Cat Bonds - Katastrophen Anleihen von Versicherungen

Bekanntlich müssen weltweit agierende Rückversicherer für Naturkatastrophen, gegen die Kunden sich versichert haben, und die daraus entstandenen Schäden finanziell einstehen. Dabei läuft die Refinanzierung teilweise auch durch die Ausgabe so genannter Cat-Bonds: der Anleger kauft ein hochverzinsliches Wertpapier, bei dem Rückzahlung und auch Verzinsung verknüpft ist mit dem Eintreten von genau definierten Ereignissen, wobei es sich in der Regel um Naturkatastrophen handelt.

Cat-Bonds haben viele weitere Namen: Act of God Bonds, Katastrophenbonds oder auch Katastrophenanleihen. Aufgrund ihres innewohnenden Risikos handelt es sich dabei um hochverzinsliche Anleihen, die in aller Regel von Versicherern bzw. Rückversicherern ausgegeben werden, um Auszahlungen tätigen zu können, wenn Schäden durch Naturkatastrophen entstehen. Es kommt jedoch auch vor, dass Cat Bonds von großen Industrieunternehmen oder von Lebensversicherungen ausgegeben werden, die damit die Risiken aus Extremmortalität verbriefen.

Emission und Verzinsung

Die Ausgabe von Cat Bonds erfolgt über ein SPV, ein Special Purpose Verhicle. Das bedeutet, dass der Investor Anteile zeichnet und so sein Kapital einbringt. De Facto findet damit eine Übertragung der des Risikos auf den Zeichner der jeweiligen Anleihe, also auf den Investor, über. Entsprechend wichtig ist auch eine Streuung des Risikos, es ist vor allem auf die Mischung diverser Risiken zu achten, für den Anleger von Bedeutung ist, an welche Ereignisse konkret die Katastrophenanleihen gebunden sind.

Abhängig von der Risikobereitschaft des Anlegers lässt sich eine recht attraktive Verzinsung mit Cat-Bonds erzielen: die Verzinsung errechnet sich aus der Prämie, die durch den Emittenten als Risikoausgleich gezahlt wird, und durch den Zinsertrag, die das Special Purpose Vehicle durch die Kapitalanlage erwirtschaftet. Sollte die erbrachte Einlage nicht ganz oder teilweise durch die zuvor festgelegten Naturkatastrophen aufgezehrt worden sein, so wird der Nominalwert an den Anleger ausgezahlt.

Auswahlkriterium: Trigger Point

Ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Wahl des richtigen Cat Bonds ist der so genannte Trigger Point, zu beachten ist bei Cat Bonds der Trigger, also die Bezugsgröße. Trigger bezeichnet denjenigen Wert, der den Versicherten dazu berechtigt, aus dem Cat Bonds eine Entschädigungsleistung zu beanspruchen. In der Regel wird erst ab einer gewissen Schadenshöhe durch das versicherte Schadensereignis ein Entschädigungsanspruch ausgelöst - ab welcher Schadenshöhe konkret Auszahlungen an die Versicherten vorgenommen werden müssen, ist individuell im einzelnen Produkt geregelt.

Je höher die festgelegte Schadenshöhe im Versicherungsvertrag ist, desto kleiner ist das Basisrisiko für Anleger und Versicherungsgesellschaft, entsprechend häufig findet man einen recht hohen Trigger Point.