Hundehaftpflichtversicherung: Zusatzleistungen / Sonderleistungen

Wie jede Haftpflichtversicherung gibt es auch bei der Hundehaftpflichtversicherung sogenannte Muss Leistungen, die unbedingt bei einer guten und günstigen Hundehaftpflicht mit dabei sein sollten und Kann Leistungen / Zusatzleistungen, die je nach Situation sinnvoll sein können oder ebenso nutzlos wie teuer sind.

Hundehaftpflichtversicherung: Zusatzleistungen

Bei der Hundehaftpflichtversicherung sind die Zusatzleistungen, im Vergleich zur privaten Haftpflichtversicherung, wesentlich schwieriger von den Basisleistungen abzugrenzen, da diese nicht bei jeder Versicherung erhältlich sind. Als Basisleistung, siehe auch , betrachten wir jegliche Leistung, die im Sinne der Haftpflichtversicherung für einen ausreichenden Alltagsschutz, der gängige Risiken abdecken soll, erforderlich ist - Zusatzleistungen sind Leistungen, die man nicht zwingend braucht, aber den Versicherungsschutz deutlich erweitern können.

Als übliche, oft gegen Aufpreis angebotene Zusatzleistung in der Hundehaftpflichtversicherung kann:
- die Operationsversicherung,
- die Zusatzversicherung anderer Hunde,
- der erweiterte Versicherungsschutz im Ausland,
- die Hundeschulen Versicherung,
- die Ausweitung der Deckungssumme sowie,
- die gewerbliche Nutzung des Hundes

betrachtet werden.

Operationsversicherung
Die Operationsversicherung ist aus unserer praktischen Erfahrung und Sicht ähnlich der Glasbruchversicherung in der privaten Haftpflichtversicherung eine Versicherung, die der Versicherung nützt, da sie mit einem Aufschlag auf die Monatsbeiträge von im Schnitt 15 - 20 Euro als deutlich teurer als die reguläre Hundehaftpflichtversicherung, Beitragshöhe im Mittel 2 - 5 Euro pro Monat, eingestuft werden kann ohne dafür einen entsprechenden Nutzen oder Mehrwert zu bieten.

Siehe ausführlich die Nachteile der Operationsversicherung in der Hundehaftpflichtversicherung im Artikel

Zusatzversicherung weiterer Hunde
Beim Vergleich der Hundehaftpflichtversicherung ist dieser Punkt nur für Halter von mehreren Hunden interessant, was jedoch nicht die Regel ist. Wichtig ist hierbei nur, dass nicht jede Versicherung, ähnlich der privaten Haftpflicht in puncto Mitversicherung aller Haushaltsmitglieder, alle Hunde in einem Haushalt ohne Aufschlag versichert, sondern nur einen Hund.

Am Markt gilt überwiegend, dass für weitere Hunde, die in die Versicherung aufgenommen werden sollen, entweder noch einmal ein Jahresbeitrag fällig wird, wenn auch nur im Bereich 60 - 80 % des Erstbeitrages (sofern die Hunderasse vom Versicherungsschutz nicht ausgenommen ist) oder aber für jeden Hund gesondert eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss (ohne Rabatt).

Erweiterter Versicherungsschutz im Ausland
Alle uns bekannten Versicherungen, die eine Hundehaftpflichtversicherung anbieten, bieten im Basisschutz die Auslandsversicherung mit an - aber: leider unterscheiden sich die Konditionen sehr stark hinsichtlich der Deckungssummen (teils drastische Abweichungen von den Deckungssummen im Basisschutz), der Laufzeit (Laufzeit der Versicherung länger die die Gültigkeit des Auslandsschutzes) oder möglicher Einschränkungen (Laufzeit / Deckungssumme) je nach Reiseziel / Aufenthaltsland.

Auch hier gilt wieder die Grundformel: Möchte man ohne Einschränkungen sein, ist dies entweder für einen Aufpreis auf den vereinbarten Beitrag üblich oder man sucht direkt nach einer Versicherung, die dies ohne Aufpreis anbietet, aber in der Regel teurer ist.

Hundeschulen Versicherung
Wer mit seinem Hund an einer Hundeschule teilnehmen möchte, sollte darauf achten, dass die Teilnahme an der Hundeschule in der Versicherung inbegriffen ist. Die Hundeschule stellt im Gegensatz zum Alltagsverkehr ein erhöhtes Risiko aus Sicht der Versicherung dar und muss gesondert Aufnahme finden.

Zwar ist dies mittlerweile bei fast allen Versicherungen der Fall, jedoch sollte man sich bei einem Vergleich trotzdem informieren, ob die Hundeschulen Versicherung tatsächlich mit angeboten wird bzw. in einer bestehenden Versicherung die Versicherungspolice dahingehend überprüfen, bevor man eine Hundeschule mit dem Hund besucht.

Erhöhung der Deckungssumme
Generell empfehlen wir, vor dem Abschluss der Hundeversicherung und bei einem Vergleich darauf Wert zu legen, dass die Deckungssumme mindestens 3 - 5 Millionen Euro betragen sollte und sowohl für Personenschäden, Vermögensschäden und Sachschäden pauschal gleich hoch ist.

Jedoch ist das bei sehr günstigen Hundeversicherungen nicht der Fall, weswegen eine Erhöhung der Deckungssumme zur Pauschalisierung der Deckungssummen (meist: Vermögensschäden / Sachschäden) teuer werden können.

Gewerbliche Nutzung des Hundes
Wie auch alle anderen Unterpunkte ist die gewerbliche Nutzung des Hundes nur für eine spezielle Gruppe interessant: Gewerbetreibende. Wer einen Hund gewerblich nutzen möchte, z. B. als Wachhund, Rettungshund, Suchhund, Therapiehund, Hütehund usw., muss darauf achten, dass die gewerbliche Nutzung ausdrücklich in der Versicherungspolice inbegriffen ist.

Die gewerbliche Nutzung des Hundes ist eine Zusatzleistung, welche je nach Anbieter inbegriffen sein kann oder nicht - fehlt diese Leistung, so gilt der Versicherungsschutz nicht. Vor allem Gewerbetreibende, die große Anlagen durch Hunde (mit) bewachen lassen können so in die paradoxe Situation kommen, dass Einbrecher durch Hunde gestellt oder vertrieben werden, aber die Besitzer bei einer Schädigung (z. B. Hundebiss) trotzdem zahlen müssen - ist dann der Versicherungsschutz nicht gegeben, kann es trotz „Unschuld„ sehr teuer werden.