Leasing mit Depotzahlungen / Kaution

Bei einem Leasing mit Teilamortisation gibt es die Sonderform, ein Leasing mit Depotzahlung abschließen zu können. Bei einem Leasing mit Depot handelt es sich vereinfacht gesagt um eine Art Kautionsleasing. Durch die Depotzahlung entstehen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer eine Reihe von Vorteilen, aber auch Nachteile.

Bei einem Leasing mit Depotzahlung wird der Restwert nicht am Ende der Leasing Laufzeit ausgeglichen, sondern der errechnete Restwert wird bereits zu Beginn des Leasing vom Leasingnehmer (ohne Umsatzsteuer) entrichtet und in einem Depot hinterlegt. Der Leasinggeber hat dadurch eine Sicherheit, der Leasingnehmer eine höhere Bonität und muss niedrigere monatliche Leasingraten aufgrund des verringerten Risikos zahlen.

Ein Leasing mit Depotzahlung kann sowohl zusätzlich zu einer Anzahlung erfolgen oder als Ersatz für eine Anzahlung, indem diese sozusagen „nach hinten„ verlagert wird. Entfällt allerdings die Anzahlung können auch die monatlichen Raten und das Risiko wieder steigen. Ein Leasing mit Anzahlung und Depotzahlung ist somit für den Leasinggeber ein Netz mit doppeltem Boden.

Ein Leasing mit Depotzahlungen kann jedoch auch dann bei einem Teilamortisationsvertrag verlangt werden, wenn die Bonität des Leasingnehmers vom Leasingpartner als zu niedrig eingeschätzt wird und dieser die Stellung einer zusätzlichen Sicherung in Form einer Kaution, eben ein Leasing mit Depotzahlung, gestellt wird. In diesem Fall kann sich die monatliche Leasingrate nicht verringern, da nur mit einer Depotzahlung überhaupt die Bonitätsgrenze überschritten wird.

Bei einem Leasing mit Depotzahlung muss die Rate in Höhe des vereinbarten Restwerts übrigens nicht exklusiv vom Leasinggeber gestellt werden, sondern auch durch einen Dritten. In diesem Fall ist dieser Eigentümer der Depotzahlung und trägt auch das Risiko, wenn der tatsächliche Restwert am Ende der Laufzeit unter dem vereinbarten Restwert liegen sollte.

Die Vorteil bei einem Leasing mit Depotzahlung entsprechen sonst denen eines normalen Leasings: Auch bei einem Leasing mit Depotzahlung wird das Wirtschaftsgut nicht dem Leasingnehmer zugerechnet, sondern dem Leasinggeber und fließt nicht in dessen Bilanz ein. Er kann auch die Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen und die Liquidität wird nicht direkt eingeschränkt, beispielsweise der Finanzierungsrahmen / Kreditrahmen bei einer Bank, sofern die Finanzierung des Leasingobjekts nicht bei dieser erfolgt. Auch das Finanzierungsrisiko liegt beim Leasinggeber und nicht beim Leasingnehmer.

Von Nachteil ist jedoch, dass bei einem Leasing vor allem der Liquiditätsabfluss verhindert werden soll. Wird zusätzlich zu einer Anzahlung (oder auch bei einem Leasing ohne Anzahlung) eine Depotzahlung geleistet, so besteht ein Liquiditätsabfluss, da über das Kapital bis zum Ende der Laufzeit nicht verfügt werden kann, es sei denn, es wird durch einen Dritten gestellt.