Und ewig lockt der Zins…
Läuft man an den Auslagen der Banken vorbei kann man oft kaum glauben, zu welchen unglaublich günstigen Zinsen man sich Geld leihen kann - und das nicht nur bei zinsbegünstigten, weil mit hohen Sicherheiten beliehenen Baufinanzierungen, sondern auch bei den sonst als sehr teuren Ratenkrediten. Da im effektivem Zins ja bereits alle Kosten eingerechnet werden müssen, kann da ja gar keine böse Überraschung mehr kommen - oder?
Da diese Voraussetzungen im Grunde unerfüllbar sind und man seine Bonität bzw. Score bereits dadurch verschlechtert, dass man Bedarf/Interesse an einem Kredit bekundet - das heißt, die Bank müsste einem schon fast ein Darlehen aufdrängen - stellen auch viele Kunden spätestens bei einem Beratungsgespräch (=Verkaufsgespräch) fest, dass der beworbene Zins niemals der sein wird, den sie bekommen werden.
Diese große Differenz rührt nicht nur aus der unterschiedlichen Bonität vieler Kunden her, sondern auch, dass der Lockzins meist ein Minimalangebot ist. Das heißt, dass in diesem zwar die üblichen Gebühren und Kreditnebenkosten enthalten sind wie etwa der Ausgabeaufschlag oder die „Bearbeitungsgebühren„ der Bank, jedoch fehlen optionale Versicherungsleistungen und zusätzliche Gebühren, die möglicherweise für die Stellung von Sicherheiten anfallen.
Das Problem an der Restschuldversicherung ist, dass sie nicht nur teuer für den Kreditnehmer ist und damit, berechnet man sie in die Kreditkosten mit ein, den Zins unverhältnismäßig in die Höhe treibt, sondern ein reiner Vorteil für den Kreditgeber. Die Restschuldversicherung ist, auch wenn es gerne anders dargestellt wird, keine Leistung, die den Kreditnehmer wirklich schützt.
So zahlt die Restschuldversicherung in der Regel nur in bestimmten, eng umrissenen Fällen, auch dann nur nach einer 6monatigen Übergangsfrist (z. B. bei schwerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit) und nur bis zu einer Höchstdauer von in der Regel 12 Monaten. Die Restschuldversicherung ist somit keine wirkliche Sicherheit, da sie für viel Geld wenig Vorteile bietet und den Kredit aus Kreditnehmersicht nicht vollständig absichert.
Warum Banken trotzdem auf dem Abschluss der Restschuldversicherung bestehen bzw. diese an die Kreditvergabe koppeln ist wenig verwunderlich: Salopp gesagt macht so die Bank auch in Zeiten niedriger Zinsen noch ein sehr gutes Geschäft mit der Versicherungsvermittlung und steigenden Kreditnebenkosten. Dass die Restschuldversicherung den Kredit an sich nur begrenzt absichert, ist dem „Verkäufer„ dieser hingegen bekannt.
Ähnlich verhält es sich bei den Bearbeitungsgebühren und dem Ausgabeaufschlag: So ist der Ausgabeaufschlag nicht fest und im Grunde verhandelbar - mehr als 1 % sollten sich gute und zuverlässige Kunden nicht bieten lassen. Die Bearbeitungsgebühren stellen hingegen eine Art Risikozuschlag dar, da auch diese verhandelbar sind, jedoch auch bonitätsabhängig - nur Kunden mit einer sehr hohen Bonität werden in den Kreditverhandlungen mit der Bank Bearbeitungsgebühren um die 1 % aushandeln können. Als „normaler„ Kunde sind jedoch auch 2 % und leicht weniger noch realistisch.
Dieser 2/3 Zins ist natürlich oft weit weniger attraktiv als der günstige Lockzins oder Werbezins, jedoch macht er Angebote wirklich vergleichbar, da sich Banken wesentlich schlechter hinter der Bonität und den TopScores von Musterkunden verstecken können, sondern offenlegen müssen, was einem Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit am ehesten erwarten wird, wenn er ein Darlehen aufnehmen möchte. Obwohl seit 2 Jahren eigentlich Pflicht, setzt erst nach und nach ein Umschwenk ein - wohl auch deswegen, weil viele Kunden den niedrigen Lockzinsen kein Vertrauen mehr schenken.
Trotz des 2/3 Zinses ist das kein Grund, Angebote nicht genau zu vergleichen, denn auch die 2/3 Regelung bietet den Banken noch ausreichend Spielraum, diesen Zins entsprechend zu gestalten. Und: Man weiß letztendlich nie, ob man aus Sicht der jeweiligen Bank nicht doch ein Kunde mit besserer Bonität ist, der bessere Konditionen in Anspruch nehmen könnte als die restlichen 2/3 der Darlehensnehmer.
Lockzinsen und Schaufensterkonditionen
Sie kommt jedoch fast immer, den bei den oft beworbenen und offerierten Zinsen handelt es sich, man ahnte es, nur um Lockzinsen, die zu so genannten Schaufensterkonditionen vergeben werden. Das heißt auf gut Deutsch, dass die eigene Bonität so gut sein muss, dass man im Grunde überhaupt keinen Bedarf hat sich Geld zu leihen und gleichzeitig ein vorbildlicher Musterkunde ist, der alle TopScore Voraussetzungen erfüllt, sprich: jung, verheiratet, mit einem festen, hohen Einkommen auf Lebenszeit und hohen Rücklagen sowie unbelastetem Immobilienbesitz in bester Wohnlage.Da diese Voraussetzungen im Grunde unerfüllbar sind und man seine Bonität bzw. Score bereits dadurch verschlechtert, dass man Bedarf/Interesse an einem Kredit bekundet - das heißt, die Bank müsste einem schon fast ein Darlehen aufdrängen - stellen auch viele Kunden spätestens bei einem Beratungsgespräch (=Verkaufsgespräch) fest, dass der beworbene Zins niemals der sein wird, den sie bekommen werden.
Angebot und Realität
Wird beispielsweise ein Kredit von 5.000 Euro über eine Laufzeit von 48 Monaten mit einem effektivem Zins von 3 % beworben, so ist der so genannte „Breitenzins„ (der Zins, den die meisten Kunden geboten bekommen) bei im Schnitt 6 - 11 % anzusiedeln und damit weit entfernt von verlockend günstigen 3 %.Diese große Differenz rührt nicht nur aus der unterschiedlichen Bonität vieler Kunden her, sondern auch, dass der Lockzins meist ein Minimalangebot ist. Das heißt, dass in diesem zwar die üblichen Gebühren und Kreditnebenkosten enthalten sind wie etwa der Ausgabeaufschlag oder die „Bearbeitungsgebühren„ der Bank, jedoch fehlen optionale Versicherungsleistungen und zusätzliche Gebühren, die möglicherweise für die Stellung von Sicherheiten anfallen.
Statt Wahl- oft Pflichtleistungen!
Das Problem an diesen optionalen Zusatzleistungen ist jedoch, dass sie in der Realität bei vielen Banken alles andere als optional sind, sondern eine wesentliche Voraussetzung für die Bewilligung eines Kredites sind. Eine dieser Leistungen ohne die es kaum geht ist die Restschuldversicherung, die der Bank als Sicherheit im Fall eines Kreditausfelles des Darlehensnehmers dient - und die einen Kredit deutlich verteuert!
So zahlt die Restschuldversicherung in der Regel nur in bestimmten, eng umrissenen Fällen, auch dann nur nach einer 6monatigen Übergangsfrist (z. B. bei schwerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit) und nur bis zu einer Höchstdauer von in der Regel 12 Monaten. Die Restschuldversicherung ist somit keine wirkliche Sicherheit, da sie für viel Geld wenig Vorteile bietet und den Kredit aus Kreditnehmersicht nicht vollständig absichert.
Warum Banken trotzdem auf dem Abschluss der Restschuldversicherung bestehen bzw. diese an die Kreditvergabe koppeln ist wenig verwunderlich: Salopp gesagt macht so die Bank auch in Zeiten niedriger Zinsen noch ein sehr gutes Geschäft mit der Versicherungsvermittlung und steigenden Kreditnebenkosten. Dass die Restschuldversicherung den Kredit an sich nur begrenzt absichert, ist dem „Verkäufer„ dieser hingegen bekannt.
Ähnlich verhält es sich bei den Bearbeitungsgebühren und dem Ausgabeaufschlag: So ist der Ausgabeaufschlag nicht fest und im Grunde verhandelbar - mehr als 1 % sollten sich gute und zuverlässige Kunden nicht bieten lassen. Die Bearbeitungsgebühren stellen hingegen eine Art Risikozuschlag dar, da auch diese verhandelbar sind, jedoch auch bonitätsabhängig - nur Kunden mit einer sehr hohen Bonität werden in den Kreditverhandlungen mit der Bank Bearbeitungsgebühren um die 1 % aushandeln können. Als „normaler„ Kunde sind jedoch auch 2 % und leicht weniger noch realistisch.
Der 2/3 Zinssatz
Wenn man sich die Angebote verschiedener Banken ansieht und miteinander vergleicht, vor allem eher kleiner und regionaler Banken, fällt auf, dass diese häufig den gleichen Ratenkredit mit deutlich höheren Zinsen als ihre Konkurrenten bewerben. Dieser Zins als 2/3 Zins bezeichnet und folgt damit einer EU Verordnung, die seit dem 11.Juni 2010 besteht und nichts anderes sagt als dass Banken neben dem Sollzins auch einen 2/3 Zins ausweisen müssen - ein Zins, den für dieses Angebot 2/3 aller Kunden erhalten.Dieser 2/3 Zins ist natürlich oft weit weniger attraktiv als der günstige Lockzins oder Werbezins, jedoch macht er Angebote wirklich vergleichbar, da sich Banken wesentlich schlechter hinter der Bonität und den TopScores von Musterkunden verstecken können, sondern offenlegen müssen, was einem Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit am ehesten erwarten wird, wenn er ein Darlehen aufnehmen möchte. Obwohl seit 2 Jahren eigentlich Pflicht, setzt erst nach und nach ein Umschwenk ein - wohl auch deswegen, weil viele Kunden den niedrigen Lockzinsen kein Vertrauen mehr schenken.
Trotz des 2/3 Zinses ist das kein Grund, Angebote nicht genau zu vergleichen, denn auch die 2/3 Regelung bietet den Banken noch ausreichend Spielraum, diesen Zins entsprechend zu gestalten. Und: Man weiß letztendlich nie, ob man aus Sicht der jeweiligen Bank nicht doch ein Kunde mit besserer Bonität ist, der bessere Konditionen in Anspruch nehmen könnte als die restlichen 2/3 der Darlehensnehmer.