Auf Rechnung bezahlen
Neben dem Kauf per Vorkasse oder per Nachnahme gibt es auch die Möglichkeiten, Waren oder Dienstleistungen auf Rechnung zu kaufen. Der konkrete Unterschied zur Nachnahme oder zur Vorkasse besteht hier darin, dass man erst die Ware und in der Regel mit dieser die Rechnung erhält. Man kann sowohl bestellte, als auch Ware, die vor Ort gekauft wird, auf Rechnung bezahlen, auch wenn es üblicher bei per Fernkauf getätigten Geschäften oder bei Dienstleistungen ist (z. B. eine Handwerkerleistung).
Auf der Rechnung müssen grundsätzlich die Kosten ausgewiesen werden, die auch bezahlt werden sollen. Nachdem man die Rechnung empfangen hat, sollte man zuerst einmal prüfen, ob denn die Rechnungsbeträge auch dem entsprechen, was geliefert oder geleistet wurde. Sollte es hier keinen Grund zur Beanstandung geben - z. B. falls die Rechnung Posten aufweist, die nicht Bestandteil der Lieferung oder Dienstleistung waren und nicht erbracht wurden - so muss die Rechnung per Überweisung oder per quittierter Barzahlung (falls möglich) bis spätestens zum letztmöglichen Zeitpunkt der Fälligkeit bezahlt werden.
Es steht hier durchaus in der Ermessensfreiheit des Kunden, eine Rechnung nicht sofort zu bezahlten, sondern bis zum spätesten Zahlungstermin zu warten. Hier sollte man jedoch, um unnötige Folgekosten wie z. B. Mahnverfahren und Gebühren zu vermeiden, im Hinterkopf behalten, dass auch heute noch Banküberweisungen u. U. bis zu 3 Tagen dauern können.
Ein eingeleitetes Mahnverfahren hinterlässt nicht nur beim Kunden, sondern auch beim Auftraggeber einen faden Beigeschmack. Zudem bieten Unternehmen hier auch oft in Verbindung mit einem schnellen begleichen der Rechnung Skonto an. Hier handelt es sich um einen Preisnachlass auf die Gesamtsumme, der meist auf der Rechnung ausgewiesen wird, falls die Rechnung bereits vor der Endfälligkeit oder bis zu einem bestimmten Zahlungsziel vor dem eigentlichen, letztmöglichen beglichen wird.
Jedoch gibt es auch die Form der Rechnung in Verbindung mit einer Lastschrift. Das heißt, dass man zwar die Rechnung für eine Dienstleistung (z. B. die Bereitstellung eines Handyvertrags oder Telefonanschlusses) erhält, der fällige Betrag jedoch bereits nach oder mit der Rechnungsstellung von Konto des Kunden abgebucht wird. Das Lastschriftverfahren ist natürlich auch dann möglich, wenn man auf Rechnung bezahlen möchte und die Ware z. B. geliefert wird. Jedoch eignet es sich im Grunde nur für Rechnungen, die regelmäßig gestellt werden (z. B. für das Telefon) und zeitnah beglichen werden sollten, um so Aufwand einzusparen.
Entgegen der verbreiteten Meinung ist das Geld dann nicht „weg„, nur weil es bereits eingezogen wurde. Eine Lastschrift kann noch bis zu 6 Wochen nach der Abbuchung vom jeweiligen Konto widerrufen werden.
Je nach Art des Kunden verlangen viele Unternehmen und Lieferanten jedoch oft Vorkasse, gerade bei Neukunden. Ein Versand oder die Lieferung einer Ware auf Rechnung, sowie die Erbringung einer Dienstleistung, stellt für Unternehmen immer ein Risiko dar, weder die Leistung zurückzuerhalten noch das Geld hierfür zu erhalten. Ebenso entspricht ein Zahlungsziel von üblicherweise 14 - 30 Tagen sozusagen einem kleinen, zinslosen Kredit. Dieses Risiko und den Vorteil, auf Rechnung bezahlen zu können, gewährt man daher oft nur Stammkunden.
Auf der Rechnung müssen grundsätzlich die Kosten ausgewiesen werden, die auch bezahlt werden sollen. Nachdem man die Rechnung empfangen hat, sollte man zuerst einmal prüfen, ob denn die Rechnungsbeträge auch dem entsprechen, was geliefert oder geleistet wurde. Sollte es hier keinen Grund zur Beanstandung geben - z. B. falls die Rechnung Posten aufweist, die nicht Bestandteil der Lieferung oder Dienstleistung waren und nicht erbracht wurden - so muss die Rechnung per Überweisung oder per quittierter Barzahlung (falls möglich) bis spätestens zum letztmöglichen Zeitpunkt der Fälligkeit bezahlt werden.
Es steht hier durchaus in der Ermessensfreiheit des Kunden, eine Rechnung nicht sofort zu bezahlten, sondern bis zum spätesten Zahlungstermin zu warten. Hier sollte man jedoch, um unnötige Folgekosten wie z. B. Mahnverfahren und Gebühren zu vermeiden, im Hinterkopf behalten, dass auch heute noch Banküberweisungen u. U. bis zu 3 Tagen dauern können.
Ein eingeleitetes Mahnverfahren hinterlässt nicht nur beim Kunden, sondern auch beim Auftraggeber einen faden Beigeschmack. Zudem bieten Unternehmen hier auch oft in Verbindung mit einem schnellen begleichen der Rechnung Skonto an. Hier handelt es sich um einen Preisnachlass auf die Gesamtsumme, der meist auf der Rechnung ausgewiesen wird, falls die Rechnung bereits vor der Endfälligkeit oder bis zu einem bestimmten Zahlungsziel vor dem eigentlichen, letztmöglichen beglichen wird.
Jedoch gibt es auch die Form der Rechnung in Verbindung mit einer Lastschrift. Das heißt, dass man zwar die Rechnung für eine Dienstleistung (z. B. die Bereitstellung eines Handyvertrags oder Telefonanschlusses) erhält, der fällige Betrag jedoch bereits nach oder mit der Rechnungsstellung von Konto des Kunden abgebucht wird. Das Lastschriftverfahren ist natürlich auch dann möglich, wenn man auf Rechnung bezahlen möchte und die Ware z. B. geliefert wird. Jedoch eignet es sich im Grunde nur für Rechnungen, die regelmäßig gestellt werden (z. B. für das Telefon) und zeitnah beglichen werden sollten, um so Aufwand einzusparen.
Entgegen der verbreiteten Meinung ist das Geld dann nicht „weg„, nur weil es bereits eingezogen wurde. Eine Lastschrift kann noch bis zu 6 Wochen nach der Abbuchung vom jeweiligen Konto widerrufen werden.
Je nach Art des Kunden verlangen viele Unternehmen und Lieferanten jedoch oft Vorkasse, gerade bei Neukunden. Ein Versand oder die Lieferung einer Ware auf Rechnung, sowie die Erbringung einer Dienstleistung, stellt für Unternehmen immer ein Risiko dar, weder die Leistung zurückzuerhalten noch das Geld hierfür zu erhalten. Ebenso entspricht ein Zahlungsziel von üblicherweise 14 - 30 Tagen sozusagen einem kleinen, zinslosen Kredit. Dieses Risiko und den Vorteil, auf Rechnung bezahlen zu können, gewährt man daher oft nur Stammkunden.