Kauf auf Rechnung - pro und contra

Ein Kauf auf Rechnung hat Vor- und Nachteile, die man gegeneinander abwiegen sollte, bevor man sich dazu entschließt, tatsächlich etwas auf Rechnung zu kaufen. Und auch Unternehmen sollten sich genau überlegen, ob sie ihre Ware auf Rechnung anbieten möchten, oder sie dieses Vertrauen in ihre Kunden vielleicht lieber nicht setzen möchten.

Der Vorteil beim Kauf auf Rechnung ist für den Käufer bzw. den Kunden offensichtlich: die Ware wird geliefert, kann geprüft werden, ebenso wie die Rechnung selbst - und erst dann wird der Rechnungsbetrag überwiesen. Das verschafft dem Kunden eine gewisse Zahlungsfrist, die ansonsten bei Barzahlung oder den anderen Möglichkeiten, Ware zu bezahlen, nicht besteht.

Im Gegensatz dazu bietet die Vorauszahlung bzw. Vorkasse fast nur Nachteile für den Kunden: er muss dem Shop bzw. Händler gewissermaßen vertrauen und darauf setzen, dass die Ware auch wirklich geliefert wird, denn es wird erst dann ausgeliefert, wenn der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist. Entsprechend empfiehlt sich Vorkasse nicht, wenn man den Shop nicht kennt oder es sich allgemein um einen kleinen, eher unbekannten Shop handelt.

Der Kauf auf Rechnung kann aber auch von Nachteil sein: zum einen verlangen manche Händler Gebühren oder Versandkosten, auf die sie bei Kauf mit Vorkasse oder Einzugsermächtigung eher verzichten würden, zum anderen kann es leicht passieren, dass man die Rechnung vergisst oder übersieht, und vier Wochen später eine Mahnung ins Haus flattert. Im Grunde ist es also am besten, eine Rechnung sofort nach Erhalt zu überweisen, auch deswegen, um sich fair gegenüber dem Händler zu verhalten.

Händler bzw. Selbständige sollten natürlich darauf achten, dass die Rechnung vollständig und korrekt ist - das ist nicht nur für die Kundenzufriedenheit wichtig, sondern auch für das Finanzamt. Am besten nutzt man eine Rechnungsvorlage oder eine genaue Anleitung, wie man eine Rechnung erstellt, um Ärgernissen und Fehlern aus dem Weg zu gehen.

Dem Kunden sollte eine angemessene Frist, je nach Rechnungsbetrag zwischen zwei und beispielsweise vier Wochen, zum Begleichen des Betrages zugestanden werden, danach bietet sich eine erste freundliche Zahlungserinnerung an, bevor man damit beginnt, Mahnungen zu verschicken.