Eignet sich die Kapitallebensversicherung für die Altersvorsorge?

Über viele Jahre hinweg galt die kapitalbildende Lebensversicherung als ein gefragtes Instrument für die Altersvorsorge - dieser Glanz alter Tage verblasst jedoch mehr und mehr. Zugegeben: noch immer sind Lebensversicherung eine sichere Geldanlage. Doch wie sieht es mit der Rendite aus? Antwort: ausgesprochen mager!

Ein Produkt - zwei Verträge

Neben der ausgesprochen niedrigen Rendite von aktuell etwa 1,75 % (weiter sinkend) weist eine Kapitallebensversicherung leider noch weitere entscheidende Nachteile auf: moniert wird von Fachleuten unter anderem, dass dem Anleger mit nur einem Produkt eigentlich zwei Verträge aufgehalst werden, die direkt nichts miteinander zu tun haben: einmal den Sparplan mit seiner verhältnismäßig langen Laufzeit, zum anderen den für die Angehörigen vorgesehenen Risikoschutz.

Diese Kombination erweist sich in der Praxis leider als ungünstig, denn Angehörigenschutz für den Fall des eigenen Todes lässt sich über andere Anlageprodukte deutlich günstiger erreichen - beispielsweise mithilfe einer Risikolebensversicherung.

Altersvorsorge Kapitallebensversicherung Und wie schneidet die Kapital-Lebensversicherung ab, wenn sie tatsächlich nur für die Altersvorsorge genutzt wird? Mangelhaft! Grund: für das Alter sparen lässt sich besser und vor allem rentabler mit anderen Anlageprodukten. Hinzu kommt, dass der Ertragsanteil (pauschalierte Zinsgewinne) bei Verträgen, die seit Januar 2005 geschlossen wurden, am Laufzeitende versteuert werden müssen.

Teuer und unflexibel

Achtung: wer seine Lebensversicherung und Rentenversicherung vorzeitig kündigt, sieht sich mit hohen finanziellen Verlusten konfrontiert. Grund hierfür ist, dass die Versicherer die ersten durch den Sparer geleisteten Beiträge nicht einzahlen, sondern vielmehr in Form von Provisionen an die jeweiligen Vermittler weiterleiten. Entsprechend kann es in der Praxis durchaus vorkommen, dass der Rückkaufwert der Police gegen Null geht - eine große Enttäuschung für den Anleger.

Positiv: der Bundesgerichtshof hat die angesprochene Praxis, dass Kunden, obwohl sie bereits Beiträge eingezahlt hatten, bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages keine Auszahlung erhalten, gekippt - nun sind die Versicherungsgesellschaften zu deutlich höheren Auszahlungen verpflichtet worden (AZ IV ZR 321/05; AZ IV ZR 245/03; 177/03, 162/03). Doch es bleibt dabei: ein vorzeitiger Ausstieg aus der Police bedeutet immer ein Verlustgeschäft für den Sparer.

Fazit: Die Kombination aus langfristigem Sparvertrag und Risikovorsorge ist in keinem Falle empfehlenswert, erst Recht nicht im Sinne einer seriösen Altersvorsorge. Um für das Alter vorzusorgen, eignen sich andere Sparprodukte besser: sie sind, je nach Ausformung, deutlich lukrativer und gleichzeitig flexibler.