Meister-BAföG von der KfW-Bank

Berufliche Weiterbildung zahlt sich aus: auch dann, wenn Sie sich die Kosten für die Weiterbildung, zum Beispiel die Gebühren der Meisterschule, nicht leisten können. Für alle, die sich beruflich verbessern wollen, ihr Fach und die Praxis kennen, gibt es die Möglichkeit, das so genannte Meister-BAföG der KfW-Bank in Anspruch zu nehmen.

Wer wird gefördert?

Nicht jede Person ist im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes förderberechtigt. Gefördert werden Fachkräfte und Handwerker, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Industriemeistern, Handwerksmeistern, Fachkaufleuten, Technikern, Betriebsinformatikern, Fachkrankenpflegern, Betriebswirten, Programmierern oder eine gleichwertige bzw. vergleichbare Qualifikation vorbereiten und über eine nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte, bereits abgeschlossene Erstausbildung bzw. über einen vergleichbaren (Berufs)-Abschluss verfügen.

Der Antragsteller darf nicht bereits über eine berufliche Qualifikation verfügen, die gleichwertig zum angestrebten Fortbildungsabschluss ist (beispielsweise Hochschulabschluss).

Meister-BAföG Förderungsberechtigt sind Sie als Deutscher oder als zu einer bestimmten Gruppe Ausländerinnen und Ausländer Gehörender - beispielsweise, wenn Sie aus einem Staat der Europäischen Union kommen und auch dann, wenn Sie ausländischer Herkunft sind, aber Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und über eine Daueraufenthaltserlaubnis bzw. einen bestimmten Aufenthaltstitel verfügen oder sich für eine Dauer von drei Jahren in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig waren. Die Berufsausbildung wird als Erwerbstätigkeit anerkannt. Es besteht keine Altersgrenze.

Nicht gefördert werden können Studierende und Schüler in ihrer ersten Ausbildung sowie Ausbildungen, die an nicht BAföG-anerkannten Ausbildungsstätten absolviert werden.

Wie hoch ist das Meister-BAföG?

Die monatlichen Zahlungen des Meister BAföGs setzt sich prinzipiell aus zwei Komponenten zusammen: einem Darlehen und einem Zuschuss. Zusammen ergeben sie den Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Bei der Berechnung des Unterhaltsbetrags werden Ihr Familienstand inklusive Anzahl der Kinder, Ihr Vermögen und Ihr Einkommen berücksichtigt. Über geltende Höchstgrenzen erhalten Sie zu jeder Zeit beim Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnsitz Auskunft.

Für Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erhalten Empfänger einen Zuschuss, und zwar in Höhe von 30,5 % der anfallenden Kosten, sowie ein zinsgünstiges Darlehen bis maximal zur Höhe der anfallenden Gebühren. Die Höchstgrenze liegt dabei bei EUR 10266.

Für die Kosten der Meisterprüfung bzw. der fachpraktischen Arbeit oder vergleichbaren Arbeiten erhält der Empfänger des Meister-BAföGs ein Darlehen, das maximal die Hälfte der notwendigen Kosten abdeckt, höchstens jedoch EUR 1534.

Konditionen

Die Laufzeit von Meister-BAföG ist unterschiedlich und damit nicht pauschal zu benennen, grundsätzlich richtet sie sich nach der Dauer der jeweiligen Fortbildungsmaßnahme: Teilzeitmaßnahmen können bis zu 48 Monate, Vollzeitmaßnahmen bis zu 36 Monate dauern. Bewilligt wird die Förderung jeweils für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten. Sofern sich die Fortbildung in mehrere Abschnitte gliedert, wird für jeden Abschnitt gesondert die Förderung beantragt.

Meisterbafoeg Die konkrete Laufzeit der Förderung legt das Amt für Ausbildungsförderung individuell fest. Die Auszahlung erfolgt genau zehn Kalendertage vor dem Zahlungstermin, der im Darlehensvertrag festgelegt wurde.

Der Sollzins ist beim Meisterbafög variabel, richtet sich nach dem sechs-Monats-EURIBOR und wird prinzipiell zweimal pro Jahr, zum 1. April und zum 1. Oktober, angepasst. Es kann ab dem Beginn der Rückzahlung, dann jedoch nur jeweils zum Zinsanpassungstermin (s.o.) eine Festzinsvereinbarung mit der KfW-Bank vereinbart werden, wobei der Festzins gesetzlich vorgeschrieben ist und sich am Zinssatz für Bankschuldverschreibungen orientiert.

Für die Dauer Ihrer Fortbildungsmaßnahme werden die anfallenden Zinsen von Bund und Land übernommen, ebenso während der sich daran anschließenden tilgungsfreien Karenzzeit (2 Jahre), maximal jedoch für eine Dauer von sechs Jahren.

Bevor die tilgungsfreie Zeit abläuft, erstellt Ihnen die KfW einen Tilgungsplan, wobei eine Mindesttilgung von monatlichen EUR 128 vorgesehen ist. Wer diese Rate nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit, eine Sondervereinbarung mit der Bank zu treffen.

Wann muss man Meisterbafög nicht zurückzahlen?

Wer nicht in der Lage ist, die Raten zu leisten, muss sich frühzeitig an die KfW-Bank wenden: benötigt wird ein schriftlicher Antrag (formlos) auf Freistellung inklusive aktuellen Angaben bzw. Unterlagen zur Einkommenssituation des Leistungsempfängers. Eine Freistellung kann grundsätzlich dann gewährt werden, wenn das Einkommen unter den in  § 18 a BAföG definierten Einkommensgrenzen liegt. Die Einkommensgrenzen können Sie hier nachlesen.

Die Rückzahlung kann unter gewissen Umständen gestundet werden, und zwar für zunächst 12 Monate, nach dieser Frist kann ein Erlass stattfinden gemäß AFBG  § 13 b Absatz 3

Der Kreditnehmer muss belegen, dass:

  • das Einkommen unter den genannten Höchstgrenzen liegt und

  • ein Kind im Alter von maximal 10 Jahren pflegt bzw. erzieht oder ein behindertes Kind betreut und

  • er entweder gar nicht erwerbstätig oder für maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.
Es müssen alle genannten Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Stundung bzw. ein Erlass möglich ist.

Im Rahmen des Existenzgründungsteilerlasses ist sowohl eine Stundung der anfallenden Raten, als auch ein Erlass von bis zu 66 % der Restschuld möglich, sofern sich der Leistungsempfänger innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der geförderten Maßnahme selbständig gemacht hat, das Unternehmen seit mind. Einem Jahr besteht und durch dieses Unternehmen neue und dauerhaft angelegte Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse geschaffen wurden.

Nicht erlassen werden können das Darlehen zur Finanzierung des Meisterstücks und des Lebensunterhalts.