Was Kredite teuer macht!
Schlendert man an den Fenstern und Auslagen der Banken vorbei ist es stellenweise kaum zu glauben, zu welch günstigen Zinsen man sich heute Geld leihen kann. Bei Zinsen von 3 - 4 % selbst für Summen bis zu 10.000 Euro - und das ohne Sicherheiten stellen zu müssen - sind selbst größere Anschaffungen noch einfach zu finanzieren und zu bezahlen.
Wer nicht sofort ja sagt, kann hier bereits sparen, denn ein hoher Ausgabeaufschlag, der meist über 1 % der Kreditsumme, sowie Bearbeitungsgebühren von 3 - 4 % der Kreditsumme sind nicht die mögliche Untergrenze, sondern eher ein branchenübliches Maximum, welches meist mit der schlechteren Bonität begründet wird - zusätzlich zum höheren Sollzins. Wer hier hart verhandelt, ein Aufschlag von 1 % sowie Bearbeitungsgebühren von 1 - 2 % sind bei einer guten Bonität durchaus realistisch, kann ordentlich an Kosten sparen, die nur den Kredit unnötig teuer machen.
Sobald alles in trockenen Tüchern ist und der Effektivzins immerhin selbst bei Beträgen von 8.000 bis 10.000 Euro kaum mehr als 5 - 6 % beträgt, könnte man meinen, der Vertrag ist damit unterschriftsreif. Nur kommt an diesem Punkt oft der Hinweis, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung anzuraten wäre - schließlich weiß niemand in der aktuellen Situation, wie es in 2, 3 Jahren aussieht und man möchte dann natürlich nur ungern im Fall von Arbeitslosigkeit Schulden am Hals haben oder sogar im Falle eines plötzlichen Ablebens die Familie mit Schulden belasten.
Damit man dieses Risiko minimiert und auf der sicheren Seite sein kann, bietet sich der Abschluss einer Restschuldversicherung, natürlich gleich direkt über die Bank an - und sie kostet auch kaum mehr pro Monat: 20 - 30 für deutlich mehr Sicherheit und der effektive Zins bleibt gleich!
Denn: Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um eine freiwillige, optionale Zusatzleistung -und diese muss nicht in den effektiven Zins eingerechnet werden. Würde man 20 - 30 Euro pro Monat in die Kreditnebenkosten, wie auch die Bearbeitungsgebühren und den Ausgabeaufschlag, einberechnen würde auch ein günstiger Zins von 5 - 6 % schnell auf über 12 - 15 % klettern, bei höheren Zinsen kann man auch gut und gerne mit seinem „günstigen„ Darlehen die 20 Prozentmarke knacken! Kredite mit solcherlei Niedrigzinsen würde natürlich kaum ein Mensch in Anspruch nehmen wollen!
Eine Unterschrift sollte immer, egal wie brenzlig die Lage ist oder wie gut der Zins aussieht, dann verweigert werden, wenn die Bank nicht dazu bereit ist, den Vertrag mitzugeben, auf Nachfrage die Gesamtkosten, einschließlich optionaler Kosten wie jener für die Restschuldversicherung in den effektiven Zins einzuberechnen oder gar auf eine Restschuldversicherung zu verzichten. Vor allem letzteres deutet darauf hin, dass der Bank nicht an der Vermittlung eines günstigen Kredites gelegen ist, sondern nur am Verkauf einer der teuersten Risikoversicherungen überhaupt!
Tipp:Der Abschluss einer Risikolebensversicherung oder einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Alternative ist meist sehr viel günstiger als eine Restschuldversicherung und es kann sowohl eine größere Haftungsbandbreite und Haftungssumme vereinbart werden.
Sollte man die Unterschrift getätigt haben, ist auch noch nicht aller Tage Abend, denn zumindest die Zusatzpolice in Form der Restschuldversicherung darf noch bis zu 30 Tage nach der Unterschrift widerrufen werden. Auch wenn die Bank einen Kredit vorher nicht ohne den Abschluss einer Restschuldversicherung vergeben wollte, kann sie diesen nun nicht mehr zurücknehmen.
Wer erst nach 30 Tagen die Restschuldversicherung kündigen möchte, hat es hingegen schwerer: die vollständige Kündigung ist, außer bei einer generellen Anfechtung des Vertrages wegen Sittenwidrigkeit, nicht möglich - jedoch kann der Vertrag immer noch teilweise gelöst werden, z. B. wenn verschiedene Sachverhalte abgesichert wurden. Am teuersten ist beispielsweise in einer „Rundum-Sorglos-Versicherung„ immer die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit: bereits die Trennung von diesem Kostenpunkt kann deutliche Einsparungen bedeuten.
Schaufensterkonditionen und Niedrigzinsen
Wenn man mit der Bank einen Beratungstermin vereinbart hat um über einen möglichen Kredit zu verhandeln, gibt es diese Schaufensterkonditionen und Niedrigzinsen meist nicht mehr - man hätte ja noch eine Hypothek offen, das Auto ist auch noch nicht abbezahlt, und das neue Arbeitsverhältnis ist zwar fest und unbefristet, aber es besteht ja erst seit 12 Monaten. Alles in allem: die Bonität ist zwar gut, könnte aber besser sein - und schon steigt der Zins um wenige Prozent.Wer nicht sofort ja sagt, kann hier bereits sparen, denn ein hoher Ausgabeaufschlag, der meist über 1 % der Kreditsumme, sowie Bearbeitungsgebühren von 3 - 4 % der Kreditsumme sind nicht die mögliche Untergrenze, sondern eher ein branchenübliches Maximum, welches meist mit der schlechteren Bonität begründet wird - zusätzlich zum höheren Sollzins. Wer hier hart verhandelt, ein Aufschlag von 1 % sowie Bearbeitungsgebühren von 1 - 2 % sind bei einer guten Bonität durchaus realistisch, kann ordentlich an Kosten sparen, die nur den Kredit unnötig teuer machen.
Sobald alles in trockenen Tüchern ist und der Effektivzins immerhin selbst bei Beträgen von 8.000 bis 10.000 Euro kaum mehr als 5 - 6 % beträgt, könnte man meinen, der Vertrag ist damit unterschriftsreif. Nur kommt an diesem Punkt oft der Hinweis, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung anzuraten wäre - schließlich weiß niemand in der aktuellen Situation, wie es in 2, 3 Jahren aussieht und man möchte dann natürlich nur ungern im Fall von Arbeitslosigkeit Schulden am Hals haben oder sogar im Falle eines plötzlichen Ablebens die Familie mit Schulden belasten.
Damit man dieses Risiko minimiert und auf der sicheren Seite sein kann, bietet sich der Abschluss einer Restschuldversicherung, natürlich gleich direkt über die Bank an - und sie kostet auch kaum mehr pro Monat: 20 - 30 für deutlich mehr Sicherheit und der effektive Zins bleibt gleich!
Teure Extras, die keinen Schutz darstellen!
Wäre die Restschuldversicherung so gut, wie sie angepriesen ist, würde im Grunde nichts gegen sie sprechen. Problematisch ist jedoch, dass diese oft nur begrenzt und dann nur in Spezialfällen einen echten Schutz leistet und vor allem: sie ist teuer und treibt die Kreditkosten in ungeahnte Höhen. Die tatsächlichen Kosten (umgelegt auf den Zins) sind dabei für den Kunden nicht ersichtlich - und müssen auch nicht offen gelegt werden.Denn: Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um eine freiwillige, optionale Zusatzleistung -und diese muss nicht in den effektiven Zins eingerechnet werden. Würde man 20 - 30 Euro pro Monat in die Kreditnebenkosten, wie auch die Bearbeitungsgebühren und den Ausgabeaufschlag, einberechnen würde auch ein günstiger Zins von 5 - 6 % schnell auf über 12 - 15 % klettern, bei höheren Zinsen kann man auch gut und gerne mit seinem „günstigen„ Darlehen die 20 Prozentmarke knacken! Kredite mit solcherlei Niedrigzinsen würde natürlich kaum ein Mensch in Anspruch nehmen wollen!
Niemals sofort unterschreiben!
Es gilt deswegen immer: Vor einer Unterschrift sollte man den Kreditvertrag immer mit nach Hause nehmen um noch eine Nacht darüber zu schlafen oder um diesen einer Verbraucherzentrale vorzulegen und sich so eine zweite Fachmeinung zu einem konkreten Fall einzuholen. Die Restschuldversicherung ist nicht umsonst der verteuernde Hauptfaktor, welcher am ehesten einer Prüfung bedarf.Eine Unterschrift sollte immer, egal wie brenzlig die Lage ist oder wie gut der Zins aussieht, dann verweigert werden, wenn die Bank nicht dazu bereit ist, den Vertrag mitzugeben, auf Nachfrage die Gesamtkosten, einschließlich optionaler Kosten wie jener für die Restschuldversicherung in den effektiven Zins einzuberechnen oder gar auf eine Restschuldversicherung zu verzichten. Vor allem letzteres deutet darauf hin, dass der Bank nicht an der Vermittlung eines günstigen Kredites gelegen ist, sondern nur am Verkauf einer der teuersten Risikoversicherungen überhaupt!
Tipp:Der Abschluss einer Risikolebensversicherung oder einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Alternative ist meist sehr viel günstiger als eine Restschuldversicherung und es kann sowohl eine größere Haftungsbandbreite und Haftungssumme vereinbart werden.
Vertrag ist unterschrieben - was nun?
Wurde der Vertrag erst einmal unterschrieben, so ist dieser kaum noch zu beanstanden, sofern die Kreditnebenkosten nicht das übliche Maß um mehr als 100 % übersteigen, da der Vertrag und die Konditionen sonst als sittenwidrig (Wucher) eingestuft werden könnten, was sich letztendlich meist nur vor Gericht klären lässt.Sollte man die Unterschrift getätigt haben, ist auch noch nicht aller Tage Abend, denn zumindest die Zusatzpolice in Form der Restschuldversicherung darf noch bis zu 30 Tage nach der Unterschrift widerrufen werden. Auch wenn die Bank einen Kredit vorher nicht ohne den Abschluss einer Restschuldversicherung vergeben wollte, kann sie diesen nun nicht mehr zurücknehmen.
Wer erst nach 30 Tagen die Restschuldversicherung kündigen möchte, hat es hingegen schwerer: die vollständige Kündigung ist, außer bei einer generellen Anfechtung des Vertrages wegen Sittenwidrigkeit, nicht möglich - jedoch kann der Vertrag immer noch teilweise gelöst werden, z. B. wenn verschiedene Sachverhalte abgesichert wurden. Am teuersten ist beispielsweise in einer „Rundum-Sorglos-Versicherung„ immer die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit: bereits die Trennung von diesem Kostenpunkt kann deutliche Einsparungen bedeuten.