Lebensversicherung: Beitragsfreistellung

Nicht immer können die Beiträge für die Lebensversicherung oder Rentenversicherung entrichtet werden - ein Fehler wäre es dann jedoch in aller Regel, die Police zu kündigen. Vielmehr bietet sich häufig eine Beitragsfreistellung an, die entweder temporär oder dauerhaft vereinbart werden kann. Dies ist jedoch grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Versicherungspolice bereits einen Mindest-Rückkaufwert erreicht hat.

Prämienfreie Versicherung: rechtliche Grundlage

Dem Versicherungsnehmer ist es gemäß  § 165 VVG zu jeder Zeit am Ende der aktuellen Versicherungsperiode gestattet, die Police in eine Versicherung umzuwandeln, die prämienfrei ist. Voraussetzung: die zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbarte Mindestversicherungsleistung wurde erreicht. Sofern diese nicht erreicht wurde, muss die Versicherungsgesellschaft den Rückkaufwert plus Überschussanteile auszahlen.

Das Gesetz ist in diesem Punkt unmissverständlich - die Beitragsfreistellung ist entsprechend die möglicherweise sinnvolle Alternative zur Kündigung der Police oder zur Kreditaufnahme. Die Beitragsfreistellung macht auch dann Sinn, wenn die Zahlungen zu einem späteren Termin wieder aufgenommen werden können.

Beitragsfreistellung: Nachteile

Bittet der Versicherungsnehmer um eine Beitragsfreistellung, ändert sich der Versicherungsschutz in Punkto Risikoabsicherung und Versicherungssumme: die Versicherungsgesellschaft passt den Versicherungsschutz an bzw. reduziert ihn in Relation zur Dauer der Beitragsfreistellung. Die Versicherung kann auch von sich aus den Vertrag beitragsfrei stellen, wenn der Versicherungsnehmer den Zahlungen nicht (pünktlich) nachkommt und Kapital im ausreichenden Maße im Versicherungsschein vorhanden ist.

Die Beitragsfreistellung bei einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung ist also durchaus mit Nachteilen behaftet - trotzdem ist eine Beitragsfreistellung in den meisten Fällen einer Kündigung der Police vorzuziehen. Aufgrund der Verrechnung von Vertriebskosten und Abschlusskosten sind in der Anfangszeit der Vertragsdauer nur niedrige Beträge vorhanden, um eine beitragsfreie Versicherung bilden zu können. Nicht unbedingt ist es gewährleistet, dass in den Folgejahren der Anfangszeit ausreichend Einlagen zur Verfügung stehen, dies muss im Einzelfall geklärt werden.

Nicht zulässig ist übrigens der Abzug von eventuellen Stornogebühren, wenn die Police gekündigt bzw. die Beiträge der Versicherung freigestellt werden.