Reiserücktrittsversicherung - Einmalversicherung

Die häufigste Form der Reiserücktrittsversicherung ist die Einmalversicherung, welche sehr oft von Reisebüros und Reiseveranstaltern ergänzend zu der Buchung einer Reise angeboten wird. Die Reiserücktrittsversicherung wird häufig nur als unnötige und vor allem teure Versicherung gesehen, aber stimmt das auch?

Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Ob sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung lohnt oder nicht, kann leider nicht allgemein beantwortet und kann nur individuell entschieden werden - die Reiserücktrittsversicherung zählt zu den sogenannten Zusatzversicherung, die nicht existenzsichernd sind (im Gegensatz zu einer z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung), sondern lediglich vor finanziellen Schäden schützen sollen.

Je nachdem, wie hoch dieser finanzielle Schaden ausfallen sollte, kann der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein oder eben nur ein teures Extra, denn eine Reiserücktrittsversicherung in Form einer Einmalversicherung kostet ca. 2 - 5 % des eigentlichen Reisepreises, meist jedoch mindestens 15 - 20 Euro pro Person.

Je höher der persönliche Selbstbehalt gewählt wird, desto günstiger kann die Versicherung werden, aber desto höher wird auch das Kostenrisiko - die Wahl eines hohen Selbstbehalts ist spätestens dann nicht mehr sinnvoll, wenn dieser bereits die maximal möglichen Stornierungsgebühren einer Reise überschreitet, denn erst wenn die Stornokosten den Selbstbehalt übersteigen muss die Versicherung überhaupt zahlen. Üblicherweise betragen, je nach Stornierungszeitpunkt, die Stornokosten bei einer Reiserücktrittsversicherung zwischen 20 - 50 % des eigentlichen Reisepreises, jedoch auch bis zu 75 % oder gar 100 % können möglich sein.

Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Als Beispiel: Das Ehepaar Schmidt bucht eine Reise mit einem Wert von 600 Euro pro Person und schließt eine günstige Reiserücktrittsversicherung in Form einer Einmalversicherung mit einem Selbstbehalt von 150 Euro ab, welche sie 3 % des Reisepreises, also 18 Euro, kosten würde. Müssten die Schmidts frühzeitig stornieren und 20 % Stornokosten tragen, so müsste die Versicherung überhaupt nichts zahlen, da die Kosten lediglich 120 Euro betragen würden. In diesem Fall wäre der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung absolut unnötig gewesen.

Hätte die Reise jedoch 1.500 Euro pro Person gekostet, so würden die Schmidts zwar bei einem Selbstbehalt von 150 Euro noch 48 Euro für die gleiche Versicherung zahlen (3 % des Reisepreises), sie würden jedoch von 300 Euro Stornierungskosten 150 Euro erstattet bekommen, was abzüglich der Versicherungskosten und des Selbstbehalts den Verlust um 102 Euro senken würde, da sie letztendlich nur 198 statt 300 Euro zahlen müssten.

Je teurer die mögliche Reise wird, desto eher kann sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung lohnen, aber auch nur dann, wenn die Reiserücktrittsversicherung auch tatsächlich zahlt! Denn wie bei vielen anderen Versicherungen greift der Versicherungsschutz nur in einigen, wenigen Fällen, siehe ausführlich: Braucht man eine Reiserücktrittsversicherung?.

Eines der Hauptprobleme, selbst bei guten Reiserücktrittsversicherungen, ist nach wie vor, dass viele Reisende die Reiserücktrittsversicherung als „Stornokostenversicherung„ bei einem mehr oder weniger freiwilligen Reiserücktritt missverstehen - fast alle Reiserücktrittsversicherung, siehe der verlinkte Artikel, zahlen jedoch nur, wenn eine Reiseunfähigkeit oder eine schwere persönliche Einschränkung vorliegt, die die Reise unmöglich machen und man die Reise überhaupt nicht antreten kann (statt nicht antreten möchte).

Einmalige Reiserücktrittsversicherung oder Reiserücktrittsversicherung Jahresversicherung?

Reiserücktrittversicherungen werden oft auch als Jahresversicherungen angeboten, jedoch, siehe: Reiserücktrittsversicherung - Jahresversicherung, sind diese oft mit Nachteilen behaftet und lohnen sich prinzipiell eher für Vielreisende, welche nicht für jede Reise immer wieder erneut eine einmalige Reiserücktrittsversicherung abschließen möchten - denn Jahresreiserücktrittsversicherung führen aufgrund der festen Policen oft zu einer Überversicherung (und damit zu unnötig hohen Beiträgen) oder einer Unterversicherung aufgrund einer zu niedrigen Police, die ohnehin den Abschluss einer einmaligen Reiserücktrittsversicherung zur Schließung der Deckungslücke notwendig machen würde.

Mit einer einmaligen Reiserücktrittsversicherung kann man jedoch jede Reise individuell versichern oder gar nicht - z. B. wenn dies, wie im obigen Beispiel, wirtschaftlich keinen oder nur wenig Sinn machen sollte. Wichtig ist das vor allem bei sehr teuren Reisen, da hier optional eine Reiseabbruchversicherung zusätzlich gebucht werden sollte, falls die Rückreisekosten im Fall eines vorzeitigen Reiseabbruchs sehr hoch sein könnten oder bei Spezialreisen wie Schiffsreisen, da diese aufgrund der oft hohen Stornierungskosten von 60 - 100 % nicht bei den meisten Jahresversicherungen mitversichert sind.

Reiserücktrittsversicherung - oft bereits inklusive

Prinzipiell würden wir von www.blkk.de den Abschluss einer einmaligen Reiserücktrittsversicherung nur dann empfehlen, wenn das Kostenrisiko sehr hoch ist - als Faustformel gilt hier, dass der Abschluss meist nur dann lohnt, wenn die Reiserücktrittsversicherung mindestens 10 % der günstigsten Stornokosten (in der Regel 20 % bei Pauschalreisen) ohne Abzug abdeckt.

Tipp:
Eine (günstige) Reiserücktrittsversicherung ist oft bei vielen anderen Finanzprodukten bereits inklusive, beispielsweise bei Kreditkarten - viele Anbieter, z. B. VISA, American Express, MasterCard und Diners Club bieten automatisch den kostenlosten Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung an, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wird.

So kann es oft günstiger sein, sich vor dem Reiseantritt eine kostenlose Kreditkarte anzuschaffen um mit dieser die Reise zu bezahlen und die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung zu sparen. Ein weiterer Vorteil ist, dass so auch das Risiko einer Bargeldmitnahme ins Zielland entfällt.