Braucht man eine Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung gehört zu den so genannten Kann Versicherungen, d. h. man braucht sie nicht unbedingt, sie empfiehlt sich aber für bestimmte Personen. Die Frage: „Braucht man eine Unfallversicherung?„ hängt somit von verschiedenen Faktoren ab.
Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann die Unfallversicherung zwar zusätzlich abschließen, aber er ist im Grunde bereits ausreichend durch die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert. Diese zahlt, falls kein „abstrakter Verweis„ Bestandteil der Klauseln ist, im Falle der Berufsunfähigkeit dem Versicherten eine BU Rente aus. Der abstrakte Verweis ist insofern von Bedeutung, da er die Versicherung dazu berechtigt, die Anerkennung der Berufsunfähigkeit zu verweigern, falls dennoch ein anderer als der erlernte Beruf weiter ausgeübt werden kann.
Entgegen einer weit verbreiteten Darstellung ist die Unfallversicherung nicht nötig, um sich gegen Unfallschäden abzusichern, die Dritten zugefügt werden. Denn diese Schäden werden seitens der Haftpflichtversicherung übernommen, sofern sie nicht mit Vorsatz oder grob fahrlässig begangen worden sind. Die Haftpflichtversicherung sollte deswegen mindestens über eine Gesamtsumme von 3 Millionen Euro versichern, da Unfälle und Folgeschäden sehr schnell sehr teuer werden können.
Die Unfallversicherung zahlt immer nur für persönliche Schäden. Das sind Schäden, die dem Versicherungsnehmer infolge eines Unfalles entstehen, ihn zum Teilinvaliden machen können und so eine weitere Ausübung des Berufes behindern oder unmöglich machen können.
Die Unfallversicherung kann zwar auch zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, sie richtet sich aber vor allem an Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, da sie nicht berufstätig sind, z. B. Kinder, Hausfrauen oder Senioren, oder aufgrund von Vorerkrankungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt werden.
Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann aber neben einer monatlichen Unfallrente auch eine Kapitalauszahlung vereinbart werden.
Aber: Wie hoch die monatliche Unfallrente sein kann, oder der komplett ausbezahlte Betrag, richtet sich nach der Invalidität! Während die Berufsunfähigkeitsversicherung generell bei Berufsunfähigkeit einspringt und man ein Anrecht auf BU Rente hat, ist dieses Anrecht bei der Unfallversicherung prozentual gemindert.
Deswegen muss, fall man sich hier gegen den Einkommensverlust aufgrund von Invalidität absichern möchte, die Police wesentlich höher angesetzt werden. So wird bei einem niedrigen Invaliditätsgrad, welcher bereits die weitere Ausübung des Berufs behindern kann, trotzdem nur das gezahlt, was diesem prozentual entspricht und dem Versicherten somit laut Vertrag zusteht. So wird der Verlust einer eines Fingers z. B. zu 5 - 20 %, der einer Hand oder eines Auges zu 50 % angerechnet und man erhält aufgrund der Teilinvalidität nur diesen Anteil von der eigentlich abgeschlossenen Police.
Die Versicherungssumme bei der Unfallversicherung sollte deshalb stets dem 4 - 6fachen des Bruttogehalts entsprechen um im Bedarfsfall trotzdem ausreichend abgesichert zu sein.
Wichtig: Für den Todesfall, kann, entscheidend ist die Regelung hierzu im Versicherungsvertrag der Unfallversicherung, die Unfallversicherung auch an die Hinterbliebenen in Form der monatlichen Rente oder des gesamten Betrages ausbezahlt werden. Trotzdem empfiehlt es sich, falls man auch für diesen Fall vorsorgen möchte, eher zusätzlich eine Risikolebensversicherung abzuschließen.
Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann die Unfallversicherung zwar zusätzlich abschließen, aber er ist im Grunde bereits ausreichend durch die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert. Diese zahlt, falls kein „abstrakter Verweis„ Bestandteil der Klauseln ist, im Falle der Berufsunfähigkeit dem Versicherten eine BU Rente aus. Der abstrakte Verweis ist insofern von Bedeutung, da er die Versicherung dazu berechtigt, die Anerkennung der Berufsunfähigkeit zu verweigern, falls dennoch ein anderer als der erlernte Beruf weiter ausgeübt werden kann.
Entgegen einer weit verbreiteten Darstellung ist die Unfallversicherung nicht nötig, um sich gegen Unfallschäden abzusichern, die Dritten zugefügt werden. Denn diese Schäden werden seitens der Haftpflichtversicherung übernommen, sofern sie nicht mit Vorsatz oder grob fahrlässig begangen worden sind. Die Haftpflichtversicherung sollte deswegen mindestens über eine Gesamtsumme von 3 Millionen Euro versichern, da Unfälle und Folgeschäden sehr schnell sehr teuer werden können.
Die Unfallversicherung zahlt immer nur für persönliche Schäden. Das sind Schäden, die dem Versicherungsnehmer infolge eines Unfalles entstehen, ihn zum Teilinvaliden machen können und so eine weitere Ausübung des Berufes behindern oder unmöglich machen können.
Die Unfallversicherung kann zwar auch zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, sie richtet sich aber vor allem an Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, da sie nicht berufstätig sind, z. B. Kinder, Hausfrauen oder Senioren, oder aufgrund von Vorerkrankungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt werden.
Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann aber neben einer monatlichen Unfallrente auch eine Kapitalauszahlung vereinbart werden.
Aber: Wie hoch die monatliche Unfallrente sein kann, oder der komplett ausbezahlte Betrag, richtet sich nach der Invalidität! Während die Berufsunfähigkeitsversicherung generell bei Berufsunfähigkeit einspringt und man ein Anrecht auf BU Rente hat, ist dieses Anrecht bei der Unfallversicherung prozentual gemindert.
Deswegen muss, fall man sich hier gegen den Einkommensverlust aufgrund von Invalidität absichern möchte, die Police wesentlich höher angesetzt werden. So wird bei einem niedrigen Invaliditätsgrad, welcher bereits die weitere Ausübung des Berufs behindern kann, trotzdem nur das gezahlt, was diesem prozentual entspricht und dem Versicherten somit laut Vertrag zusteht. So wird der Verlust einer eines Fingers z. B. zu 5 - 20 %, der einer Hand oder eines Auges zu 50 % angerechnet und man erhält aufgrund der Teilinvalidität nur diesen Anteil von der eigentlich abgeschlossenen Police.
Die Versicherungssumme bei der Unfallversicherung sollte deshalb stets dem 4 - 6fachen des Bruttogehalts entsprechen um im Bedarfsfall trotzdem ausreichend abgesichert zu sein.
Wichtig: Für den Todesfall, kann, entscheidend ist die Regelung hierzu im Versicherungsvertrag der Unfallversicherung, die Unfallversicherung auch an die Hinterbliebenen in Form der monatlichen Rente oder des gesamten Betrages ausbezahlt werden. Trotzdem empfiehlt es sich, falls man auch für diesen Fall vorsorgen möchte, eher zusätzlich eine Risikolebensversicherung abzuschließen.