Goldsteuer: Wie muss ich Gold versteuern?
In Zeiten der Krisen stürzen sich immer mehr Anleger geradezu auf die Geldanlage Gold - nach Meinung von vielen wird Gold auch dann noch wertvoll sein, wenn wir in einer Welt leben, in der nichts mehr Wert besitzt, außer der eigenen Arbeitskraft. Ob und inwiefern es Sinn macht, in Gold investieren zu wollen, wird in anderen Artikeln auf blkk.de geklärt - doch wie wird Gold eigentlich versteuert? Was gilt beim Goldkauf und Gold Verkauf hinsichtlich der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer? Und taucht die Geldanlage Gold auch in der Steuererklärung auf?
Beruhigt können zunächst diejenigen Anleger sein, die privat physisches Gold kaufen und verkaufen - in Deutschland gibt es keine Vermögenssteuer, wie beispielsweise eine Goldsteuer etc. Vorsicht muss man nur dann walten lassen, wenn das Gold innerhalb der Spekulationsfrist bzw. innerhalb eines Jahres wiederverkauft wird.
Sofern mit dem Wiederverkauf gewartet wird, bis die Spekulationsfrist von einem Jahr vorüber ist, sind die Gewinne nicht der Einkommensteuer unterworfen, wer jedoch vor Ablauf der Frist verkauft, muss den Gewinn mit dem Grenzsteuersatz bzw. seinem eigenen persönlichen Steuersatz versteuern.
Verkauf und Kauf von physischem Gold unterliegt auch dann nicht der Mehrwertsteuer, wenn es sich um Anlagegold handelt. Außerhalb des Zweitmarktes fallen jedoch Gebühren beim Goldkauf an, die berücksichtigt werden sollten: der Kaufpreis übersteigt im professionellen Handel immer den Verkaufspreis.
Das Gleiche gilt für Gold-ETFs und Gold Zertifikate, auch wenn sich die Zertifikate auf Edelmetalle beziehen: es sind und bleiben Wertpapiere, die mit der Abgeltungssteuer belastet werden. Bei Gold-ETFs, also Exchange Traded Funds, handelt es sich um Indexfonds, die börsengehandelt sind, sie werden wie andere Investmentfonds auch besteuert.
Übrigens: der Erlass der Mehrwertsteuer, der beim Kauf und Verkauf von Goldbarren und Goldmünzen erfolgt, gilt nicht für andere Edelmetalle, wie beispielsweise Silber: wer Silberbarren und Silbermünzen kauft, der muss den vollen Umsatzsteuersatz mit einrechnen, es gelten nur für ganz bestimmte Silbermünzen Ausnahmeregelungen.
Beruhigt können zunächst diejenigen Anleger sein, die privat physisches Gold kaufen und verkaufen - in Deutschland gibt es keine Vermögenssteuer, wie beispielsweise eine Goldsteuer etc. Vorsicht muss man nur dann walten lassen, wenn das Gold innerhalb der Spekulationsfrist bzw. innerhalb eines Jahres wiederverkauft wird.
Besteuerung von physischem Gold
Physische Wertgegenstände wie Goldschmuck, Goldbarren und Goldmünzen erwirtschaften keine Zinsen und tauchen deswegen erst einmal nicht in der Einkommensteuererklärung auf: es fällt keine Einkommensteuer an, Werbungskosten können nicht abgesetzt werden. Es ist keine Abgeltungssteuer auf die Gewinne bei An- und Verkauf zu entrichten.Sofern mit dem Wiederverkauf gewartet wird, bis die Spekulationsfrist von einem Jahr vorüber ist, sind die Gewinne nicht der Einkommensteuer unterworfen, wer jedoch vor Ablauf der Frist verkauft, muss den Gewinn mit dem Grenzsteuersatz bzw. seinem eigenen persönlichen Steuersatz versteuern.
Verkauf und Kauf von physischem Gold unterliegt auch dann nicht der Mehrwertsteuer, wenn es sich um Anlagegold handelt. Außerhalb des Zweitmarktes fallen jedoch Gebühren beim Goldkauf an, die berücksichtigt werden sollten: der Kaufpreis übersteigt im professionellen Handel immer den Verkaufspreis.
Goldminenfonds und Goldminenaktien - Einkommensteuer
Bei Papiergold ergeben sich andere Regeln, als bei physischem Gold: Verluste bzw. Gewinne aus dem Handel mit Goldminenfonds und Goldminenaktien werden ebenso besteuert, wie Aktien bzw. Aktienfonds, und zwar seit Januar 2009 und unabhängig davon, wie lange die Papiere gehalten werden, mit 25% Abgeltungssteuer.Das Gleiche gilt für Gold-ETFs und Gold Zertifikate, auch wenn sich die Zertifikate auf Edelmetalle beziehen: es sind und bleiben Wertpapiere, die mit der Abgeltungssteuer belastet werden. Bei Gold-ETFs, also Exchange Traded Funds, handelt es sich um Indexfonds, die börsengehandelt sind, sie werden wie andere Investmentfonds auch besteuert.
Übrigens: der Erlass der Mehrwertsteuer, der beim Kauf und Verkauf von Goldbarren und Goldmünzen erfolgt, gilt nicht für andere Edelmetalle, wie beispielsweise Silber: wer Silberbarren und Silbermünzen kauft, der muss den vollen Umsatzsteuersatz mit einrechnen, es gelten nur für ganz bestimmte Silbermünzen Ausnahmeregelungen.
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