Private Krankenversicherung: Was macht den Beitrag günstig?

3 verschiedene Personen erhalten bei der privaten Krankenversicherung oft 3 verschiedene Beiträge - auch, wenn sie sich für den gleichen Tarif entschieden haben. Doch von welchen Faktoren hängt es ab, welchen monatlichen Beitrag man in der PKV angeboten bekommt? Und: kann man diese Faktoren zu seinen Gunsten manipulieren?

Wie wird der Beitrag in der privaten Krankenversicherung berechnet?

Während die gesetzliche Krankenversicherung die Höhe des monatlichen Beitrages vom Einkommen der Versicherten abhängig macht, stellt dieser Faktor bei der privaten Krankenversicherung keine Berechnungsgrundlage dar, denn die private Krankenversicherung interessiert sich sehr viel stärker für die individuelle Situation des Versicherten. Jedoch nicht, um auf diesen optimal eingehen zu können, sondern um eine Einschätzung zu treffen, welches Risiko von diesem ausgeht, welche Kosten während seiner Mitgliedschaft zu verursachen.

Frauen zahlen mehr
Frauen verursachen aus Sicht der privaten Krankenkassen mehr Kosten. Zwar leben Frauen statistisch gesehen gesünder, aber auch länger als Männer: so liegt das Höchstalter von Frauen in Deutschland 6 Jahre über dem von Männern - jedoch ist dies aus Kassensicht kein Grund zur Freude, da vor allem ältere Versicherte hohe Kosten verursachen. Trotz der gesünderen Lebensweise weisen Frauen statistisch hinsichtlich bestimmter Risikokrankheiten ein höheres Erkrankungsrisiko auf, welches ebenfalls in die Beitragsbemessung einfließt.

Ein weiteres Kostenrisiko stellt aus Sicht der privaten Krankenkasse eine Schwangerschaft dar, da diese bedingt durch den stationären Aufenthalt höhere Kosten verursacht, auch wenn diese Kosten laut AGG seit 2008 auf männliche und weibliche Beitragszahler aufgeteilt werden müssen.

Der Beruf zählt
Wie auch bei anderen Versicherungen erhalten bestimmte Berufsgrupppen, beispielsweise Angestellte im öffentlichen Dienst oder Beamte, Beitragsvorteile - je nach Beruf kann dieser jedoch auch Risikozuschläge bei der Privatversicherung mit sich bringen, beispielsweise Berufe mit einem höheren Gefährdungspotenzial für Leib und Leben.

Zusatzleistungen
Berühmt sind die Vergünstigungen, die Privatversicherten gewährt werden wie etwa das Einbettzimmer, die Chefarztbehandlung oder das Krankentagegeld - aber: diese Leistungen sind in den wenigsten Tarifen inklusive, sondern schlagen mit einem je nach Krankenkasse hohen Aufpreis zu Buche.

Über den Sinn muss jeder Versicherte selbst entscheiden - so ist das Zweitbettzimmer in deutschen Krankenhäusern beispielsweise mittlerweile Standard und ein Einbettzimmer kann in der Regel auch noch optional bei der stationären Aufnahme, dann jedoch auf eigene Rechnung, gewünscht werden.

Je jünger, desto günstiger
Mit steigendem Alter steigt das Risiko möglicher Erkrankungen, die die Krankenkasse Geld kosten - jüngere Versicherte erhalten deswegen günstige Tarife in der privaten Krankenversicherung, während ältere Versicherte mehr bezahlen müssen.

Dieser Kostenvorteil wurde jedoch durch die Gesundheitsreformen im Jahr 2000 und 2007 abgeschwächt durch die Einführung der Altersrückstellungen, die mit einem Aufschlag von ca. 10 % auf den monatlichen Beitrag zu Buche schlagen. Bei einem private Krankenversicherung Vergleich sollte dies mit einberechnet werden, da nicht alle Anbieter diesen Aufschlag ausweisen oder berücksichtigen, um so mit günstigeren Beiträgen mehr Interessenten vermitteln zu können.

Da die privaten Krankenversicherungen keinen Aufnahmezwang kennen, können sie zu alte Bewerber auch ablehnen. Erfahrungsgemäß ist es ab dem 35. Lebensjahr zunehmend schwerer (und teurer) bei einer privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden, und ab dem 45. Lebensjahr sehr schwer und kostspielig - auch aufgrund der fehlenden Altersrückstellungen, die Langversicherte bereits in entsprechender Höhe geleistet haben.

Gesünder ist günstiger

Nicht nur nach der Aufnahme in die private Krankenversicherung ist eine gute Gesundheit ein Faktor, der vor allem bei einem hohen Selbstbehalt die Kosten und Beiträge unten hält, sondern bereits vor dem Eintritt ist ein umfassender Gesundheitscheck bei einem Allgemeinmediziner erforderlich, der selbst bezahlt werden muss. Die Kosten für das ärztliche Gutachten können jedoch steuerlich geltend gemacht werden.

Wie gesund man ist, entscheidet nicht nur über die Annahme oder Ablehnung in die private Krankenversicherung, sondern auch bei einer Annahme darüber, wie hoch der tatsächliche Beitrag ausfällt. So erhöhen Vorerkrankungen, die korrekt angegeben werden müssen, den zu leistenden Beitrag oder führen zu (teuren) Leistungsausschlüssen.

Risikozuschläge
Bei entsprechenden Vorerkrankungen, auch in der Familie, können von der Krankenversicherung Risikozuschläge erhoben werden. Wie hoch diese ausfallen, ist je nach Krankheitsrisiko und Vorerkrankung und Krankenkasse sehr unterschiedlich. Der Risikozuschlag wird hierbei prozentual festgelegt, das heißt, dass dieser den Jahresbeitrag abseits der jährlichen Beitragsanhebung stets zusätzlich verteuert.

Auf Antrag kann man als Versicherter jedoch in bestimmten Zeiträumen eine Minderung oder ein Entfallen des Risikozuschlags verlangen - diesem muss jedoch nicht entsprochen werden und die Kosten für die notwendigen Untersuchungen sind jeweils vom Versicherten zu leisten.
Leistungsausschluss / Leistungsstaffelung
Alternativ zu einem Risikozuschlag kann auch eine Leistungsstaffelung Vertragsbestandteil sein. Eine Leistungsstaffelung entspricht einem umgekehrten Risikozuschlag: Statt einen Aufschlag auf den Beitrag zur privaten Krankenversicherung zu verlangen, werden bestimmte Leistungen in der Summe eingeschränkt.

Ein Leistungsausschluss ist die schlechteste mögliche Option, denn in diesem Fall verweigert die private Krankenkasse die Übernahme jeglicher Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorerkrankung stehen. Sollte eine Aufnahme nur unter der Bedingung des Leistungsausschlusses erfolgen, empfehlen wir den Schritt in die private Krankenkasse zu vermeiden.

Denn: Aus einem Leistungsausschluss ergibt sich nicht nur das Problem, komplett auf den Behandlungskosten sitzenzubleiben, was vor allem bei langfristigen, therapeutischen Maßnahmen oder möglichen Krankenhausaufenthalten finanziell ruinös sein kann, sondern dass auch Behandlungsmaßnahmen und Kosten, die indirekt mit der Vorerkrankung in Zusammenhang stehen könnten, abgelehnt werden können. Da sich durch die Komplexität einer Erkrankung meist sehr viel aus dieser ableiten lässt, bringt man sich so nicht nur nervlich, sondern auch finanziell in eine sehr schwierige Situation, über die zu oft die Gerichte entscheiden müssen.

Kontrahierungszwang: Vorteil und Nachteil zugleich

Während die private Krankenversicherung Personen mit einer Vorerkrankung oder aufgrund anderer gesundheitlicher Einwände ablehnen kann, ist dies bei Neugeborenen, deren Elternteil seit mindestens 3 Monaten bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist ein sogenannter Kontrahierungszwang. Das heißt, dass unabhängig vom Gesundheitszustand das Neugeborene in die Vollversicherung aufgenommen werden muss - und das ohne jeglichen Zuschlag oder Leistungsausschluss!

Dies gilt eingeschränkt auch für adoptierte Kinder: Diese können zwar nicht mit einem Leistungsausschluss belegt werden, jedoch mit einem Risikozuschlag bis zu 100 %!

Der Kontrahierungszwang gilt auch für den Basistarif, der von den privaten Krankenkassen seit 2007 angeboten werden muss: Auch diese dürfen trotz Vorerkrankung und erhöhtem Risiko nicht mit einen Risikoaufschlag oder Leistungsausschluss belegt werden.