Die Bank wechseln - Fristen und Schwierigkeiten
Die Bank zu wechseln kann aus verschiedenen Gründen möglich sein - zum Beispiel weil man umzieht und die alte Hausbank über keine Filialen am neuen Wohnort verfügt, oder aber weil man schlicht und ergreifend unzufrieden ist mit der bestehenden Bank. Je nachdem, durch welche Produkte die Kundenbeziehung ausgemacht wird, bestehen unterschiedliche Dinge, die man beim Bank wechseln beachten sollte.
Angenommen, es besteht nur ein Girokonto, dann ist der Wechsel der Bank recht problemlos. Das Konto muss gekündigt werden, sollte der Kontoinhaber seinen Kreditrahmen, sofern vorhanden, in Anspruch genommen haben, muss dieser vor der Kündigung restlos ausgeglichen sein. Die Kündigung erfolgt schriftlich, in aller Regel ist es dafür notwendig, wenn es sich nicht gerade um eine Onlinebank bzw. um eine Direktbank handelt, dass man persönlich bei der Bank vorspricht.
Das neue Konto kann aber auch schon vor der Kündigung des alten Kontos eröffnet werden, möglich ist natürlich auch, dass man beide Konten behält - handelt es sich um kostenlose Girokonten, so spricht nichts dagegen, das alte Konto beizubehalten, ohne es vorerst aktiv zu nutzen. Sollte man beide Konten nutzen, so ist dies im Sinne des Freistellungsantrags zu beachten.
Schwieriger wird der Wechsel, wenn eine laufende Verpflichtung in Form eines Darlehens besteht - dem Kreditvertrag ist zu entnehmen, inwiefern der Kredit vorzeitig gekündigt werden kann. Bei einer vereinbarten Zinsbindung verlangt die Bank, sofern sie erstens der Kündigung überhaupt zustimmt und zweitens vor Ablauf der Zinsbindungsfrist gekündigt wird, dass der Kunde eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt - die Höhe dieser Entschädigungszahlung orientiert sich an der Höhe des Kreditbetrages selbst.
Auch bei Geldanlagen bestehen mitunter Kündigungsfristen, die der Bankkunde beachten muss - beim Sparbuch beträgt sie zumeist einen Monat oder auch drei Monate, und auch hier wird eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, wenn der Kunde die Kündigungsfrist nicht einhält.
Problemloser lässt sich hingegen das Tagesgeldkonto wechseln - es bestehen zwar manchmal gewisse Auflagen, wie beispielsweise, dass pro Tag nicht mehr als 5000 Euro abgezogen werden dürfen, doch grundsätzlich lässt sich das Geld unkompliziert auf ein Tagesgeldkonto einer anderen Bank transferieren.
Angenommen, es besteht nur ein Girokonto, dann ist der Wechsel der Bank recht problemlos. Das Konto muss gekündigt werden, sollte der Kontoinhaber seinen Kreditrahmen, sofern vorhanden, in Anspruch genommen haben, muss dieser vor der Kündigung restlos ausgeglichen sein. Die Kündigung erfolgt schriftlich, in aller Regel ist es dafür notwendig, wenn es sich nicht gerade um eine Onlinebank bzw. um eine Direktbank handelt, dass man persönlich bei der Bank vorspricht.
Das neue Konto kann aber auch schon vor der Kündigung des alten Kontos eröffnet werden, möglich ist natürlich auch, dass man beide Konten behält - handelt es sich um kostenlose Girokonten, so spricht nichts dagegen, das alte Konto beizubehalten, ohne es vorerst aktiv zu nutzen. Sollte man beide Konten nutzen, so ist dies im Sinne des Freistellungsantrags zu beachten.
Schwieriger wird der Wechsel, wenn eine laufende Verpflichtung in Form eines Darlehens besteht - dem Kreditvertrag ist zu entnehmen, inwiefern der Kredit vorzeitig gekündigt werden kann. Bei einer vereinbarten Zinsbindung verlangt die Bank, sofern sie erstens der Kündigung überhaupt zustimmt und zweitens vor Ablauf der Zinsbindungsfrist gekündigt wird, dass der Kunde eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt - die Höhe dieser Entschädigungszahlung orientiert sich an der Höhe des Kreditbetrages selbst.
Auch bei Geldanlagen bestehen mitunter Kündigungsfristen, die der Bankkunde beachten muss - beim Sparbuch beträgt sie zumeist einen Monat oder auch drei Monate, und auch hier wird eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, wenn der Kunde die Kündigungsfrist nicht einhält.
Problemloser lässt sich hingegen das Tagesgeldkonto wechseln - es bestehen zwar manchmal gewisse Auflagen, wie beispielsweise, dass pro Tag nicht mehr als 5000 Euro abgezogen werden dürfen, doch grundsätzlich lässt sich das Geld unkompliziert auf ein Tagesgeldkonto einer anderen Bank transferieren.