Leasing - Bilanzierung nach US GAAP

Erfolgt bei einem Leasing die Rechnungslegung nach US GAAP Standard, so wird das Leasing in das Capital Lease und das Operate Lease unterschieden. Die Rechnungslegung nach US GAAP ist in Deutschland durch nationale Bestimmungen eingeschränkt und für Leasinggesellschaften in Deutschland und Leasingnehmer in Deutschland somit nachrangig.

Wichtig ist dies jedoch, wenn es sich um ein internationales Leasing handelt, denn nach US GAAP wird Abgrenzung zu einem Mietkauf bereits bei einer Überschreitung der gewöhnlichen Nutzungsdauer von 75 % getroffen - in Deutschland jedoch erst bei einer Überschreitung von 90 % der Nutzungsdauer. Was in Deutschland für das Finanzamt kein Mietkauf ist, kann im Ausland somit bereits ein Mietkauf sein und damit die steuerliche Anerkennung gefährden.

Das Capital Lease gleicht hierbei dem deutschen Mietkauf - ein Capital Lease, und kein Operate Lease, nach US GAAP liegt dann vor, wenn:
- am Ende der Leasing Laufzeit ein Eigentumsübergang erfolgt,
- die Nutzungsdauer um mehr als 75 % überschritten wird,
- eine günstige Verlängerungsoption am Ende der Leasing Laufzeit vereinbart ist,
- der Verkehrswert des Leasingguts durch die Leasingraten um mehr als 90 % überschritten wird,
- es sich um ein Spezialleasing handelt.

In der Praxis bestehen zu den deutschen Regelungen deutliche Unterschiede - die Gemeinsamkeiten erstrecken sich lediglich darauf, dass auch in Deutschland bei einem Leasing am Ende der Laufzeit kein automatischer Eigentumsübergang (vertraglich im Leasing Vertrag vereinbart) erfolgen darf und dass die Verlängerungsoption (bargain option) ungünstig sein muss, sprich: Die monatliche Leasingrate muss über der Abschreibungsrate liegen oder die Summe der Leasingraten über dem Buchwert (nach Abschreibung).

Die Unterschiede bestehen zum einen in der wie erwähnt längeren Nutzungsdauer von 90 % statt 75 % der gewöhnlichen Nutzungsdauer und das der Wert eines Leasingguts auch zu 100 % durch die Leasingrate abgezahlt werden kann, solang ein Nutzungswert von mindestens 10 % (= Buchwert nach Abschreibung von 10 %) erhalten bleibt.

Ein Restwert vom Verkehrswert (fair market value) muss nach US GAAP Standard bestehen bleiben, in Deutschland (bei einem Leasing mit Vollamortisation) nicht. Außerdem ist in Deutschland unter den genannten Voraussetzung auch ein Spezialleasing möglich, da es sich dabei um ein nicht fungibles Leasingobjekt handelt.

Das Capital Lease benachteiligt den Leasingnehmer, ungefähr im gleichen Maße wie der Mietkauf: So muss das Anlagevermögen (= Summe der Leasingraten) beim Leasingnehmer aktiviert werden - das heißt: Dieser Barwert muss als Aktivposten bilanziert werden, dem die Leasingzahlung als Passivwert gegenübergestellt wird. Die Leasingraten werden wiederum in Tilgung und Zinsanteil gesplittet. Beim Capital Lease wird das Anlagevermögen dann regulär abgeschrieben und die Zinsen können als Verlust geltend gemacht werden.

Somit verlängert sich die Bilanzierung des Leasingobjekts, was eigentlich mit dem Leasing vermieden werden soll und auch die Eigenkapitalquote verringert sich durch die Abschreibung.

Damit man die Vorzüge des Operate Lease nutzen kann, muss darauf geachtet werden, dass diese Kriterien nicht erfüllt werden. Ein Operate Leasing nach US GAAP ist deckungsgleich zum deutschen Leasing - die Leasingraten sind in diesem Fall Verluste, die als Betriebsausgaben eingebracht werden können, eine Bilanzierung des Leasingobjekts entfällt.