Trotz Sozialhilfe ein Darlehen erhalten
Wer Sozialhilfe erhält, hat bekanntermaßen keinen großen finanziellen Spielraum - denn Sozialhilfe bzw. Alg 2 ist dazu gedacht, dass der Grundbedarf der Person, der die Leistungen bezieht, gedeckt ist - alles, was über den Grundbedarf an Essen, Kleidung, Miete und Bildung hinausgeht, wird als Luxus gewertet und entsprechend nicht vom Amt bezahlt. Wie gut stehen also die Chancen, dass man trotz Sozialhilfe ein Darlehen erhält?
Man könnte diese Frage mit einem kurzen Satz beantworten: Die Chancen, dass man als Sozialhilfe Empfänger ein Darlehen bei einer Bank erhält, stehen denkbar schlecht. Doch damit würde man diesem Thema nicht gerecht werden, denn Erwerbslos, die Alg 2 beziehen, mögen zwar bei normalen Ratenkrediten eher schlecht dastehen, haben aber trotzdem über Umwege die Möglichkeit, an Kredite zu kommen.
Klar ist, dass Personen ohne Arbeit und Einkommen, die auch entsprechend keine Sicherheiten stellen können - ansonsten würden sie schließlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld 2 haben, quasi von vorne herein nicht für einen normalen Ratenkredit, mit oder ohne Sicherheiten, in Frage kommen.
Banken bieten allerdings häufig an, dass der Kreditnehmer, wenn die Bonität nicht ausreicht, was eben bei einem fehlenden Arbeitsplatz bzw. fehlenden Einnahmen der Fall ist, eine zweite Person im Kreditvertrag benennt, auf dessen Namen der Kredit zusätzlich laufen soll. Die Banken nennen dieses Vorgehen aktuell „Kredit mit zwei Kreditnehmern„ - es handelt sich dabei aber einfach nur um einen Bürgschaftskredit.
Inwiefern Sie einen zweiten Kreditnehmer / Bürgen finden, ist natürlich die Frage - denn es ist von vorne herein klar, dass man mit den monatlichen Leistungen, die man bei Alg 2 bezieht, keine Kreditraten stemmen kann. Deswegen sollten Sie sich darüber im klaren sein, dass der Bürge der eigentliche Kreditnehmer ist und sie, je nachdem, wie Sie mit dem Bürgen verbleiben, die Kreditraten in kleinen Beträgen oder später, wenn Sie finanziell besser gestellt sind, an den Bürgen zurückzahlen.
Immer wieder kursiert das Gerücht durch das Internet, dass auch die Agentur für Arbeit bzw. das Sozialamt Darlehen vergibt - dies ist aber nur insofern richtig, als dass es sich um Vorschüsse auf den nächsten Monat handelt, die nur in großen Ausnahmefällen bewilligt werden.
Man könnte diese Frage mit einem kurzen Satz beantworten: Die Chancen, dass man als Sozialhilfe Empfänger ein Darlehen bei einer Bank erhält, stehen denkbar schlecht. Doch damit würde man diesem Thema nicht gerecht werden, denn Erwerbslos, die Alg 2 beziehen, mögen zwar bei normalen Ratenkrediten eher schlecht dastehen, haben aber trotzdem über Umwege die Möglichkeit, an Kredite zu kommen.
Klar ist, dass Personen ohne Arbeit und Einkommen, die auch entsprechend keine Sicherheiten stellen können - ansonsten würden sie schließlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld 2 haben, quasi von vorne herein nicht für einen normalen Ratenkredit, mit oder ohne Sicherheiten, in Frage kommen.
Banken bieten allerdings häufig an, dass der Kreditnehmer, wenn die Bonität nicht ausreicht, was eben bei einem fehlenden Arbeitsplatz bzw. fehlenden Einnahmen der Fall ist, eine zweite Person im Kreditvertrag benennt, auf dessen Namen der Kredit zusätzlich laufen soll. Die Banken nennen dieses Vorgehen aktuell „Kredit mit zwei Kreditnehmern„ - es handelt sich dabei aber einfach nur um einen Bürgschaftskredit.
Inwiefern Sie einen zweiten Kreditnehmer / Bürgen finden, ist natürlich die Frage - denn es ist von vorne herein klar, dass man mit den monatlichen Leistungen, die man bei Alg 2 bezieht, keine Kreditraten stemmen kann. Deswegen sollten Sie sich darüber im klaren sein, dass der Bürge der eigentliche Kreditnehmer ist und sie, je nachdem, wie Sie mit dem Bürgen verbleiben, die Kreditraten in kleinen Beträgen oder später, wenn Sie finanziell besser gestellt sind, an den Bürgen zurückzahlen.
Immer wieder kursiert das Gerücht durch das Internet, dass auch die Agentur für Arbeit bzw. das Sozialamt Darlehen vergibt - dies ist aber nur insofern richtig, als dass es sich um Vorschüsse auf den nächsten Monat handelt, die nur in großen Ausnahmefällen bewilligt werden.