Hilfe gegen Warteschleife Abzocke
Warteschleifen kosten leider oft nicht nur Nerven, sondern auch Geld. Während gegen ersteres meist nur Auflegen hilft, hat der Bundestag gegen die Abzocke in der Warteschleife nun ein Gesetz erlassen, welches Anrufer gegen überhöhte Gebühren schützen soll - aber wie jedes Gesetz ist auch bei diesem nicht alles Gold was glänzt.
Für die meisten Telefonierenden ist das nicht nur fast ¼ dessen, was für einen günstigen Telefonanschluss mit einer Flatrate pro Monat anfällt, sondern nicht zu Unrecht drängt sich hier auch der Verdacht auf, dass Kunden absichtlich länger eine Extrarunde in der Warteschleife drehen müssen.
Dass man für das Gedudel in der Warteschleife tatsächlich etwas bezahlen muss, sehen nur wenige Kunden ein und auch der Gesetzgeber sieht das nicht anders, weswegen am 27.10.2011 das neue Telekommunikationsgesetz beschlossen wurde, was die Warteschleifen Abzocke eindämmen soll, denn Warten in der Warteschleife ist keine Leistung und kann demzufolge auch nicht abgerechnet werden. Leider ist dieses Gesetz wieder voller Ausnahmen, so dass Schlupflöcher bereits jetzt sichtbar sind, auch wenn es den Telefonabzockern grundsätzlich erschwert wird.
Aber auch danach wird es nicht unbedingt besser: Denn umsonst soll in Zukunft nicht jegliches Warten sein, sondern im ersten Jahr nur die ersten beiden Minuten - gerade für Kunden großer Unternehmen, welche schon froh sein können, wenn sie bei einem Problem weniger als 15 Minuten warten müssen, ist diese Regelung blanker Hohn.
Dazu kommen diverse Sonderregelungen: So sind 0800 Nummern prinzipiell gratis, für 0180 Nummern können jedoch bis zu 14 Cent vom Festnetz und bis zu 42 Cent vom Handy anfallen - und trotz dieser Kosten geizt man nicht mit Warteschleifen. Hier sollen die Kosten für die Warteschleife in Zukunft, anfangs für die ersten beiden Minuten, entfallen, da Warteschleifen grundsätzlich nur noch bei kostenlosen Servicerufnummern (wo auch bisher keine Kosten anfallen) oder bei einer Kostenübernahme des Angerufenen erlaubt sein sollen - sprich: Wem für das Warten keine Kosten entstehen, der darf auch warten gelassen werden.
Aber: Wird für einen Anruf ein Festpreis verlangt, z. B. 2,50 Euro pro Anruf, unabhängig davon, wie lang man warten muss oder nicht oder wie lang der Anruf dauert, ist die Warteschleife ebenfalls noch erlaubt. Hierfür ist die Begründung, dass die Kostenkontrolle durch den Festpreis gegeben ist und unabhängig von der Dauer des Telefonats bzw. der Warteschleife keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dass viele Anrufer jedoch oft entnervt auflegen, wenn sie bei Festpreistelefonaten sehr lange in der Warteschleife hängen, ohne eine Leistung empfangen zu haben, wurde jedoch dabei nicht berücksichtigt. Das heißt: Wer nicht umsonst zahlen will, muss warten.
Der einzige Lichtblick: Fällt für ein Telefonat ein Festpreis an, z. B. 2,49 Euro pro Anruf, so muss der Anrufer sowohl über den Preis als auch über die voraussichtliche Wartedauer vorab informiert werden.
Übrigens: Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sollen nicht nur die Kosten für Warteschleifen wegfallen, sondern auch die Dauer in der man ohne Telefonanschluss nach einem Anbieterwechsel ist, wurde auf maximal einen Tag reguliert. Sollte der Anbieterwechsel länger als einen Tag dauern, so muss der alte Anbieter bis zum Wechsel die alte Leitung weiterhin bereithalten, auch wenn diese bereits gekündigt wurde. Zusätzlich wird Kunden mehr oder weniger ein Recht auf ihre Handynummer eingeräumt, die man zukünftig wesentlich einfacher von einem Anbieter zum nächsten mitnehmen können soll.
Und: Ist nach einem Umzug / Anbieterwechsel kein „extraschneller„ Internetanschluss mehr verfügbar (womit der Gesetzgeber wohl DSL Anschlüsse und schneller meint), so kann man den Vertrag mit einem Anbieter auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Eine echte Neuerung ist dies jedoch nicht, da die großen Internetprovider aus Kostengründen bisher auch ohne diesen Passus im neuen Gesetz gern die Auflösung eines Vertrages angeboten haben, damit teure Kosten vor Ort (Techniker / Netzumstellung) entfallen können.
Abzocke in der Warteschleife?
Wer bei einer Firma anruft, der darf oft nicht nur die teuren Hotline Gebühren für das Gespräch mit einem Mitarbeiter selbst zahlen, sondern auch die Wartezeit, bis er mit diesem sprechen konnte. Bei einer teuren Hotline, wo bereits eine Minute 50 Cent und mehr kosten können, hat man nach 15 Minuten in der Warteschleife 7,50 Euro investiert, ohne eine Leistung zu erhalten.Für die meisten Telefonierenden ist das nicht nur fast ¼ dessen, was für einen günstigen Telefonanschluss mit einer Flatrate pro Monat anfällt, sondern nicht zu Unrecht drängt sich hier auch der Verdacht auf, dass Kunden absichtlich länger eine Extrarunde in der Warteschleife drehen müssen.
Dass man für das Gedudel in der Warteschleife tatsächlich etwas bezahlen muss, sehen nur wenige Kunden ein und auch der Gesetzgeber sieht das nicht anders, weswegen am 27.10.2011 das neue Telekommunikationsgesetz beschlossen wurde, was die Warteschleifen Abzocke eindämmen soll, denn Warten in der Warteschleife ist keine Leistung und kann demzufolge auch nicht abgerechnet werden. Leider ist dieses Gesetz wieder voller Ausnahmen, so dass Schlupflöcher bereits jetzt sichtbar sind, auch wenn es den Telefonabzockern grundsätzlich erschwert wird.
Ausnahmen und Übergangsfristen
Wer meint, dass er morgen bei einer teuren Nummer anrufen und dem Sachbearbeiter nach 30 Minuten Wartezeit die Meinung geigen kann, da er jetzt endlich nichts mehr bezahlen muss, sollte sich noch zurückhalten - denn der Gesetzgeber räumt den Anbietern eine Übergangsfrist von bis zu 12 Monaten ein, in welcher die Anbieter nachbessern können, um die technischen Umstellungen umzusetzen und noch steht auch die, wenn auch sicher geglaubte, Zustimmung des Bundesrats aus.Aber auch danach wird es nicht unbedingt besser: Denn umsonst soll in Zukunft nicht jegliches Warten sein, sondern im ersten Jahr nur die ersten beiden Minuten - gerade für Kunden großer Unternehmen, welche schon froh sein können, wenn sie bei einem Problem weniger als 15 Minuten warten müssen, ist diese Regelung blanker Hohn.
Dazu kommen diverse Sonderregelungen: So sind 0800 Nummern prinzipiell gratis, für 0180 Nummern können jedoch bis zu 14 Cent vom Festnetz und bis zu 42 Cent vom Handy anfallen - und trotz dieser Kosten geizt man nicht mit Warteschleifen. Hier sollen die Kosten für die Warteschleife in Zukunft, anfangs für die ersten beiden Minuten, entfallen, da Warteschleifen grundsätzlich nur noch bei kostenlosen Servicerufnummern (wo auch bisher keine Kosten anfallen) oder bei einer Kostenübernahme des Angerufenen erlaubt sein sollen - sprich: Wem für das Warten keine Kosten entstehen, der darf auch warten gelassen werden.
Aber: Wird für einen Anruf ein Festpreis verlangt, z. B. 2,50 Euro pro Anruf, unabhängig davon, wie lang man warten muss oder nicht oder wie lang der Anruf dauert, ist die Warteschleife ebenfalls noch erlaubt. Hierfür ist die Begründung, dass die Kostenkontrolle durch den Festpreis gegeben ist und unabhängig von der Dauer des Telefonats bzw. der Warteschleife keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dass viele Anrufer jedoch oft entnervt auflegen, wenn sie bei Festpreistelefonaten sehr lange in der Warteschleife hängen, ohne eine Leistung empfangen zu haben, wurde jedoch dabei nicht berücksichtigt. Das heißt: Wer nicht umsonst zahlen will, muss warten.
Der einzige Lichtblick: Fällt für ein Telefonat ein Festpreis an, z. B. 2,49 Euro pro Anruf, so muss der Anrufer sowohl über den Preis als auch über die voraussichtliche Wartedauer vorab informiert werden.
Ausnahme: Ortsvorwahlen
Ebenfalls von der neuen gesetzlichen Regelung sind Ortsvorwahlen ausgenommen, z. B. wenn eine Firma unter der 030 (für Berlin) erreichbar sein sollte und dort eine Warteschleife anbietet. Zwar entstehen auch hier durch das Warten Kosten, jedoch argumentiert der Gesetzgeber, dass die Mehrheit aller Bundesbürger mittlerweile eine Festnetzflat nutzt und somit keine direkten Kosten mehr für einen Anruf im Festnetz bei einer normalen Nummer entstehen und auch im Falle der Nichtnutzung einer Flat die Kosten selbst bei einer langen Verweildauer in der Warteschleife äußerst niedrig sind.Übrigens: Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sollen nicht nur die Kosten für Warteschleifen wegfallen, sondern auch die Dauer in der man ohne Telefonanschluss nach einem Anbieterwechsel ist, wurde auf maximal einen Tag reguliert. Sollte der Anbieterwechsel länger als einen Tag dauern, so muss der alte Anbieter bis zum Wechsel die alte Leitung weiterhin bereithalten, auch wenn diese bereits gekündigt wurde. Zusätzlich wird Kunden mehr oder weniger ein Recht auf ihre Handynummer eingeräumt, die man zukünftig wesentlich einfacher von einem Anbieter zum nächsten mitnehmen können soll.
Und: Ist nach einem Umzug / Anbieterwechsel kein „extraschneller„ Internetanschluss mehr verfügbar (womit der Gesetzgeber wohl DSL Anschlüsse und schneller meint), so kann man den Vertrag mit einem Anbieter auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Eine echte Neuerung ist dies jedoch nicht, da die großen Internetprovider aus Kostengründen bisher auch ohne diesen Passus im neuen Gesetz gern die Auflösung eines Vertrages angeboten haben, damit teure Kosten vor Ort (Techniker / Netzumstellung) entfallen können.