Wie kann man die Wohnung von der Steuer absetzen?

In Deutschland kann man, wenn man eine Steuererklärung nicht scheut, so einiges von der Steuer absetzen, aber kann man auch die Wohnung von der Steuer absetzen? Das kommt konkret darauf an, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird, denn je nach Ausgangslage gibt es hier verschiedene Möglichkeiten.

Vermieter sind klar im Vorteil, wenn es darum geht, ob man die Kosten für die Wohnung von der Steuer absetzen kann. Denn als Vermieter ist man nicht nur dazu verpflichtet, die Einnahmen aus einer Vermietung bei der Steuer anzugeben, sondern man kann auch jegliche Verluste, die im Zusammenhang mit der Mietwohnung entstehen, steuerlich geltend machen.

Das sind nicht nur die Kosten, die für eine Renovierung oder Modernisierung der Wohnung anfallen, sondern auch alle anderen Grundkosten, z. B. für Versicherungen oder sogar Kreditkosten oder Kosten um die Wohnung vermieten zu können und auf dem Markt anzubieten. Auch wenn die Wohnung leer steht, kann man die trotzdem noch anfallenden Kosten steuerlich geltend machen.

Als Mieter oder Eigentümer, der die Wohnung selbst nutzt, sind die Möglichkeiten demgegenüber sehr eingeschränkt, da man mit der Wohnung keine direkten Gewinne erzielt. Auch wenn man die Wohnung sein Eigentum nennen kann und somit die Miete spart, zählt das nicht als Gewinn. Wo keine Gewinne entstehen, können auch keine Verluste geltend gemacht werden.

Man kann trotzdem Kosten für die Wohnung von der Steuer absetzen und zwar im Rahmen der Freibeträge. So kann man auch als Mieter oder Eigentümer, der die Wohnung selbst nutzt, Handerwerkerkosten, die für Reparaturen oder Modernisierungen anfallen, von der Steuer absetzen.

Das ist jedoch zum einen nur anteilig möglich, so können maximal 20 % der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro steuerlich geltend gemacht werden, und zum anderen ist nur der Handwerkerlohn absetzbar, nicht jedoch das Material. Um die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen zu können, benötigt man somit immer eine Rechnung, in der Lohnkosten und Material getrennt ausgewiesen werden. Außerdem müssen diese arbeiten innerhalb bzw. in den eigenen 4 Wänden vorgenommen werden, sonst kann das Finanzamt die steuerliche Anerkennung verweigern.