Lebensversicherung: Höhe der Versicherungssumme

In erster Linie ist eine Lebensversicherung bzw. eine Kapitallebensversicherung ein Sparvertrag und stellt erst in zweiter Linie eine Risikoabdeckung dar. Entsprechend häufig entscheiden sich Versicherte dazu, eine Versicherungssumme zu wählen, die keinen ausreichenden Versicherungsschutz im Todesfall bietet. Die festgelegte Versicherungssumme wird dann vom Versicherer ausgezahlt, wenn der Versicherte den Ablauftermin, der im Vertrag festgelegt wird, erlebt, oder zuvor verstirbt.

Nach wie vor ist eine Kapitallebensversicherung eine nicht wegzudenkende Säule der Altersvorsorge, und das, obwohl die Erträge mittlerweile zumindest teilweise besteuert werden. Aufgrund der recht hohen Summen ist es ausgesprochen wichtig, den korrekten Tarif und eine Versicherungsgesellschaft, die leistungsstark ist, zu wählen. Oftmals ist die Trennung zwischen Sparvertrag bzw. Rentenversicherung und der reinen Risikoabsicherung die bessere Wahl.

Todes- und Erlebensfall von 2 Personen

Die Auszahlung der ausgehandelten Versicherungssumme, also die Versicherungsleistung, erfolgt dann, wenn beide Versicherten den Ablauftermin erleben, der im Versicherungsschein genannt wird, oder aber einer der beiden Versicherten vor dem Ablauftermin stirbt. Die vereinbarte Versicherungssumme wird auch dann nur einmal fällig, wenn beide versicherten Personen gleichzeitig sterben sollten, wie etwa bei einem Unfall.

Der Auszahlungszeitpunkt einer Kapitallebensversicherung ist fest (Terminfixversicherung): das bedeutet, dass die Versicherungsleistung immer zum Ablauftermin erfolgt, der im Versicherungsschein genannt wird, wobei irrelevant ist, inwiefern der Versicherte diesen Zeitpunkt erlebt. Bei Tod des Versicherten enden auch automatisch die Beitragszahlungen, spätestens jedoch zum Ende der Versicherungsdauer.

Die Versicherungsleistung

Im Todesfall umfasst die Versicherungsleistung die Auszahlung des Kapitals an die begünstigte Person, die im Vertrag genannt wird. Im so genannten Erlebensfall richtet sich die Auszahlung der Versicherungssumme inklusive der erwirtschafteten Überschüsse an den Versicherten selbst. Daraus ergeben sich die folgenden möglichen Auszahlungen:

  • Kapitalauszahlung bei Ende der Versicherungslaufzeit inklusive Schlussgewinnanteil und Überschussanteile

  • Kapitalauszahlung, wenn die versicherte Person verstirbt, inklusive den laufenden Überschussanteilen

  • teilweise Auszahlung der Versicherungssumme, ein fester Prozentsatz wird vereinbart


Der regelmäßig zu zahlende Beitrag richtet sich zum einen nach der Laufzeit, zum anderen nach der Versicherungssumme und ist zusätzlich noch abhängig vom Beruf, dem Gesundheitszustand und dem Alter des Versicherungsnehmers. Wer nur an einer Risikoabsicherung interessiert ist, sollte prinzipiell, anstatt zu einer Kapitallebensversicherung, zu einer Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme tendieren.