bieten sogar die Eröffnung eines kostenlosen Kontos ohne Gehaltseingang an.
Möchte man ein Bankkonto eröffnen, so kann man dies vor Ort in der Filiale oder auch im Internet machen. Wenn man das Bankkonto vor Ort eröffnen möchte, so reicht ein Termin aus um gemeinsam mit einem Bankmitarbeiter das Kontoformular ausfüllen zu können. Hierfür ist nur die Angabe der persönlichen Daten notwendig und die Identifikation mit dem Personalausweis. Dieser wird in der Regel auch gleich kopiert und mit dem Antrag bei der Bank hinterlegt. Das Konto wird heute in der Regel gleich eröffnet und kann sofort genutzt werden, z. B. um das erste Geld darauf einzuzahlen.
Bei der Bankkonto Online Eröffnung kann selten vor Ort mangels Filiale ein Konto abgeschlossen werden - jedoch gestaltet sich das Verfahren ähnlich: Der Antrag kann im Internet ausgefüllt und abgeschickt werden und wer einen Scanner oder ein Fax hat, kann die Kopie des Personalausweises meist direkt nachsenden. Anschließend erhält man nach ein paar Tagen die Unterlagen für das Konto zugeschickt - hier muss man sich, da der Versand an das PostIdent Verfahren gebunden ist, anschließend dem Postboten gegenüber ausweisen.