Immobilie über einen Makler verkaufen - Vorteile und Nachteile
Der Verkauf einer Immobilie ist in der Regel nicht nur eine recht zeitaufwändige, sondern teilweise auch recht komplizierte Sache, weswegen viele Eigentümer hier lieber den Weg über einen Makler gehen möchten, um sich selbst von dieser Belastung zu entlasten - vor allem, wenn eine Immobilie nach einer emotional belastenden Situation verkauft werden soll, etwa im Fall einer geerbten Immobilie oder nach einer Trennung/Scheidung.
Beauftragung eines Maklers
Die Beauftragung eines Maklers geschieht in der Praxis relativ einfach, indem man einen der oft zahlreich in einer Gegend anzutreffenden Makler direkt anspricht und mit ihm einen Maklervertrag abschließt. Grundsätzlich gibt es 3 verschiedene Vertragsarten:- den Allgemeinauftrag,
- den Alleinauftrag und den
- qualifizierten Alleinauftrag.
Der Allgemeinauftrag
Die schwächste Bindung stellt der Allgemeinauftrag dar, da dieser dem Eigentümer die Freiheit lässt, selbst noch nach Käufern für seine Immobilie zu suchen sowie weitere Makler, nicht nur einen, zu beauftragen, was die Verkaufschancen theoretisch, siehe unten, erhöhen kann.Der Alleinauftrag
Der Alleinauftrag lässt dem Eigentümer weiterhin das Recht, selbst noch nach Käufern zu suchen und die Immobilie ohne einen Makler zu veräußern, jedoch darf nur ein Makler, derjenige, der den Alleinauftrag erhalten hat, vom Verkäufer beauftragt werden.Der qualifizierte Alleinauftrag
Am stärksten gebunden wir der Eigentümer/Verkäufer durch den qualifizierten Alleinauftrag, da hier nur ein Makler beauftragt werden darf, an den auch alle Interessenten verwiesen werden müssen. Zudem darf der Eigentümer nicht selbst tätig werden. Wichtig für einen Verkäufer zu wissen ist, dass der qualifizierte Alleinauftrag nicht einfach so, beispielsweise in den AGB, abgeschlossen werden kann, sondern stets individuell ausgehandelt werden muss. Das heißt, der Makler muss verschiedene Vertragsentwürfe, siehe oben, vorlegen, und die jeweiligen Mindestleistungen, die er dafür bereit ist zu erbringen. Wichtig: Ein (qualifizierter) Alleinauftrag ist stets, zum Schutz des Vertragspartners, befristet. Üblich sind Fristen von 6 Monaten bei Alleinaufträgen, welche meist automatisch, falls die Immobilie bis dato nicht erfolgreich vermittelt wurde, um erstmalig 3 Monate und in der Folge jeweils um einen Monat verlängert werden, falls keine Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt.Leistungen und Mindestleistungen eines Maklers?
Denn: Theoretisch kann ein Makler zwar bei jeder Vertragsart, schließlich erhält er bei einer erfolgreichen Vermittlungen so oder so seine Vermittlungsprovision, „vollen Einsatz„ leisten, in der Praxis sind Makler jedoch meist bei für sie wirtschaftlich ungünstigen Verträgen, d. h. vor allem bei einem Allgemeinauftrag, aber auch bei einem Alleinauftrag, wesentlich eingeschränkter tätig bzw. oft in einer Form, die von vielen Auftraggebern als „Untätigkeit„ eingestuft wird. Für den Makler gestaltet sich der Sachverhalt einfach, da aufgrund des höheren geschäftlichen Risikos, dass ein anderer Makler die Immobilie erfolgreich vermittelt (Allgemeinauftrag) oder der Eigentümer (Alleinauftrag) selbst, es relativ unattraktiv ist, Kosten, Spesen und Zeit zu investieren ohne diese mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ersetzt zu bekommen. In der Praxis nimmt ein Makler, welcher lediglich einen Allgemeinauftrag erhalten hat, eine Immobilie, die er im Auftrag des Eigentümers verkaufen soll, so lediglich in seinen Katalogbestand auf und bietet diese meist nur lokal in seinem Büro oder ihn direkt ansprechende Interessenten an, um Kosten und Aufwand gering zu halten. Selbst bei einem Alleinauftrag kann dies oft die einzige vom Makler angebotene Leistung sein, auch wenn hier in der Regel zusätzlich in Zeitungen oder im Internet inseriert wird (da der Makler sich in einem Alleinauftrag zur Tätigkeit verpflichtet), jedoch aufwändige Leistungen, wie etwa Vor-Ort-Termine, Fahrten zum Objekt, Erstellung aufwändiger Werbe- und Vermarktungsmaterialien (z. B. hochwertige und begünstigende Aufnahmen des Objekts) entfallen können.Nachteile bei einem Immobilienverkauf durch einen Makler
Entsprechend niedrig fallen somit die Chancen auf eine schnelle Vermittlung aus, obwohl diese beispielsweise bei mehreren beauftragten Maklern theoretisch höher sein sollten - und der Eindruck der scheinbaren Inaktivität des Maklers entsteht beim Auftraggeber. In der Praxis muss der Eigentümer somit bei einem Allgemeinauftrag weiterhin selbst die treibende Kraft bei einem Verkauf sein - und oft auch bei einem Alleinauftrag. Welche Leistungen bei einem Allgemeinauftrag/Alleinauftrag inkludiert sind, ist somit immer Verhandlungssache und sollte vor Vertragsabschluss erfragt und genau ausgehandelt werden, um sich vor Enttäuschungen und möglichen (Rechts-) Streitigkeiten zu schützen, falls der beauftragte Makler nicht wie erwartet die Werbetrommel rührt. Von Nachteil ist es auch, dass viele Verkäufer/Eigentümer vor oder bei der Beauftragung von einem falschen Tätigkeitsspektrum des Maklers ausgehen - so wird häufig angenommen, dass der Makler „schon alles erledigt„ und man nur noch den Vertrag unterschreiben müsste und den ausgehandelten Verkaufspreis erhält. In der Praxis macht der Makler jedoch nur das, was die ursprüngliche Bedeutung seines Namens aussagt: makeln/mäkeln - Geschäfte machen/vermitteln. Sollte ein Interessent nach der Vermittlung durch den Makler seine Kaufabsicht bekunden, so muss weiterhin ein Anwalt und/oder Notar zum Vertragsabschluss bemüht werden, da selbst bei kleineren Eigentumswohnungen sehr umfassende und ausufernde Verträge notwendig sind, gegen die selbst die Steuererklärung vom Umfang her einer kurzen Notiz gleicht, da die Mindestbestandteile neben den Angaben zu den Vertragsparteien, dem Vertragsgegenstand und dem Kaufpreis oft auch umfangreiche Gewährleistungsregelungen, Regelungen hinsichtlich möglicher Verzugszinsen und weiterer Sondervereinbarungen (Möblierung, Renovierung, anderweitige Eigentumsübergänge usw.) umfassen. Dies verursacht natürlich weitere, zusätzliche Kosten, die nicht durch den Maklervertrag gedeckt sind und die sowohl für den Verkäufer und den Käufer anfallen. Auch das Hinzuziehen eines Steuerberaters für steuerbegünstigende Verkaufsdetails ist davon nicht gedeckt.Schwankende Qualifikation der Makler
Das ein Makler von sich aus weitere Vermittlungsleistungen und Beratungsleistungen hinsichtlich des Ablaufs nach der Vermittlung des Interessenten erbringt, hängt oft entscheidend von der Qualifikation des Maklers ab, denn: Makler kann in Deutschland prinzipiell jeder werden, der sich eine besondere Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung erteilen lässt. Diese ist weder an eine vorhergehende Ausbildung oder anderweitige Qualifikation gebunden oder besonders teuer, sondern setzt lediglich voraus, dass dieser nicht vorbestraft ist und in geregelten finanziellen Verhältnissen lebt (z. B. nicht überschuldet ist). Zwar gibt es auch qualifizierende Angebote verschiedener Institute (Geprüfter Immobilienmakler) oder die Ausbildung zum Immobilienkaufmann, jedoch garantiert auch das nicht Qualität oder höhere Erfolgschancen und Vermittlungsbemühungen - auch wenn die Wahrscheinlichkeit natürlich höher ist. Selbst beim IVD (Immobilienverband Deutschland), der öffentlich eine höhere verpflichtende Qualifikation verlangt und mit dessen Mitgliedschaft viele Makler werben, ist für die Mitgliedschaft nach eigenem Bekunden das Bestehen einer Aufnahmeprüfung beim IVD sowie der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ausreichend. Im schlechtesten Fall kann das für den Auftraggeber heißen, dass beim Abschluss eines qualifizierten Alleinauftrages mit einem eher unqualifizierten Makler, der seinen vertraglichen Pflichten nicht ausreichend hinsichtlich geeigneter und umfassender Vermittlungsbemühungen nachkommt, der Verkaufserfolg ausbleibt und der Auftraggeber in der Zwischenzeit, üblich sind wie erwähnt 6 Monate, an diesen Makler gebunden ist, auch wenn der Vertrag bei groben, nachweisbaren Pflichtverletzungen gelöst werden kann. Den Schaden hat man als Auftraggeber trotzdem - und sei es die verlorene Zeit. Die unsichere Qualifikation der Makler ist neben den Kosten einer der größten Nachteile bei der Beauftragung eines Makler, wenn man eine Immobilie verkaufen möchte. Und hier schützt auch nicht eine Mitgliedschaft in einem Verband oder der Nachweis bestandener Prüfungen vor schlechten Erfahrungen, denn ein Makler muss in erster Linie das Objekt den Interessenten gut verkaufen können. Ein Makler, welcher nur über oberflächliches Wissen über das Objekt verfügt, und mit Floskeln argumentiert, wird einen möglichen Kaufinteressenten wesentlich weniger begeistern können als jemand, der sich intensiv mit einem Objekt beschäftigt und Kaufinteressenten auch alle Fragen abseits des Preises und der Quadratmeterzahl beantworten kann. Siehe dazu auch: Einen guten Makler findenKosten, Kosten - und weitere Kosten!
Der größte Nachteil eines Makler ist immer, dass dieser, wie jeder Dienstleister, Geld kostet, da Makler in der Regel gegen Provision arbeiten. Die Höhe der Maklerprovision beträgt in Deutschland im Schnitt üblicherweise 5,95 % bis zu 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer. Die Höhe der Maklerprovision ist zwar nicht gesetzlich geregelt, jedoch hat sich regional und lokal ein üblicher Satz, der verlangt wird, „eingebürgert„. Gleiches gilt für die Zahlung der Provision, denn gegenüber dem bei einer Wohnungsvermittlung durch einen Makler üblichen Vorgehensweise, dass die Provision meist auf den Interessenten abgewälzt wird, wird diese je nach Bundesland und dort üblicher Gepflogenheiten beim Vermitteln einer Immobilie- allein vom Verkäufer,
- dem Käufer,
- oder von beiden zu gleichen Teilen