Kredit: Braucht man eine Restschuldversicherung?

Bei der Beantragung und für den Abschluss eines Kredits wird von Banken häufig eine Restschuldversicherung verlangt - oft weigern sich Banken, einen Kredit ohne Restschuldversicherung überhaupt zu bewilligen. Die Restschuldversicherung gehört jedoch zu den Faktoren, die einen Kredit noch einmal für den Kreditnehmer verteuern.

Der Vorteil für die Bank bei einer Restschuldversicherung ist klar: Sie sicher die Banken weitergehend ab, auch wenn bereits Sicherheiten, z. B. in Form einer Immobilie, die beliehen wurde oder von hinterlegten Vermögen, gestellt wurden, da die Restschuldversicherung in bestimmten Fällen die Zahlung der Schuld und der Kreditraten übernehmen kann.

Dazu verdient die Bank auch am Abschluss einer Restschuldversicherung zusätzlich, da diese oft von der Bank selbst angeboten wird, oder von einem Versicherer, von dem die Bank für die Vermittlung eines Kunden, der eine Restschuldversicherung abschließt eine Provision erhält.

Wenn eine Restschuldversicherung zusätzlich abgeschlossen werden sollte, haftet diese zwar für einige, aber längst nicht für alle Fälle, in denen ein Kreditnehmer die Tilgung nicht mehr leisten kann. So reicht es nicht aus, dass man den Kredit nicht mehr bezahlen kann oder will, sondern es muss ein besonderer Umstand eintreten.

Dieser besondere Umstand ist, abhängig vom Versicherungsvertrag, beispielsweise der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes. Unverschuldet heißt: Dieser darf nicht selbst verschuldet sein, z. B. durch Kündigung, Fehlverhalten oder einen anderen Grund, in dem eine fristlose Kündigung ausgeprochen werden kann. Auch der Todesfall ist in der Regel abgedeckt.

Damit soll vor allem bei Alleinverdienern sichergestellt werden, dass die Familie nicht im Falle des Arbeitsplatzverlustes oder des Todes zusätzlich über Gebühr belastet wird. Jedoch enthalten Restschuldversicherungen meist Ausschlussklauseln, die erst die Veräußerung des ursprünglich beliehenen Vermögens, beispielsweise ein Haus oder Wertpapiere, vorsehen, bevor die Restschuldversicherung die noch offene Kreditschuld übernimmt.

Manche Restschuldversicherungen bieten zusätzlich zur Absicherung gegen den Todesfall auch die Möglichkeit an, dass auch die unverschuldete Einkommensminderung, z. B. aufgrund von Kurzarbeit oder Krankheit, abgesichert werden kann.

Eine gute Restschuldversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass möglichst viele Risiken, unverschuldeter Arbeitsplatzverlust und Krankheit, als auch Einkommensminderung oder der Todesfall abgesichert sein sollte und im Fall des Falles keine Vorveräußerung erforderlich ist, sondern die Summe auch so übernommen wird. Nur: Dann ist sie auch relativ teuer, je umfassender sie den Versicherten absichert.

Aber braucht man eine Restschuldversicherung und lohnt sich diese? Das kommt auf das persönliche Risiko an. So ist eine Risikolebensversicherung, die ebenfalls in Höhe der fälligen Kreditsumme und darüber hinaus abgeschlossen werden kann und eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung gegen eine langfristige Erkrankung wesentlich günstiger als eine Restschuldversicherung und bietet dazu noch höhere Deckungssummen.

Nur gibt es keine Versicherung, neben der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, die auch gegen Arbeitslosigkeit dauerhaft absichern würde und die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert, wenn sie gut ist, nur gegen eine weitere Ausübung des erlernten Berufs ab, nicht dagegen, wenn dieser nur vorübergehend nicht ausgeübt werden kann.