Altersvorsorgewirksame Leistungen ( TV AVWL)
Da die staatlichen Zuschüsse bei den vermögenswirksamen Leistungen nicht gerade hoch sind, werden immer wieder Stimmen laut, die aufgrund der geringen Förderbeträge die Beendigung der vermögenswirksamen Leistungen fordern. Nicht nur deswegen wurden bereits in der Vergangenheit durch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften neue bzw. erweiterte Modelle für das Arbeitnehmersparen entworfen: ein schönes Beispiel hierfür wäre der TV AVWL - der Tarifvertrag altersvorsorgewirksame Leistungen der Metall- und Elektroindustrie.
Die Vereinbarung der AVWL erweitert gewissermaßen das Vorsorgesparen und löst so auch die ehemaligen vermögenswirksamen Leistungen ab. Gefördert werden soll ein gezielter Aufbau einer Altersvorsorge, es bestehen während einer gewissen Übergangszeit beide Formen des Vermögensaufbaus parallel zueinander. Nach der Übergangszeit können nur noch die tariflichen Leistungen zur Altersvorsorge verwendet werden. Dabei setzt die altersvorsorgewirksame Leistung auf die vermögenswirksamen Leistungen auf: der Arbeitgeber beteiligt sich mit der AVWL an der Schaffung zusätzlichen betrieblichen bzw. privaten Altersvorsorge. Alle Geldbeträge sind zweckgebunden.
Der Nachteil der der Einbettung in die betriebliche Altersvorsorge ist, dass es nach sieben Jahren nicht zur Auszahlung der altersvorsorgewirksamen Leistungen kommt, sondern erst beim Renteneintrittsalter des Arbeitnehmers.
Die Vereinbarung der AVWL erweitert gewissermaßen das Vorsorgesparen und löst so auch die ehemaligen vermögenswirksamen Leistungen ab. Gefördert werden soll ein gezielter Aufbau einer Altersvorsorge, es bestehen während einer gewissen Übergangszeit beide Formen des Vermögensaufbaus parallel zueinander. Nach der Übergangszeit können nur noch die tariflichen Leistungen zur Altersvorsorge verwendet werden. Dabei setzt die altersvorsorgewirksame Leistung auf die vermögenswirksamen Leistungen auf: der Arbeitgeber beteiligt sich mit der AVWL an der Schaffung zusätzlichen betrieblichen bzw. privaten Altersvorsorge. Alle Geldbeträge sind zweckgebunden.
Unterschiedliche Vorsorgemodelle
In der Elektro-, Metall und Chemiebranche ist der Wandel von den vermögenswirksamen Leistungen hin zu den altersvorsorgewirksamen Leistungen bereits geregelt: folglich findet keine Einzahlung der vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfondssparvertrag oder einen Bausparvertrag mehr statt. Es ergeben sich vielmehr die folgenden Vorsorgemodelle:- Entgeltumwandlung: Teile des Gehalts werden mit Hilfe der Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Vorsorge umgewandelt, eine Auszahlung an die Mitarbeiter findet mit den entsprechenden Beiträgen nicht statt. Maximal können 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung jährlich steuerfrei auf diese Weise als Zusatzrente verwendet werden.
- Riester-Vertrag: der Arbeitnehmer schließt privat einen Riester Sparvertrag ab, in den der Arbeitgeber die Beiträge einzahlt. Die Beitragszahlung kann durch den Arbeitnehmer freiwillig erhöht werden, damit er die maximale staatliche Förderung erhält.
- Betriebsrente, die auf einer freiwilligen Betriebsvereinbarung basiert: gemäß der Betriebsvereinbarung zahlt der Arbeitgeber Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge ein, es entfallen für den Arbeitgeber im Rahmen der gesetzten Grenzen die Arbeitgeber Beiträge für die Sozialversicherungsabgaben.
Der Nachteil der der Einbettung in die betriebliche Altersvorsorge ist, dass es nach sieben Jahren nicht zur Auszahlung der altersvorsorgewirksamen Leistungen kommt, sondern erst beim Renteneintrittsalter des Arbeitnehmers.