Brauche ich eine Restschuldversicherung für meine Baufinanzierung?
Wer sich langfristig finanziell durch die Aufnahme eines Darlehens verpflichtet, beispielsweise weil er ein Haus bauen oder kaufen möchte, sollte auch über die Absicherung seiner Familie nachdenken. Denn was passiert mit der Kreditschuld, wenn der Kreditnehmer unerwartet verstirbt? Sie wird den Erben aufgebürdet. Wer dieses Szenario umgehen möchte, benötigt eine Absicherung - doch ist die Restschuldversicherung wirklich die beste Möglichkeit dafür?
Worst Case: der Kreditnehmer stirbt
Gerade bei Immobilienfinanzierungen dauert die Rückzahlung der Kreditschuld meist Jahrzehnte. Je länger die Laufzeit, desto mehr kann theoretisch auch passieren: ein tödlicher Unfall etwa. Ohne zu pessimistisch an die Sache herangehen zu wollen – eine Absicherung für die Familie kann, je nach Familienkonstellation und Einkommensverhältnissen, Sinn machen. Situationsbedingt muss auch entschieden werden, ob ein gemeinsamer Vertrag oder zwei separate Policen für Ehepartner Sinn machen.
Restschuldversicherung oder Risikolebensversicherung?
In den allermeisten Fällen ist von einer klassischen Restschuldversicherung dringend abzuraten – bei kleinen Ratenkrediten sowieso, da sie den Effektivzins mehr als verdoppeln kann, und letztendlich auch bei einer Baufinanzierung, da es hier bessere und günstigere Möglichkeiten zur Absicherung von Hinterbliebenen gibt: die Risikolebensversicherung. Da die Risikolebensversicherung keine kapitalbildende Lebensversicherung ist, also nicht der Geldanlage sondern tatsächlich einfach nur der Absicherung dient, ist sie deutlich günstiger, als andere Lebensversicherungen. Außerdem tut sie genau das, was sie soll: Hinterbliebene finanziell absichern, wenn der Kreditnehmer bzw. Hauptverdiener oder sogar Alleinverdiener sterben sollte.
Die Versicherungssumme: gleichbleibend oder fallend?
Eigentlich unterscheidet man bei Risikolebensversicherungen drei Varianten bezüglich der Versicherungssumme – wobei aber nur zwei davon wirklich relevant, die dritte in den meisten Fällen wenig ratsam ist:
Bei einer annuitätisch fallenden Versicherungssumme, also einer jährlich fallenden, wird die Summe, die im Schadensfall ausbezahlt wird, an die laufende Tilgung der Baufinanzierung angepasst, sinkt also ebenso, wie die Restschuld des Kredites. Zu beachten sind dabei die folgenden Dinge: wer Sondertilgungen leistet, sollte die Versicherungssumme nur dann auch um diese Beträge reduzieren, wenn kein finanzieller Puffer entstehen soll. Gleicht sich die Versicherungssumme laufend an die Restschuld an bzw. ist deckungsgleich zu dieser, können Hinterbliebene im Schadensfall zwar den Immobilienkredit bedienen, sind ansonsten jedoch nicht weiter finanziell abgesichert. Wer also tatsächlich nur seine Finanzierung absichern möchte, fährt mit der jährlich fallenden Versicherungssumme am besten.
Bei einer gleichbleibenden Versicherungssumme findet keine Anpassung an eine etwaige Tilgung statt, sondern der Betrag, der im Schadensfall ausgezahlt wird, bleibt über die komplette Laufzeit konstant. Bei dieser Variante handelt es sich um die gängigste Möglichkeit, Hinterbliebene im Falle des plötzlichen Todes des (Haupt)Verdieners abzusichern. Der Nachteil: diese Form der Risikolebensversicherung ist etwas teurer, als eine Police mit fallender Versicherungssumme – beachten Sie, dass der Versicherungsbetrag auch durch Faktoren wie Inflation an Wert verliert.
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Geht es nur um die Restschuldversicherung, so ist die optimale Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung schnell ermittelt: sie muss mindestens der jeweiligen Restschuld entsprechen. Vorsicht: bei jungen Krediten, bei denen die Laufzeit um weniger als 10 Jahre vorangeschritten ist, muss gegebenenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung, die die Hinterbliebenen an die Bank zahlen müssen, mit eingerechnet werden. Legen Sie in diesem Fall die Versicherungssumme 10 bis 15% höher fest, als die Restschuld tatsächlich beträgt. Auch bei der Laufzeit empfiehlt sich ein Puffer: zwar können Sie die Versicherungspolice zeitgleich mit der geplanten Restschuldtilgung auslaufen lassen, haben Sie sich jedoch verkalkuliert, ist eine Vertragsverlängerung bei einer Risikolebensversicherung oft gar nicht bzw. zumindest nicht so einfach möglich – eine Kündigung der Police ist hingegen unproblematisch.
Fazit: Nehmen Sie Abstand von teuren Restschuldversicherungen, auch bei hohen Immobilienkrediten. Letztendlich treiben diese nur unnötig den Effektivzins nach oben und gleichzeitig sind viele dieser Policen mit äußerst fragwürdigen Konditionen ausgestattet – wie viel und wann und für wie lange eine Restschuldversicherung greift, ist höchst unterschiedlich. Greifen Sie für die Absicherung Ihrer Familie zu einer deutlich günstigeren Risikolebensversicherung, holen Sie dazu online Angebote ein und wählen Sie den günstigsten Anbieter.