Wie kündigt man ein Aktiendepot?
Es gibt zwei Gründe, ein Aktiendepot aufzulösen. Zum einen der Rückzug aus dem Aktiengeschäft, zum anderen ein Wechsel der Bank. Beim Rückzug aus dem Aktiengeschäft sind natürlich vorab alle Aktien zu verkaufen. Anschließend muss der Bank mitgeteilt werden, dass man sich aus dem Geschäft zurückziehen möchte und gegebenenfalls das Referenzkonto aufzulösen ist. Handelt es sich bei diesem Konto nicht um das Girokonto, sollte ein gewisser Betrag stehengelassen werden, damit die Schlussabrechnung erfolgen kann.
Ist ein Wechsel der Bank Grund zur Kündigung des Depots, ist der neuen Bank ein Auftrag zu erteilen, dass die bisherigen Aktien auf das neue Depot übertragen werden sollen. Dieser Auftrag ist Teil der Depoteröffnungsunterlagen. Bei diesem Vorgang handelt es sich um Tagesgeschäft bei den Banken.
Im Jahr 2004 gab es ein Urteil, das besagt, dass für einen Depotübertrag keine Gebühren erhoben werden dürfen. Wenn die Aktien übertragen wurden, ist der ehemaligen Bank mitzuteilen, dass das Wertpapierdepot gekündigt werden soll. Es erfolgt eine Schlussabrechnung seitens der alten Bank.
Unbedingt angegeben werden müssen im Brief:
Hier sind folgende Angaben notwendig:
Im Fall, dass die Wertpapiere nicht übertragen werden, sondern verkauft werden sollen, sind dem Kündigungsschreiben die jeweiligen Verkaufsaufträge beizufügen. In vielen Fällen ist ein Restsaldo in Fremdwährung vorhanden. Hier ist der Bank genau mitzuteilen, ob dieser Betrag in Euro oder der jeweiligen Fremdwährung dem Konto gutgeschrieben werden soll.
Wird ein Depot aufgelöst, sollte eine Bankverbindung genannt werden, auf welche das Guthaben am Tag der Auflösung gutgeschrieben werden soll. Sind sogenannte „Depotleichen„, sprich wertlose Papiere, im Depot, muss die Bank beauftragt werden, diese wertlos zu buchen. Hierfür fallen in der Regel Gebühren von 20 Euro pro Wertpapier an. Das Schreiben muss vom Depotinhaber eigenhändig unterzeichnet werden.
Ist ein Wechsel der Bank Grund zur Kündigung des Depots, ist der neuen Bank ein Auftrag zu erteilen, dass die bisherigen Aktien auf das neue Depot übertragen werden sollen. Dieser Auftrag ist Teil der Depoteröffnungsunterlagen. Bei diesem Vorgang handelt es sich um Tagesgeschäft bei den Banken.
Im Jahr 2004 gab es ein Urteil, das besagt, dass für einen Depotübertrag keine Gebühren erhoben werden dürfen. Wenn die Aktien übertragen wurden, ist der ehemaligen Bank mitzuteilen, dass das Wertpapierdepot gekündigt werden soll. Es erfolgt eine Schlussabrechnung seitens der alten Bank.
Depot per Brief kündigen
Wer sich dafür entscheidet, sein Depot per Brief zu kündigen, sollte einige Punkte beachten, damit der Wunsch von der Bank auch schnell und unkompliziert ausgeführt wird.Unbedingt angegeben werden müssen im Brief:
- Name
- Geburtsdatum
- Depotkontonummer
- Kontonummern von Unter- und Verrechnungskonten
Hier sind folgende Angaben notwendig:
- Inhaber
- Kontonummer
- Bankleitzahl des kontoführenden Instituts
Im Fall, dass die Wertpapiere nicht übertragen werden, sondern verkauft werden sollen, sind dem Kündigungsschreiben die jeweiligen Verkaufsaufträge beizufügen. In vielen Fällen ist ein Restsaldo in Fremdwährung vorhanden. Hier ist der Bank genau mitzuteilen, ob dieser Betrag in Euro oder der jeweiligen Fremdwährung dem Konto gutgeschrieben werden soll.
Wird ein Depot aufgelöst, sollte eine Bankverbindung genannt werden, auf welche das Guthaben am Tag der Auflösung gutgeschrieben werden soll. Sind sogenannte „Depotleichen„, sprich wertlose Papiere, im Depot, muss die Bank beauftragt werden, diese wertlos zu buchen. Hierfür fallen in der Regel Gebühren von 20 Euro pro Wertpapier an. Das Schreiben muss vom Depotinhaber eigenhändig unterzeichnet werden.