Vergleich: Bundesschatzbriefe Typ A und Typ B

Die Anlage in einen Bundesschatzbrief ist trotz der vergleichsweise niedrigen Verzinsung oft nicht schlecht wie man denkt, denn der Bund bzw. die Deutsche Finanzagentur kann mit Vorteilen aufwarten, die keine Bank bieten kann: Keine Anlage ist sicherer als ein Bundesschatzbrief und keine ist günstiger.

Denn trotz der allgemeinen, schlechten Haushaltslage gehört Deutschland nach wie vor zu den kreditwürdigsten Staaten weltweit und in Europa. Kaum ein anderes Land hat ein besseres Rating und die Gefahr, dass die Bundesrepublik Deutschland einmal Pleite gehen kann ist nicht vorhanden. Anders gesagt: Bevor der Staat zahlungsunfähig ist, sind es andere und die Banken schon lange!

Einen Bundesschatzbrief gibt es grundsätzlich in zwei Varianten: den Bundesschatzbrief Typ A und den Bundesschatzbrief Typ B. Beide sind festverzinsliche Wertpapiere, die im Auftrag des Bundes von der bundeseigenen Deutschen Finanzagentur angeboten werden. Wenn man sich dafür entscheidet, in einen Bundesschatzbrief Typ A oder Typ B anzulegen, so wird man, wie auch gegenüber einer Bank, wenn man dort sein Geld anlegt, zum Gläubiger der Bank. Dafür, dass man sozusagen einen Kredit gewährt, erhält man natürlich auch Zinsen.

Die großen Vorteile der Bundesschatzbriefe sind nicht nur die unübertroffene Sicherheit, wenn es darum geht, sein Geld irgendwann auch komplett wiedersehen zu können, sondern auch die Sicherheit der Anlage an sich. Bundesschatzbriefe werden nicht offen gehandelt - und damit unterliegt ein Bundesschatzbrief, obwohl es sich um ein Wertpapier handelt, nicht Kursschwankungen. Wer für einen bestimmten Betrag Bundesschatzbriefe kauft, sieht diesen mit Zinsen zu 100 % auch wieder - ohne dass dieser gemindert wird.

Ein Bundesschatzbrief Typ A und Typ B ist außerdem das günstigste Wertpapier überhaupt: Denn weder für den Kauf, noch für den Verkauf fallen Gebühren an - und sollte man über kein eigenes Depot verfügen, so eröffnet die Deutsche Finanzagentur ein kostenloses, in dem die Bundesschatzbriefe verwahrt werden können.

Ein Bundesschatzbrief Typ A und Bundesschatzbrief Typ B kann direkt über die Deutsche Finanzagentur erworben werden oder auch über jede Bank. Auch diese sind verpflichtet, keine Gebühren dafür zu verlangen - hier wird aber gern getrickst, indem man versucht, Käufern ein kostenpflichtiges Depot bei der Bank aufzuschwatzen, was man jedoch nicht braucht. Jedoch besteht ein Unterschied: Im Vergleich ist der Erwerb bei einer Bank günstiger, denn über die Deutsche Finanzagentur müssen mindestens für 52 Euro, bei einer Bank nur für 50 Euro Bundesschatzbriefe erworben werden.

Wie viele Bundesschatzbriefe man kaufen möchte ist nach oben nicht geregelt - nur müssen stets 50 bzw. 52 Euro angelegt werden. Wer einen Bundesschatzbrief Typ A oder Typ B erwirbt, erhält diesen nicht per Post oder gar in „handfester„ Form - denn bei Bundesschatzbriefen handelt es sich um kapitalvertretbare Effekten, die in der Girosammelverwaltung verwahrt werden.

Welcher Bundesschatzbrief im Vergleich besser ist, muss man selbst entscheiden. Der Bundesschatzbrief Typ A läuft über 6 Jahre, der Bundesschatzbrief Typ B über 7 Jahre - der echte Unterschied liegt jedoch im direkten Vergleich der Bundesschatzbriefe in der Art der Verzinsung: Bei einem Bundesschatzbrief Typ A werden die pro Jahr erwirtschafteten Zinsen auf ein Referenzkonto ausgezahlt - der Bundesschatzbrief A ist damit ausschüttend.

Der Bundesschatzbrief Typ B ist thesaurierend, das heißt, dass pro Jahr die erwirtschafteten Zinsen neu in Bundesschatzbriefe Typ B angelegt werden. Dadurch ergibt sich ein Zinseszinseffekt, das heißt, dass die Zinsen bei einem Bundesschatzbrief Typ B nach Ablauf der Zeit deutlich mehr Zinsen erhält als im Vergleich zu einem Bundesschatzbrief Typ A.

Übrigens: Die Zinsen bei einem Bundesschatzbrief werden nicht monatlich, quartalsweise oder jährlich, sondern taggenau berechnet. Und: Wer dringend sein in Bundesschatzbriefe angelegtes Geld braucht, kann die Bundesschatzbriefe bis zu einem Wert von 5.000 Euro nach mindestens einem Anlegejahr auch wieder verkaufen und erhält die Summe ohne Abzug zuzüglich der dafür angefallenen Zinsen innerhalb von 30 Zinstagen ausgezahlt - ein späterer Nachkauf ist jedoch nicht möglich, dann muss wieder neu angelegt werden und die Laufzeit beginnt von vorn.