Riester-Rente: Förderungen und Zulagen
Bei der Riester-Rente handelt es sich bekanntlich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die in mehreren Formen auftreten kann: als Fondssparplan, Rentenversicherung, einem Riester-Banksparplan oder einem Riester-Bausparvertrag bzw. dem so genannten Wohn-Riester. Attraktiv ist die Riester-Rente aufgrund der staatlichen Zulagen in erster Linie für kinderreiche Familien.
Lohnend ist die Riester-Rente in erster Linie für Familien mit vielen Kindern - mit jedem Kind steigt die Kinderzulage. Doch auch Alleinstehende können von einem Riester-Vertrag profitieren: eine alleinstehende Person zahlt in ihren Riestervertrag 2.100 Euro ein, bei einem Grenzsteuersatz von 30% erhält sie im Rahmen der Anlage Vorsorgeaufwand in der Einkommensteuererklärung eine steuerliche Vergünstigung - die Riester-Förderung würde in diesem Fall etwa 30% betragen.
Grob könnte man sagen, dass sich die Riester-Rente für jeden lohnt, der förderungsberechtigt ist: Grundzulage, Kinderzulage und für Besserverdiener ggf. noch steuerliche Vergünstigungen. Da die Zulagen begrenzt sind, können sie theoretisch auch überbezahlt werden - das heißt, der Sparer zahlt mehr in seinen Sparvertrag ein, als für die Förderung notwendig wäre. Dies ist zwar nicht schädlich, bringt aber auch keine weiteren Vorteile und sollte deswegen eher vermieden werden.
Übrigens: seit einigen Jahren gibt es bei den Riesterverträgen nur noch die so genannten Unisex-Tarife: das heißt, das Männer und Frauen einheitliche Tarife auf Neuverträge bezahlen, oder anders: Männer und Frauen zahlen gleichhohe Beiträge und erhalten dieselben Leistungen.
Voraussetzung für die Förderung
Im Grunde wurde im Zuge der Riester-Rente der Generationenvertrag Altersrente teilweise gekündigt worden, die Altersvorsorge, die mit staatlicher Förderung einhergeht, stellt gewissermaßen den zweiten Pfeiler der Alterssicherung dar. Grundsätzlich sind alle Vorsorgeangebote mit den Steuervorteilen und den staatlichen Zulagen förderbar, die einen Prüfstempel tragen, und zwar der „Zertifizierungsstelle für Altersvorsorgeprodukte„.Zulagen und Förderung für Riester Verträge
Die staatlichen Förderungen und steuerlichen Vergünstigungen sollen die Riesterprodukte attraktiver machen, da es sich bei der Riesterrente schließlich um keine Zwangsrente handelt und die Inanspruchnahme entsprechend freiwillig ist. Riester-Verträge müssen laufend an die aktuellen Lebensumstände angepasst werden, damit beispielsweise die Kinderzulage korrekt gewährt werden kann - auch darin unterscheiden sich Riester-Verträge von den herkömmlichen Versicherungsverträgen.Lohnend ist die Riester-Rente in erster Linie für Familien mit vielen Kindern - mit jedem Kind steigt die Kinderzulage. Doch auch Alleinstehende können von einem Riester-Vertrag profitieren: eine alleinstehende Person zahlt in ihren Riestervertrag 2.100 Euro ein, bei einem Grenzsteuersatz von 30% erhält sie im Rahmen der Anlage Vorsorgeaufwand in der Einkommensteuererklärung eine steuerliche Vergünstigung - die Riester-Förderung würde in diesem Fall etwa 30% betragen.
Grob könnte man sagen, dass sich die Riester-Rente für jeden lohnt, der förderungsberechtigt ist: Grundzulage, Kinderzulage und für Besserverdiener ggf. noch steuerliche Vergünstigungen. Da die Zulagen begrenzt sind, können sie theoretisch auch überbezahlt werden - das heißt, der Sparer zahlt mehr in seinen Sparvertrag ein, als für die Förderung notwendig wäre. Dies ist zwar nicht schädlich, bringt aber auch keine weiteren Vorteile und sollte deswegen eher vermieden werden.
Übrigens: seit einigen Jahren gibt es bei den Riesterverträgen nur noch die so genannten Unisex-Tarife: das heißt, das Männer und Frauen einheitliche Tarife auf Neuverträge bezahlen, oder anders: Männer und Frauen zahlen gleichhohe Beiträge und erhalten dieselben Leistungen.